Kreisverwaltungsoberrat Meiners erläuterte die geplante Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete „Südradde“ und „Mittelradde/Marka“. Er verwies auf die zu beachtenden Meldegrenzen des EU-Vogelschutzgebietes V66. Von den im Landkreis Cloppenburg liegenden 2.638 ha der Schutzgebiete seien inzwischen bereits 394 ha von der öffentlichen Hand erworben und unterlägen damit einer rechtlichen Bindung. Diese Flächen würden als extensives Grünland bewirtschaftet.

Aufgabe des Landkreises Cloppenburg sei es nun, beide Gebiete auszuweisen, die Pflege und ökologisch richtige Gestaltung der Lebensräume zu organisieren und sich um die Wiederherstellung und /oder Neuschaffung von Lebensräumen insbesondere für die Wiesenvögel zu kümmern. Bisher habe der Landkreis vielfältige Maßnahmen zur Erhaltung des Gebietes und der Brutbestände durchgeführt.

Er stellte im Folgenden die wesentlichen Regelungen der im Entwurf vorliegenden Schutzgebietsverordnungen vor. Zu einigen Verboten seien Freistellungen geplant, um die für die Wiesenvögel notwendige Bewirtschaftung der Grünlandflächen zu erhalten. Dazu zählten z. B. die umbruchlose Grünlanderneuerung und die Unterhaltung bestehender Drainagen. Die Anpflanzung von Bäumen auf bisher gehölzfreien Standorten und die Errichtung von Gebäuden werde dagegen verboten, um den für die Vögel notwendigen Offenlandcharakter des Gebiets zu erhalten. Hier werde es wiederum Freistellungen für die Errichtung notwendiger Weideunterstände geben.

Vorbesprechungen und Vorabstimmungen mit Vertretern der Landwirtschaft und der Fischerei hätten bereits stattgefunden. Derzeit bestehende Genehmigungen und Erlaubnisse blieben unberührt durch die Ausweisung.

Abschließend erläuterte er den geplanten weiteren Verfahrensablauf. Die Beschlussfassung sei  für Oktober 2019 geplant.

Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.