Kreisjugendpflegerin Alexandra Pille berichtete über ihren Tätigkeitsbereich zur Jugendarbeit und zum Jugendschutz im Landkreis Cloppenburg im Jahr 2019.

 

Anmerkung: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Frau Oltmann fragte an, ob die Kommunen über die geschlossenen Vereinbarungen mit den Vereinen Rückmeldungen bekämen. Kreisjugendpflegerin Pille bejahte dies mit dem Hinweis, dass einige Kommunen die Umsetzung des § 72a Abs. 4 SGB VIII als Voraussetzung in ihre Jugendförderrichtlinie aufgenommen hätten. Weitere Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Vereinen, die keine Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig straffälliger Personen abschlössen, gäbe es nicht.