Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 berichtete Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski. Zu den einzelnen Planungsabschnitten gab er folgenden Sachstand:

 

PA 8:

Der Feststellungsentwurf befinde sich derzeit noch in der Prüfung bei der Planfeststellungsbehörde. Gleichzeitig werde noch an der Aufstellung und Fortschreibung weiterer Unterlagen zur Vervollständigung des Feststellungsentwurfs gearbeitet. Dazu gehöre z. B. der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie. Des Weiteren werde derzeit die Kostenfortschreibung von der NLStBV, RGB Lingen, geprüft. Diese wird von dort dem Bund (BMVI) vorgelegt. Ziel des Landkreises sei es, dass das Planfeststellungsverfahren im Frühjahr begonnen werde. Dies sei abhängig von der Rückgabe der Unterlagen zur Kostenfortschreibung.

 

PA 6:

Die vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung des Feststellungsentwurfs seien abgeschlossen, berichtete Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski. Derzeit werde seitens der Planungsbüros unter Heranziehung der Prüfanmerkungen am Feststellungsentwurf gearbeitet. Thema sei u. a. der Umgang mit Fledermausrouten. Hierzu sei eine Faunabrücke nahe der Ziegelstraße als Querungshilfe zu verorten und zu gestalten. Weiterhin werde die Ausgestaltung des Brückenbauwerks für die Anschlussstelle B 213/B 68 untersucht und im Anschluss mit dem Bund abgestimmt. Hierzu sei ein erster Entwurf zu erarbeiten. Der Feststellungsentwurf dieses Planungsabschnittes solle im Sommer 2020 der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung übergeben werden.

 

PA 5:

Im Planungsabschnitt 5 seien die letzten vorbereitenden Arbeiten erbracht worden, so dass die Arbeiten am Feststellungsentwurf von der Planungs-ARGE begonnen werden konnten.

 

PA 4:

Hier konnten die vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung des Feststellungsentwurfes abgeschlossen werden, erläuterte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski. Es werde weiterhin am Feststellungsentwurf gearbeitet. U. a. sei die Planung den aktuellen Entwurfsrichtlinien anzupassen. Und auch in diesem Planungsabschnitt seien Querungshilfen als Brücken für Fledermäuse zu verorten und zu gestalten. Diese seien im Bereich Vinner Weg und Richterskamp vorgesehen. Der Feststellungsentwurf solle nach dem Zeitplan der Planungs-ARGE bis zum Sommer 2020 fertiggestellt sein und der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung übergeben werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich danach, ob die Feststellungsunterlagen im PA 8 nochmals an den Landkreis zurückgehen und danach die Einreichung des Feststellungsentwurfs erfolge.

 

Dies wurde von Herrn Leitenden Kreisbaudirektor Ribinski bestätigt.