a)     Erster Kreisrat Frische berichtete über die erfreuliche Entwicklung des Betreuungsvereines nach der Neustrukturierung. Die zzt. vorliegenden Zahlen ließen erwarten, dass der Betreuungsverein in absehbarer Zeit kostenneutral arbeiten könne. Der Betreuungsverein sei auf einem guten Weg.

 

b)     Kreisverwaltungsoberrätin Schröder erklärte, dass die Mietrichtwerte für die Angemessenheit der Unterkunftskosten nach dem SGB II (Jobcenter) und SGB XII (Sozialämter) aus 2018 fortgeschrieben worden sein. Die Fortschreibung sei auf Grundlage der Spezialindizes des Verbraucherpreisindex für das Bundesland Niedersachsen (VPI) für Wohnungsmieten und Wohnnebenkosten (Betriebskosten) erfolgt. Des Weiteren wurde ein Abgleich mit den Mietangeboten durchgeführt. Im Durchschnitt liegen die Anhebungen bei rd. 4 ½ Prozent. Die ab dem 01.07.2020 geltenden Richtwerte sind als Anlage 2. beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: