Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Die Nr. 8 der Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg erhält rückwirkend ab dem 01.01.2020 folgende Fassung:

„Es wird ein Zuschuss in Höhe der förderungsfähigen, ungedeckten Ausgaben, höchstens jedoch 5.000,00 EUR gewährt“.

 

Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert bestehen.

 

 


Kreistagsabgeordnete Wichmann, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Freizeit, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KUL/20/155 vor.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt übernahm sodann wieder den Sitzungsvorsitz.