Der Kreistag stimmte einstimmig dem Antrag der CDU-Fraktion vom 02.03.2020 „Bürgernähe stärken – digitalen und analogen Bürgerservice einführen – Städte und Gemeinden unterstützen“ zu.

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bis Mitte des Jahres 2021 ein Konzept zur Einführung eines digitalen Bürgerportals, der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und der Verbesserung der analogen Servicequalität unter Berücksichtigung der in der Begründung des Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2020 zum Antrag vom 03.02.2020 dargestellten Ziele und Maßnahmen zu erstellen.

 

 

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Kreistagsabgeordneten Dr. Steenken das Wort.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken stellte den Antrag der CDU-Fraktion von 03.02.2020 sowie den Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2020 nebst Begründung vor.

 

Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/20/591 sowie die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom 21.04.2020 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, der hier vorliegende Antrag der CDU-Fraktion sei ein guter Antrag. Lediglich die vollständige Umsetzung bis zum Jahr 2026 erachte er als einen zu langen Zeitraum. Er hätte den Wunsch, den hier angesprochenen Bürgerservice schneller umzusetzen.