Kreisoberamtsrat Deeken trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage VERK/11/034 vor.

Kreistagsabgeordneter Dobelmann erkundigte sich, warum in der Gemeinde Garrel ein so großer Bedarf an Haltestellen sei. Hierzu führte Landrat Hans Eveslage aus, dass es sich bei der Gemeinde Garrel zum einen um eine großflächige Gemeinde handele, die mit einer erheblichen Anzahl von Haltestellen ausgestattet sei. Zum anderen sei ein Großteil dieser Haltestellen nunmehr auf den neuesten Stand gebracht worden. Weiterhin erläuterte Herr Landrat Hans Eveslage, dass die Gemeinden die Förderung von Haltestellen auch unterschiedlich wahrgenommen hätten. Einige Gemeinden hätten nur wenige Anträge gestellt. Daher gäbe es diese Unterschiede in der Höhe der beantragten Mitteln. Der hohe Mittelanteil bei der Stadt Cloppenburg z. B. sei mit dem Ausbau der Haltestelle im Bereich des Bahnhofs zu erklären.

Kreisoberamtsrat Deeken merkte hierzu an, dass dem Antrag der Gemeinde Garrel eine Aufstellung der zu sanierenden Haltestellen nebst Bildmaterial beiliege. Diese Unterlagen könnten gerne eingesehen werden, um selbst die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen zu erkennen.

Kreistagsabgeordneter Kreßmann erklärte, dass die CDU-Fraktion die Anträge befürworte. Die Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs sei durch diese Zuschüsse verbessert worden. Auch sei die Verkehrssicherheit an den ÖPNV-Haltestellen erhöht worden.

Kreistagsabgeordneter Roder schloss sich den Ausführungen an und trug vor, dass die SPD-Fraktion ebenfalls die Anträge unterstütze. Darüber hinaus bat er um Mitteilung, wer für die Unterhaltung der Haltestellen zuständig sei.

Hierzu führte Kreisoberamtsrat Deeken aus, dass die Städte und Gemeinden für die Unterhaltung zuständig seien. Lediglich für die Beschilderung der Haltestellen läge die Zuständigkeit bei den Verkehrsunternehmen.

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, der Stadt Friesoythe einen Zuschuss in Höhe von 16.992,50 €, der Gemeinde Garrel einen Zuschuss in Höhe von 101.540,73 € und der Gemeinde Lastrup einen Zuschuss in Höhe von 9.975,00 € für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu gewähren.