Sitzung: 27.02.2020 Ausschuss für Planung und Umwelt
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bemängelte, dass der Antrag/ die Anfrage
der Gruppe GRÜNE/ UWG vom 03.02.2020 zu den Techniken zur Lösung des Gülle-Problems
nicht als Tagesordnungspunkt, sondern als Anfrage eingestuft worden sei.
Wesentlicher Unterschied dabei sei, dass über einen Tagesordnungspunkt
diskutiert werden könne und Beschlüsse gefasst werden könnten während bei einer
Anfrage nur eingeschränkt Nachfragen zulässig seien. Hier müsse das Schreiben
vom 03.02.2020 als Antrag verstanden werden.
Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer verwies auf den mit dem
Schreiben eingereichten Fragenkatalog. Somit sei dies als Anfrage gewertet und
als solche auf die Tagesordnung genommen worden.
Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärte, aufgrund der Formulierung sei
es eindeutig eine Anfrage.
Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken schloss sich dem an. Es fehle hier
ein Beschlussvorschlag.
Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer ergänzte, seiner Ansicht nach
stehe es in der Verantwortung der Fraktionen, hier Anträge und Anfragen richtig
zu formulieren.
Kreisrat Varnhorn erklärte, rechtlich sei der Text trotz der unklaren
Formulierung wohl als Antrag zu werten.
Es wurde einvernehmlich vereinbart, das Schreiben der Gruppe GRÜNE/ UWG
vom 03.02.2020 als Tagesordnungspunkt 14 auf die Tagesordnung zu setzen. Die
folgenden Tagesordnungspunkte werden somit zu 15 und 16.
Sodann stellte der Vorsitzende die geänderte Tagesordnung fest.