Beschluss: zur Kenntnis genommen

Über den Fortgang der Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 berichtete Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski.

 

Er teilte mit, dass im Planungsabschnitt 5 (PA 5) die vorbereitenden Arbeiten für den Feststellungsentwurf weitergeführt werden. Derzeit werde insbesondere am Bericht zu der in 2018 durchgeführten Fledermauskartierung gearbeitet.

 

Für die Planungsabschnitte 4 und 6 (PA 4, PA 6) konnte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski mitteilen, dass die beauftragten Planungsbüros derzeit unter Mitwirkung der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am Feststellungentwurf beider Abschnitte arbeiten. Parallel werden die vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung der Feststellungsentwürfe fortgeführt. Dieses seien u. a. die Berichte zur Fledermauskartierung, Bodenuntersuchungen für einige Regenrückhaltebecken und das nachgeordnete Wegenetz. Die Planungsabschnitte 4 und 6 laufen zeitlich nahezu gleich. Derzeit werde davon ausgegangen, dass der Feststellungsentwurf für einen Abschnitt noch in 2019 fertig gestellt werden könne, der andere dann im nächsten Jahr folgen werde.

 

Hinsichtlich Aussagen zum Planungsabschnitt 7 (PA 7) verwies Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski auf die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Frau Merschel.

 

Zum Planungsabschnitt 8 (PA 8) konnte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski berichten, dass die Vorprüfung des Feststellungsentwurfs von der Planfeststellungsbehörde im Dezember 2018 abgeschlossen worden sei. Derzeit erfolge eine Bewertung der Prüfanmerkungen, welche – falls erforderlich – beim Feststellungsentwurf Berücksichtigung finden. Insbesondere das Thema Lärmschutz erfordere jedoch einen größeren Überarbeitungsaufwand, da aufgrund einer Verfügung der NLStBV aus Januar 2019 zum Summenpegel, die Bezug auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2014 nehme, die Lärmschutzberechnung vollständig zu überarbeiten sei. Dies habe auch Auswirkungen auf andere Bereiche der Planung, wie z. B. den Grunderwerb, der sich durch die neu berechneten Lärmschutzmaßnahmen ebenfalls verändere. Abhängig vom Ergebnis werde der Feststellungsentwurf bestenfalls im Frühjahr oder aber, was eher zu erwarten sei, auch erst im Sommer dieses Jahres fertig gestellt werden können. Das sei aufgrund des zu ändernden Lärmschutzes nicht abschätzbar.

 

Weiterhin informierte er darüber, dass die NLStBV insbesondere im PA 8, aber auch in den anderen Abschnitten, Gespräche mit Anliegern zum Grunderwerb führe. Hier seien teilweise auch Vertreter des Landkreises involviert.

 

Zum PA 7 teilte Frau Merschel von der NLStBV mit, dass sich der Stand seit November 2018 nicht geändert habe.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich nach dem Zeitplan für den PA 5 und bat um Auskunft darüber, wann dieser fertig werde. Außerdem erkundigte er sich hinsichtlich des PA 8 danach, ob bezüglich der Einarbeitung der Änderungen eine neue Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde erforderlich werde und ob dies zu Verzögerungen führe.

 

Der Feststellungsentwurf für den PA 5 würde nach dem PA 4 und PA 6 gefertigt, antwortete Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski. Er gehe davon aus, dass dies Ende 2020 der Fall sein könne. Zur Frage nach dem PA 8 teilte er mit, dass sich die Planfeststellungsbehörde die Unterlagen immer noch mal anschaue, bevor sie damit ins Verfahren gehe.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier brachte seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass es hinsichtlich des Lärmschutzes im PA 7 keine konkreten Aussagen für die Ortschaft Bethen gebe. Die Ortschaft Bethen sei ein Kleinod, auch für die Stadt Cloppenburg, welches zu erhalten sei. Insbesondere bei Wallfahrtsmessen in der Basilika und auf dem Vorplatz sei ein vernünftiger Lärmschutz erforderlich. Die Bether Bürger seien darüber verärgert, dass sie keine Antworten auf ihre Fragen bekämen. Das sei konzeptlos, so Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier.

 

Das Thema Lärmschutz für die Ortschaft Bethen sei bekannt und mit den Vertretern der Ortschaft in einem Termin im Kreishaus auch besprochen worden, teilte Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer mit. Der Lärmschutz für Bethen müsse aber unabhängig vom Lärmschutz im Rahmen der Planungen für die E 233 betrachtet werden. Die Planungen des Lärmschutzes für die E 233 beträfen die jetzige Ortsumgehung Cloppenburg, die aber in einiger Entfernung von Bethen und der Basilika liege. Die wesentliche Ursache für den Lärm in Bethen stelle die B 213 dar, die von der Ortsumgehung Cloppenburg ab der Abfahrt „Bethen“ direkt an der Ortschaft und der Basilika vorbeiführe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Prof. Dr. Olivier teilte Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer mit, dass sowohl für den Lärmschutz an der E 233 im Zuge der Ortsumgehung Cloppenburg (PA 7) als auch auf der B 213 die NLStBV, GB Lingen, zuständig sei.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier forderte die NLStBV auf, in einer der nächsten Sitzungen ein klares Konzept für den Lärmschutz der Ortschaft Bethen vorzustellen.

 

Herr Krull machte als beratendes Mitglied darauf aufmerksam, dass auch in der Ortschaft Borkhorn eine starke Lärmbelästigung durch den Fahrzeugverkehr auf der B 213 bestehe. Durch die Lärmbelästigung könne das Gehör der Anwohner auch geschädigt werden. Leider sei hier kein Lärmschutz erfolgt.

 

Hierzu merkte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski an, dass es in 2016 u. a. gemeinsam mit der NLStBV und dem Bürgermeister der Stadt Löningen Kontakt mit den Anwohnern vor Ort gegeben habe. Um hier eine Verbesserung zu erlangen, wäre auch die Mitwirkung der Ortschaft erforderlich gewesen. Diesbezüglich habe es aber keine positive Resonanz gegeben, so dass die Angelegenheit nicht weiter verfolgt werden konnte.

 

Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer ergänzte hierzu, dass die Ortschaft Borkhorn aber durch den vierstreifigen Ausbau der E 233 entlastet werde, da in diesem Bereich eine Verlegung der Trasse erfolge.