Sitzung: 29.08.2019 Schulausschuss
Kreisrat Herr Varnhorn
informierte darüber, dass der Bund und die Länder sich auf den DigitalPakt
Schule 2019-2024 geeinigt haben und das Land Niedersachsen mit Datum vom
08.08.2019 die entsprechende Förderrichtlinie erlassen habe.
Den kreiseigenen Schulen
steht ein jeweiliger Sockelbetrag in Höhe von 30.000,00 EUR pro Schule
(insgesamt 330.000,00 EUR) zur Verfügung und dem Landkreis Cloppenburg als
zuständigen Schulträger ein pauschalierter Betrag in Höhe von 3.926.062,00 EUR.
Insgesamt erhält der Landkreis Cloppenburg eine Fördersumme von 4.256.062,00
EUR.
Voraussetzung der Förderung
ist das Vorliegen jeweiliger schuleigener Medienbildungskonzepte. Der Landkreis
Cloppenburg setzt sich derzeit diesbezüglich mit den kreiseigenen Schulen in
Verbindung. Die Schulen sind seitens des Landes dazu aufgefordert worden,
entsprechende Medienbildungskonzepte aufzustellen, auf deren Grundlage die
jeweiligen Ausstattungskonzepte basieren.
Die Ergebnisse der
jeweiligen Anforderungsprofile der Schulen sollen in eine kreiseigene
Digitalisierungsstrategie einfließen, mit dem der im Jahre 2016 beschlossene
Medienentwicklungsplan für die kreiseigenen Schulen fortgeführt werden soll.
Aufgrund der erst kürzlich
erlassenen Förderrichtlinien des Landes und den damit verbundenen Anforderungen
auch für die Schulen erfolgt die Vorlage der Digitalisierungsstrategie erst im
November diesen Jahres. Bis dahin sollen die schuleigenen
Medienbildungskonzepte in ihren wesentlichen Grundlagen mit der
Digitalisierungsstrategie des Landkreises endabgestimmt werden.
Bereits nach dem aktuellen
Stand der seitens der kreiseigenen Schulen gesetzten digitalen
Entwicklungsziele lässt sich festhalten, dass die Förderung auch den
Bedürfnissen der Schulen entspricht. Sämtliche Mittel werden im Förderzeitraum
voraussichtlich ausgeschöpft. Zudem sind seitens des Landkreises weitere
Ausgaben zu tätigen, die nicht vom DigitalPakt erfasst sind, jedoch für die
Digitalisierung unabweisbar sind. Nach aktuellem Stand werden die notwendigen
Ausgaben in diesem Bereich durch die Förderung nur in Teilen gedeckt.
Weiter teilte Herr Kreisrat
Varnhorn den geplanten Ablauf der Baumaßnahmen am Albert-Magnus-Gymnasium wie
folgt mit:
1. Bauabschnitt:
Umbau des
ehemaligen Polizeigebäudes:
Auftrag mdl. bisher an K3 Architekten erteilt nach Angebotseinziehung.
Fertigstellung:
Anfang Sommerferien 2020;
2. Bauabschnitt:
Erweiterung
des Lehrerzimmers inkl. Teeküche sowie Schaffung eines EDV-Raumes durch
Umnutzung der Bibliotheksflächen.
Fertigstellung:
Ende Sommerferien 2020;
3. Bauabschnitt:
Aufstellen von
Containern für 6 AUR zum Jahreswechsel 2020/2021, also in den
Sommerferien
2020; Standort muss noch geklärt werden
Abbruch des
Altbaugebäudes und Ersatzneubau mit 7 allgemeinen
Unterrichtsräumen
inkl. Ergänzung und Erweiterung des Mensa- und
Ausgabebereiches:
Forderung der
Stadt Friesoythe: Größe Mensa=120 Essen für die Marienschule,
Forderung des
AMGs: Größe Mensa= 70 Essen;
4. Bauabschnitt:
Sanierung der
Naturwissenschaften:
(Ausführung
nach Fertigstellung des Neubaus mit 7 AUR, da für die Zielplanung
Bestandsklassenräume zu FUR – Naturwissenschaften umgebaut werden müssen und
somit weitere AUR verloren gehen, die durch den Neubau erst zuvor geschaffen
werden müssen);
Im nächsten Schulausschuss
werden zu den Baumaßnahmen am AMG konkrete Pläne und Baukosten vorgestellt.