Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Holtewert stellte anhand der Vorlage V-VERK/20/178 und der in der Anlage zu TOP 12 beigefügten Präsentation den Sachstand der Verbreiterungs-  und Sanierungsmaßnahmen vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich danach, wieviel Grunderwerb für den Ausbau der K 300 getätigt werden müsse, der nicht freiwillig von den Anliegern erfolge. Zudem bat er um Auskunft zur Kostensteigerung und dazu, ob die Planungskosten in den Baukosten enthalten seien. Hinsichtlich des Ausbaus der K 153 wies er darauf hin, dass hier erhebliche Eingriffe in die Natur zu befürchten seien.

 

Zum Grunderwerb für den Ausbau der K 300 könne er zum derzeitigen Zeitpunkt keine genauen Angaben machen, erläuterte Herr Holtewert. Dies sei von der Wahl der Variante abhängig. Die Betrachtung sei noch nicht abgeschlossen. Zu den Kosten teilte er mit, dass in der Kostenschätzung die Grunderwerbs- und Baukosten sowie die Kosten für die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten seien. Die Planungskosten würden separat berechnet. Die endgültigen Kosten seien ebenfalls von der Wahl der Variante abhängig.

Bei der K 153 sei man noch zu Beginn der Planung. Derzeit werden Kartierungsarbeiten durchgeführt, die noch bis in den Herbst 2020 hinein andauern. Parallel dazu werde ein Planungskonzept erarbeitet. Erst nach Vorlage der Kartierungsergebnisse könne weiter entschieden werden.