Die beiden Anträge der Gruppe GRÜNE/ UWG vom 22.05.2019 zur Flurbereicherung im Landkreis Cloppenburg wurden mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung vom Ausschuss für Planung und Umwelt abgelehnt. Dem Kreistag wurde eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

 


Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte mit Hinweis auf den vorliegenden Antrag, der Fraktion GRÜNE/ UWG gehe es darum, den Naturschutz im Landkreis voranzubringen. Einzelne Initiativen sollten vernetzt, koordiniert, unterstützt und vertieft werden, ohne jedoch beteiligte Akteure zu bevormunden.

Leuchtturmprojekte mit besonderem Wert für Natur und Landschaft sowie auch touristische Projekte in diesem Bereich müssten entwickelt werden. Dies beinhalte sowohl Maßnahmen in Schutzgebieten als  auch investive Maßnahmen. Die sehr intensive Landnutzung im Landkreis müsse insgesamt rückgebaut und extensiver werden.

 

Kreisverwaltungsdirektor Meyer erklärte, der Landkreis habe das Wallheckenprogramm angepasst, das Gewässerrandstreifenprogramm aufgestockt und Mittel für den sonstigen Artenschutz bereitgestellt. Ferner werde die Anlage von Streuobstwiesen gefördert.

Eine Koordination und Steuerung der vielfältigen Aktivitäten im Kreisgebiet sei kaum möglich. Es bestehe die Gefahr, dass sich gerade aufbauende Aktivitäten durch die Einflussnahme gehemmt würden.

Die Teilnahme am Verbundprojekt Hotspot 23 sei als Leuchtturmprojekt zu sehen. Es verfolge die angestrebte Zielsetzung. Die Teilnahme daran sei in der politischen Beschlussfassung. Man solle diesem Projekt zunächst eine Chance geben.

 

Hierauf entgegnete Kreistagsabgeordneter Wesselmann, mit „Leuchtturmprojekten“ seien völlig neue Projekte gemeint. Das Projekt Hotspot 23 umfasse nicht den gesamten Landkreis. Es sei sinnvoller, sich hier breiter aufzustellen. Er schlug vor, diesen Antrag im Rahmen des Hotspotprojektes mit zu berücksichtigen.

 

Kreistagsabgeordnete Hollah erklärte, auch die CDU- Fraktion habe sich mit dem Antrag befasst. Die Fraktion sehe ebenso wie die Verwaltung, dass sich in den Städten und Gemeinden gerade neue kleine, freiwillige Initiativen z.B. auf Ebene der Dorfgemeinschaften oder Hegeringe gebildet hätten. Man solle diese sich entwickeln lassen und dort auch ungeordnet eine Vielfalt zulassen. Die Fraktion werde diesem Antrag daher nicht folgen. Hinsichtlich der angestrebten Leuchtturmprojekte verwies sie auf bestehende LEADER- Projekte. Dies seien derartige Projekte. Es gelte, vorrangig diese zu entwickeln und zu fördern.

 

Kreisverwaltungsdirektor Meyer wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass gerade diese Projekte intensiv von der Naturschutzbehörde beraten und begleitet würden.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer betonte, es gebe im Landkreis deutliche Tendenzen zu mehr Blühstreifen und Streuobstwiesen. Diese kleineren Projekte sollten nicht mit zusätzlichen Hürden und weiterer Bürokratie überzogen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel erklärte, er könne dem Antrag zustimmen. Dabei müsse mehr Beratung und Information seitens der Naturschutzbehörde, aber nicht mehr Bürokratie im Vordergrund stehen.

 

Kreistagsabgeordneter Götting sprach sich gegen den Antrag aus. Auch er befürchte, dass derartige Aktivitäten sich eher negativ auf bestehende Initiativen auswirken würden.