Beschluss: einstimmig beschlossen

Eingangs erklärt sich Kreistagsabgeordneter Riesenbeck für befangen und rückt erkennbar vom Sitzungstisch ab.

 

Sodann erörtert Kreisverwaltungsrat Uchtmann die Vorlage. Insgesamt sei der gestiegene Personalbedarf der Erziehungsberatungsstelle eine Konsequenz einer bundesweiten Entwicklung, welche sich auch in den Fallzahlen der Bezirkssozialarbeit des Jugendamtes widerspiegle.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling konstatierte, dass die Zahlen eine eindeutige Sprache sprächen. Die Fraktion der SPD sei der Meinung, dass eine Wartezeit von 8 Wochen für einen Beratungstermin nicht hinnehmbar sei, weshalb der Antrag unterstützt werde.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock bekräftigte namens der Fraktion der CDU die Unterstützung für den Antrag.

 

Frau Bahlmann hakte nach, wie die Fallzahl sich definiere und wollte wissen, ob die Beratungstermine einzeln oder der Beratungsfall unabhängig von den Vorsprachen als Fall gelte.

 

Dr. Massmann war zugegen und antwortete als Leiter der Psychologischen Beratungsstelle, dass die Gesamtzahl an Anmeldungen zu Beratungen als Fallzahlen gewertet worden seien. Damit gelte als 1 Fall bspw. auch jemand, der 10 Termine gehabt hätte. Gleiches gelte, wenn mehrere Personen Termine zu einem spezifischen „Symptomträger“ wahrnähmen. 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung St. Vincenzhaus für die Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle zur Finanzierung einer weiteren Personalstelle mit wöchentlich 19,5 Stunden für eine/n Psychologe/in einen zusätzlichen Zuschuss von 20.829,00 EUR für das Jahr 2020 und 42.788,00 EUR für das Jahr 2021. Sofern die Stelle nach dem 01.07.2020 besetzt wird, reduziert sich der Zuschuss anteilig.