Kreisrat Herr Varnhorn teilte mit, dass die Stiftung St. Vincenzhaus (Förderschule in privater Trägerschaft für die Förderschwerpunkte L und GE)  einen Schulneubau für 7 Schulklassen als Ersatz für Räume, die zukünftig aus Brandschutzgründen nicht mehr verwendet werden können, plant. Außerdem soll die vorhandene Kapelle zu einer Mensa umgebaut werden. Dadurch soll keine Erhöhung der Schulklassen bzw. Schülerzahlen erfolgen.

 

Der Landkreis zahlt derzeit ein Schulgeld entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Landessozialamt und der Stiftung St. Vincenzhaus in Höhe von 561,87 EUR im Haushaltsjahr 2019 pro Schülerin und Schüler aus dem Landkreis Cloppenburg. In dem vereinbarten Schulgeld ist in 2019 ein Investitionsbetrag in Höhe von 114,99 EUR je Schülerin bzw. Schüler enthalten. Dieser Investitionsbetrag wurde durch das Landessozialamt in 2003 festgesetzt und ist seither unverändert.

 

Die Stiftung St. Vincenzhaus beabsichtigt für den Schulneubau beim Landkreis Cloppenburg einen einmaligen Bauzuschuss in Höhe von 2 Mio. EUR zu beantragen. Dafür soll dann der bisherige monatliche Investitionsbetrag  in Höhe von 114,99 EUR für die nächsten 20 Jahre festgeschrieben werden.

 

Es ist vorgesehen, in einer der nächsten Sitzungen des Schulausschusses über die Zahlung eines einmaligen Bauzuschusses an die Stiftung St. Vincenzhaus zu beraten. Da aber bereits im April der 1. Spatenstich für den Schulneubau geplant ist, erfolge bereits jetzt eine Information an die Ausschussmitglieder.