Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden mehrere Fragen zum Tagesordnungspunkt „Strengewald in der Gemeinde Barßel“ gestellt.

 

1.    Hat die Bezirksförsterei Thüle, die Waldbehörde oder eine andere zuständige Stelle des Landkreises der Verwaltung der Gemeinde Barßel eine schriftlich verfasste, gutachterliche Stellungnahme oder Beurteilung zum Schadenszustand des Strenge-Waldes zur Verfügung gestellt?

Die Bezirksförsterei Thüle hat einen Arbeitsplan mit einer Bestandsaufnahme der Waldschäden erstellt. Seitens des Landkreises wurde keine Stellungnahme zum Schadenszustand des Waldes gefertigt.

 

Falls ja, wurden die Ratsmitglieder der Gemeinde Barßel über die schriftliche Beurteilung in Kenntnis gesetzt? Besteht die Möglichkeit einer Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit?

Die Information der Ratsmitglieder der Gemeinde Barßel obliegt der Gemeindeverwaltung. Auch die Frage der Einsichtnahme ist dort zu klären.

 

2.    Hätte die Waldbehörde des Landkreises nach § 11 NWaldLG, Absatz 3 eine solche Maßnahme nicht untersagen müssen und hat sie ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf den Strenge-Wald vernachlässigt? Immerhin hat die Gemeinde Barßel sie mit Schreiben vom 15.02.2019 per E-Mail über den anstehenden Kahlschlag und die Hiebmaßnahmen informiert.

Die gesetzlichen Regelungen zum Kahlschlag sind in § 12 NWaldLG zu finden. Eine Möglichkeit der Untersagung des Kahlschlages gem. § 12 Abs. 3 NWaldLG besteht nur bei nicht geschädigten Beständen. Da bei geschädigten Beständen Handlungsbedarf besteht, entfällt gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 NWaldLG die Anzeigepflicht. Ein anzeigepflichtiger und damit auch zustimmungsbedürftiger Kahlschlag liegt somit nicht vor. Ein Einschreiten der Waldbehörde gegen eine solche Maßnahme ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die forstfachliche Betreuung der Arbeiten wird von der zuständigen Bezirksförsterei übernommen.

Im Übrigen wurde das Beratungsforstamt des Landkreises seinerzeit beteiligt. Auch von dort wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Für eine Problemlage gab es daher keine Anhaltspunkte.

 

3.    Falls im Strenge-Wald eine Waldumwandlung in Teilen vorgenommen wird, wird die Waldbehörde des Landkreises von der Gemeinde Barßel eine Ersatzaufforstung, die der exakten Fläche der gewandelten Waldfläche entspricht, verlangen?

Von einer geplanten Waldumwandlung war bislang nicht die Rede. Es ist nach Information der Gemeinde geplant, die gesamte Fläche vollständig wieder aufzuforsten. Die Anlage von Streuobstflächen ist hier nicht bekannt.

 

 

Weitere Fragen, die hierzu im Rahmen der Einwohnerfragestunde gestellt wurden:

 

Warum wurde ein Kahlschlag trotz Horstbäume durchgeführt?

Nach Mitteilung der Gemeinde Barßel gab es vor Beginn der Forstarbeiten eine Überprüfung durch den Bezirksförster, bei der das Vorkommen von Horsten überprüft wurde, um dem Tier- und Artenschutz gerecht zu werden. Horstbäume sind nach Aussage der Gemeinde im Bestand verblieben und wurden nicht gefällt.

 

Warum wird mit Douglasien und Roteichen aufgeforstet?

Die Aufforstung findet laut der Gemeinde Barßel in Abstimmung mit der Bezirksförsterei statt. Von dort wurden ein Laubmischwald mit Roteichen (50%), Rotbuchen (30 %) und Douglasien (20 %) sowie eine Waldrandgestaltung mit standortgerechten Baum- und Straucharten empfohlen. Die Empfehlungen werden aufgrund der Standortvoraussetzungen wie z.B. Bodenbeschaffenheit und Grundwasserstand getätigt.

 

Ein weiterer Einwohner stellte die Frage in den Raum, inwieweit den Kreistagsabgeordneten das Gebiet der Ahlhorner Fischteiche bekannt ist, worüber später beschlossen werden solle.

 

Hierauf entgegnete der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, die Abgeordneten seien mit den vorliegenden Unterlagen über das Gebiet und dessen Lage informiert. Sie würden den Sachverhalt abwägen und sachgerecht entscheiden.: