Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

 

Die Nr. 8 der Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg erhält rückwirkend ab dem 01.01.2020 folgende Fassung:

„Es wird ein Zuschuss in Höhe der förderungsfähigen, ungedeckten Ausgaben, höchstens jedoch 5.000,00 EUR gewährt“.

 

Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert bestehen.

 

 


Herr Kreisrat Varnhorn trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/20/155 vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt erkundigte sich unter Bezugnahme auf die Liste der in 2019 bewilligten und abgelehnten Anträge, aus welchen Gründen für den Auftritt des Motettenchors Friesoythe ein Zuschuss aus der Kulturförderrichtlinie erfolgt sei, nicht aber für den Auftritt des Nds. Sound Orchesters in Barßel.

 

Herr Landrat Wimberg erläuterte dazu, dass dabei die unterschiedliche Ausstrahlungswirkung über den örtlichen Raum hinaus entscheidend gewesen sei. Der Auftritt des Motettenchors Friesoythe sei im Gegensatz zu dem des Nds. Sound Orchesters mit internationaler Beteiligung erfolgt. Wenn Musikgruppen aus dem Landkreis in Gemeinden des Landkreises Konzerte geben, sei dies von der Förderung nicht abgedeckt. Das würde den Rahmen einer Förderung durch den Landkreis sprengen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohnstengel erläuterte ergänzend dazu, dass die Schwerpunkte des Motettenchors in der Erarbeitung und Aufführung großer Oratorien und geistlicher Musik mit Begleitung internationaler Künstler liege.