Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei 12 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen, Herrn Kreisverwaltungsrat Jürgen Oltmann zum 01.05.2020 zum Leiter des Rechnungsprüfungsamtes zu berufen.

 

 

 


Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/19/558 vor.

 

Erster Kreisrat Frische beantwortete sodann die Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG gemäß § 56 NKomVG vom 28.09.2019 zu dem hier zu beratenden Tagesordnungspunkt wie folgt:

 

„Wie häufig wurde in den letzten Jahren in einer internen oder externen Stellenausschreibung für einen Dienstposten der Besoldungsgruppe A 14 als Anforderung aufgenommen, dass der/die Bewerber/in bereits das Statusamt A 13 erreicht haben muss (bitte hinsichtlich der letzten 15 internen oder externen Stellenausschreibungen für einen Dienstposten der Besoldungsgruppe A 14 unter Nennung des jeweiligen Datums der Ausschreibung und der jeweiligen Stellenbezeichnung einzeln aufführen, ob die Erreichung des Statusamtes A 13 jeweils als Anforderung enthalten oder nicht enthalten war)?

 

Bei sämtlichen bisher nach A 14 ausgeschriebenen Dienstposten ist im Anforderungsprofil aufgenommen worden, dass das Statusamt A 13 bereits erreicht sein muss. Es handelt sich ausschließlich um interne Ausschreibungen.

 

Folgende Dienstposten wurden in den letzten Jahren entsprechend ausgeschrieben:

 

12.08.2019

Amtsleitung 14 - Rechnungsprüfungsamt

Amtsleitung 51 - Jugendamt

 

07.012.2018

Amtsleitung 32 - Ordnungsamt

Amtsleitung 40 - Schul- und Kulturamt

 

03.05.2017

Amtsleitung 60 - Bauamt

Amtsleitung 70 - Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft (heute: Umweltamt)

 

05.07.2016

Amtsleitung 14 - Rechnungsprüfungsamt

Amtsleitung 32 - Ordnungsamt

Amtsleitung 40 - Schul- und Kulturamt

Amtsleitung 50 - Sozialamt

Amtsleitung 51 - Jugendamt

Amtsleitung 60 - Bauamt

Amtsleitung 70 - Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft (heute: Umweltamt)

 

Weitere Ausschreibungen von Dienstposten der Besoldungsgruppe A 14 hat es nicht gegeben, da diese Stellen erst im Zuge der Neubewertungen 2016 eingerichtet wurden.“

 

Weiter führte Erster Kreisrat Frische an, er sei seit 30 Jahren im Dienst der Kreisverwaltung tätig. In dieser Zeit sei die hier angewandte Praxis seitens des Kreistages nie beanstandet worden.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck stellte den Antrag der SPD-Fraktion gem. § 56 NKomVG – Besetzung Leiter des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.09.2019 (Anlage 1 zum Protokoll) nebst Begründung vor.

 

Landrat Wimberg zeigte sich verwundert über den Antrag der SPD-Fraktion vom 25.09.2019. Der jetzige Stelleninhaber sei in der gleichen Verfahrensweise durch den Kreistag des Landkreises Cloppenburg bestellt worden, welche noch nie in Zweifel gezogen worden sei. Der Kreistag sei Herr des Verfahrens. In der Vergangenheit sei dieser Dienstposten immer nach erfolgter Bestenauswahl durch internes Personal besetzt worden. Sodann richtete er an die SPD-Fraktion die Frage, wer oder was sie dazu bewogen habe, die Stelle nun nicht mehr intern besetzen zu wollen. Sofern die Verfahrensweise grundsätzlich geändert werden solle, stünde dem Nichts entgegen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck verwies auf den zeitlichen Ablauf. Vor zwei Wochen hätten die Abgeordneten die Einladung zur Kreisausschusssitzung erhalten und heute würde dieser Punkt auch bereits auf der Tagesordnung des Kreistages stehen. Er verstehe die Eile nicht. Er teilte mit, die SPD-Fraktion hielte es für sinnvoll, Amtsleiterstellen öffentlich auszuschreiben, um „frischen Wind“ ins Haus zu bringen.

