Sitzung: 13.06.2019 Ausschuss für Planung und Umwelt
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden mehrere Fragen zum
Tagesordnungspunkt „Strengewald in der Gemeinde Barßel“ gestellt.
1. Hat die Bezirksförsterei Thüle, die Waldbehörde oder eine
andere zuständige Stelle des Landkreises der Verwaltung der Gemeinde Barßel
eine schriftlich verfasste, gutachterliche Stellungnahme oder Beurteilung zum
Schadenszustand des Strenge-Waldes zur Verfügung gestellt?
Die Bezirksförsterei Thüle hat einen
Arbeitsplan mit einer Bestandsaufnahme der Waldschäden erstellt. Seitens des
Landkreises wurde keine Stellungnahme zum Schadenszustand des Waldes gefertigt.
Falls ja, wurden die
Ratsmitglieder der Gemeinde Barßel über die schriftliche Beurteilung in
Kenntnis gesetzt? Besteht die Möglichkeit einer Einsichtnahme durch die
Öffentlichkeit?
Die
Information der Ratsmitglieder der Gemeinde Barßel obliegt der
Gemeindeverwaltung. Auch die Frage der Einsichtnahme ist dort zu klären.
2. Hätte die Waldbehörde des Landkreises nach § 11 NWaldLG,
Absatz 3 eine solche Maßnahme nicht untersagen müssen und hat sie ihre
Sorgfaltspflicht in Bezug auf den Strenge-Wald vernachlässigt? Immerhin hat die
Gemeinde Barßel sie mit Schreiben vom 15.02.2019 per E-Mail über den
anstehenden Kahlschlag und die Hiebmaßnahmen informiert.
Die
gesetzlichen Regelungen zum Kahlschlag sind in § 12 NWaldLG zu finden. Eine
Möglichkeit der Untersagung des Kahlschlages gem. § 12 Abs. 3 NWaldLG besteht
nur bei nicht geschädigten Beständen. Da bei geschädigten Beständen
Handlungsbedarf besteht, entfällt gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 NWaldLG die
Anzeigepflicht. Ein anzeigepflichtiger und damit auch zustimmungsbedürftiger
Kahlschlag liegt somit nicht vor. Ein Einschreiten der Waldbehörde gegen eine
solche Maßnahme ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die forstfachliche Betreuung
der Arbeiten wird von der zuständigen Bezirksförsterei übernommen.
Im Übrigen wurde das Beratungsforstamt des
Landkreises seinerzeit beteiligt. Auch von dort wurden keine grundsätzlichen
Bedenken geäußert. Für eine Problemlage gab es daher keine Anhaltspunkte.
3. Falls im Strenge-Wald eine Waldumwandlung in Teilen
vorgenommen wird, wird die Waldbehörde des Landkreises von der Gemeinde Barßel
eine Ersatzaufforstung, die der exakten Fläche der gewandelten Waldfläche
entspricht, verlangen?
Von
einer geplanten Waldumwandlung war bislang nicht die Rede. Es ist nach
Information der Gemeinde geplant, die gesamte Fläche vollständig wieder
aufzuforsten. Die Anlage von Streuobstflächen ist hier nicht bekannt.
Weitere Fragen, die
hierzu im Rahmen der Einwohnerfragestunde gestellt wurden:
Warum wurde ein
Kahlschlag trotz Horstbäume durchgeführt?
Nach Mitteilung der Gemeinde Barßel gab es
vor Beginn der Forstarbeiten eine Überprüfung durch den Bezirksförster, bei der
das Vorkommen von Horsten überprüft wurde, um dem Tier- und Artenschutz gerecht
zu werden. Horstbäume sind nach Aussage der Gemeinde im Bestand verblieben und
wurden nicht gefällt.
Warum
wird mit Douglasien und Roteichen aufgeforstet?
Die
Aufforstung findet laut der Gemeinde Barßel in Abstimmung mit der
Bezirksförsterei statt. Von dort wurden ein Laubmischwald mit Roteichen (50%),
Rotbuchen (30 %) und Douglasien (20 %) sowie eine Waldrandgestaltung mit
standortgerechten Baum- und Straucharten empfohlen. Die Empfehlungen werden
aufgrund der Standortvoraussetzungen wie z.B. Bodenbeschaffenheit und
Grundwasserstand getätigt.
Ein weiterer Einwohner stellte die Frage in den Raum, inwieweit den
Kreistagsabgeordneten das Gebiet der Ahlhorner Fischteiche bekannt ist, worüber
später beschlossen werden solle.
Hierauf entgegnete der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, die Abgeordneten seien mit den vorliegenden Unterlagen über das Gebiet und dessen Lage informiert. Sie würden den Sachverhalt abwägen und sachgerecht entscheiden.: