Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bemängelte, dass der Antrag/ die Anfrage der Gruppe GRÜNE/ UWG vom 03.02.2020 zu den Techniken zur Lösung des Gülle-Problems nicht als Tagesordnungspunkt, sondern als Anfrage eingestuft worden sei. Wesentlicher Unterschied dabei sei, dass über einen Tagesordnungspunkt diskutiert werden könne und Beschlüsse gefasst werden könnten während bei einer Anfrage nur eingeschränkt Nachfragen zulässig seien. Hier müsse das Schreiben vom 03.02.2020 als Antrag verstanden werden.

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer verwies auf den mit dem Schreiben eingereichten Fragenkatalog. Somit sei dies als Anfrage gewertet und als solche auf die Tagesordnung genommen worden.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärte, aufgrund der Formulierung sei es eindeutig eine Anfrage.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken schloss sich dem an. Es fehle hier ein Beschlussvorschlag.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer ergänzte, seiner Ansicht nach stehe es in der Verantwortung der Fraktionen, hier Anträge und Anfragen richtig zu formulieren.

 

Kreisrat Varnhorn erklärte, rechtlich sei der Text trotz der unklaren Formulierung wohl als Antrag zu werten.

 

Es wurde einvernehmlich vereinbart, das Schreiben der Gruppe GRÜNE/ UWG vom 03.02.2020 als Tagesordnungspunkt 14 auf die Tagesordnung zu setzen. Die folgenden Tagesordnungspunkte werden somit zu 15 und 16.

 

Sodann stellte der Vorsitzende die geänderte Tagesordnung fest.