Eingangs erklärt
sich Kreistagsabgeordneter Riesenbeck für befangen und rückt erkennbar vom
Sitzungstisch ab.
Sodann erörtert
Kreisverwaltungsrat Uchtmann die Vorlage. Insgesamt sei der gestiegene
Personalbedarf der Erziehungsberatungsstelle eine Konsequenz einer bundesweiten
Entwicklung, welche sich auch in den Fallzahlen der Bezirkssozialarbeit des
Jugendamtes widerspiegle.
Kreistagsabgeordnete
Nüdling konstatierte, dass die Zahlen eine eindeutige Sprache sprächen. Die
Fraktion der SPD sei der Meinung, dass eine Wartezeit von 8 Wochen für einen
Beratungstermin nicht hinnehmbar sei, weshalb der Antrag unterstützt werde.
Kreistagsabgeordneter
Karnbrock bekräftigte namens der Fraktion der CDU die Unterstützung für den
Antrag.
Frau Bahlmann hakte
nach, wie die Fallzahl sich definiere und wollte wissen, ob die
Beratungstermine einzeln oder der Beratungsfall unabhängig von den Vorsprachen
als Fall gelte.
Dr. Massmann war
zugegen und antwortete als Leiter der Psychologischen Beratungsstelle, dass die
Gesamtzahl an Anmeldungen zu Beratungen als Fallzahlen gewertet worden seien.
Damit gelte als 1 Fall bspw. auch jemand, der 10 Termine gehabt hätte. Gleiches
gelte, wenn mehrere Personen Termine zu einem spezifischen „Symptomträger“
wahrnähmen.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wurde
einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung St.
Vincenzhaus für die Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle
zur Finanzierung einer weiteren Personalstelle mit wöchentlich 19,5 Stunden für
eine/n Psychologe/in einen zusätzlichen Zuschuss von 20.829,00 EUR für das Jahr
2020 und 42.788,00 EUR für das Jahr 2021. Sofern die Stelle nach dem 01.07.2020
besetzt wird, reduziert sich der Zuschuss anteilig.