Kreisrat Herr Varnhorn informierte darüber, dass der Bund und die Länder sich auf den DigitalPakt Schule 2019-2024 geeinigt haben und das Land Niedersachsen mit Datum vom 08.08.2019 die entsprechende Förderrichtlinie erlassen habe.

 

Den kreiseigenen Schulen steht ein jeweiliger Sockelbetrag in Höhe von 30.000,00 EUR pro Schule (insgesamt 330.000,00 EUR) zur Verfügung und dem Landkreis Cloppenburg als zuständigen Schulträger ein pauschalierter Betrag in Höhe von 3.926.062,00 EUR. Insgesamt erhält der Landkreis Cloppenburg eine Fördersumme von 4.256.062,00 EUR.

 

Voraussetzung der Förderung ist das Vorliegen jeweiliger schuleigener Medienbildungskonzepte. Der Landkreis Cloppenburg setzt sich derzeit diesbezüglich mit den kreiseigenen Schulen in Verbindung. Die Schulen sind seitens des Landes dazu aufgefordert worden, entsprechende Medienbildungskonzepte aufzustellen, auf deren Grundlage die jeweiligen Ausstattungskonzepte basieren.

 

Die Ergebnisse der jeweiligen Anforderungsprofile der Schulen sollen in eine kreiseigene Digitalisierungsstrategie einfließen, mit dem der im Jahre 2016 beschlossene Medienentwicklungsplan für die kreiseigenen Schulen fortgeführt werden soll.

 

Aufgrund der erst kürzlich erlassenen Förderrichtlinien des Landes und den damit verbundenen Anforderungen auch für die Schulen erfolgt die Vorlage der Digitalisierungsstrategie erst im November diesen Jahres. Bis dahin sollen die schuleigenen Medienbildungskonzepte in ihren wesentlichen Grundlagen mit der Digitalisierungsstrategie des Landkreises endabgestimmt werden.

 

Bereits nach dem aktuellen Stand der seitens der kreiseigenen Schulen gesetzten digitalen Entwicklungsziele lässt sich festhalten, dass die Förderung auch den Bedürfnissen der Schulen entspricht. Sämtliche Mittel werden im Förderzeitraum voraussichtlich ausgeschöpft. Zudem sind seitens des Landkreises weitere Ausgaben zu tätigen, die nicht vom DigitalPakt erfasst sind, jedoch für die Digitalisierung unabweisbar sind. Nach aktuellem Stand werden die notwendigen Ausgaben in diesem Bereich durch die Förderung nur in Teilen gedeckt.

 

Weiter teilte Herr Kreisrat Varnhorn den geplanten Ablauf der Baumaßnahmen am Albert-Magnus-Gymnasium wie folgt mit:

 

1. Bauabschnitt:

Umbau des ehemaligen Polizeigebäudes:
Auftrag mdl. bisher an K3 Architekten erteilt nach Angebotseinziehung.

Fertigstellung: Anfang Sommerferien 2020;

 

2. Bauabschnitt:

Erweiterung des Lehrerzimmers inkl. Teeküche sowie Schaffung eines EDV-Raumes durch Umnutzung der Bibliotheksflächen.

Fertigstellung: Ende Sommerferien 2020;

 

3. Bauabschnitt:

Aufstellen von Containern für 6 AUR zum Jahreswechsel 2020/2021, also in den

Sommerferien 2020; Standort muss noch geklärt werden

 

Abbruch des Altbaugebäudes und Ersatzneubau mit 7 allgemeinen

Unterrichtsräumen inkl. Ergänzung und Erweiterung des Mensa- und

Ausgabebereiches:

Forderung der Stadt Friesoythe: Größe Mensa=120 Essen für die Marienschule,

Forderung des AMGs: Größe Mensa= 70 Essen;

 

4. Bauabschnitt:

Sanierung der Naturwissenschaften:

(Ausführung nach Fertigstellung des Neubaus mit 7 AUR, da für die Zielplanung Bestandsklassenräume zu FUR – Naturwissenschaften umgebaut werden müssen und somit weitere AUR verloren gehen, die durch den Neubau erst zuvor geschaffen werden müssen);

 

Im nächsten Schulausschuss werden zu den Baumaßnahmen am AMG konkrete Pläne und Baukosten vorgestellt.