 

Landrat Wimberg erklärte, der Weg der öffentlichen Ausschreibung sei hausintern diskutiert worden. Bislang sei immer nach der jetzigen Verfahrensweise vorgegangen worden. Interne Ausschreibungen hätten auch eine Bedeutung, und zwar ein Zeichen der Wertschätzung und Motivation an die Belegschaft. Wenn eine Stelle nach einer internen Ausschreibung nicht besetzt werden könne, folge der Weg der öffentlichen Ausschreibung. Im Übrigen würden auch andere Landkreise so verfahren. Wenn diese Vorgehensweise geändert werden solle, wäre eine Beschlussfassung nötig und es würde eine entsprechende Mitteilung an die Belegschaft der Kreisverwaltung folgen. Auch die Stellenbesetzung der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) sei bisher immer intern besetzt worden und es habe bislang auch keine Hinweise gegeben, dass dies nicht richtig sein könnte. Es wurde hier nichts übers Knie gebrochen und es handelt sich hier um ein ganz gewöhnliches Verfahren. Landrat Wimberg sprach die Empfehlung aus, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, stimmte dem Landrat dahingehend zu, als dass eine interne Stellenausschreibung der Motivation der Mitarbeiter diene. Sie empfinde das Verfahren zur Stellenbesetzung grundsätzlich auch als in Ordnung. Bei der hier zu besetzenden Stelle sei dies aber anders. Insoweit stimmte sie den Ausführungen des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck zu. Hier ginge es um andere Themen, und zwar um Macht und Kontrolle. Sie fände es wichtig, als Kreistag eine Auswahl zu haben. Diese sei hier nicht möglich und die Beteiligung der Abgeordneten des Kreistages zu gering. Der Kreistag müsste auch die Möglichkeit haben, sich ein Bild von den Bewerbern machen zu können. Sie kenne Herrn Oltmann nicht und könne sich somit keine Vorstellung zu seiner Befähigung machen. Das Verfahren zur Stellenbesetzung der Leitung des RPAs könne auch geändert werden. Sie sähe es als kein gutes Zeichen, wenn der Leiter des RPAs unter schlechten Vorzeichen bestellt worden sei.

 

Landrat Wimberg teilte mit, die bisherige Verfahrensweise sei bislang immer vom Kreistag unterstützt worden. Dieser habe damit keine schlechten Erfahrungen gemacht. Auch wenn diese Stelle öffentlich ausgeschrieben würde, müsse sich der Kreistag auf die Empfehlung der Verwaltung verlassen, da wohl kaum alle Kreistagsmitglieder Vorstellungsgespräche führen wollten. Es würden zur Besetzung der hier diskutierten Stelle bestimmte Kriterien gelten, nach denen die Bewerber bewertet würden. Diese Kriterien seien auch bei einer öffentlichen Ausschreibung heranzuziehen und auch dann wären Konkurrentenklagen nach erfolgter Bestenauslese möglich.

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, unterstützte die Empfehlung der Verwaltung. Diese sei nachvollziehbar und die Stelle würde nach Recht und Gesetz besetzt werden. In der Vergangenheit sei der Kreistag mit der bisherigen Vorgehensweise immer gut gefahren. Auch bei einer öffentlichen Ausschreibung sei eine Bestenauswahl erforderlich und eine vorangehende Bewertung durch die Kreisverwaltung nötig.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, er persönlich habe noch nie zu der hier debattierten Verfahrensweise zur Besetzung der Amtsleiterstelle des RPAs abgestimmt. Das Verfahren könne geändert werden. Die harten Kriterien des Bewerbungsverfahrens könne er nicht anwenden, da er keine Bewerbungsunterlagen gesehen habe und auch die Person nicht kenne. Der Kreistag solle die Person auswählen. Er könne aber nicht entscheiden, da ihm die Grundlagen fehlten. Auch jetzt bestünde noch die Möglichkeit, das Verfahren zu ändern. Er empfinde alles als sehr unbefriedigend.

 

Kreistagsabgeordneter Mutlu, Vorsitzender der FDP-Tabeling Gruppe, erklärte, beide Seiten verstehen zu können. Die Verwaltung sollte überlegen, in Zukunft die Besetzung von Stellen mit den Kreistagsmitgliedern des Kreisausschusses zu beraten und diese im Vorfeld mit einzubeziehen.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt ließ sodann zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 25.09.2019 wie folgt abstimmen:

 

Der Kreistag lehnte bei 16 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung den Antrag der SPD-Fraktion vom 25.09.2019 auf öffentliche Ausschreibung der Stelle des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Cloppenburg ab.

 

Im Anschluss daran ließ Kreistagsvorsitzender Hacksteck über die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses wie folgt abstimmen: