Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

1.       Das Kreisstraßenverbreiterungsprogramm soll weitergeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2019 ein weiteres Maßnahmenpaket für die Fortsetzung des Kreisstraßenverbreiterungsprogramms vorzuschlagen.

 

2.       Die Radwege sollen auf mindestens zwei Meter – wenn möglich auf 2,50 m – ausgebaut werden. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

3.       Die Radwege an Kreisstraßen sollen besser gefördert werden. Um das Netz der Radwege an Kreisstraßen weiter zu verdichten, erhöht der Landkreis Cloppenburg seinen Finanzierungsanteil für neue Radwege an Kreisstraßen auf 75 % der nicht durch Förderung Dritter gedeckter Kosten.

 


Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus trug den Antrag der CDU-Fraktion vom 31.12.2018 entsprechend der Vorlage V-VERK/19/153 vor.

 

Der Förderung des Radwegeprogramms könne er zustimmen, erklärte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann. Für die Verbreiterungsmaßnahmen habe die Gruppe GRÜNE/UWG mit Datum vom 08.02.2019 einen Änderungsantrag gestellt. Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann trug den Sachverhalt entsprechend des Antrages vom 08.02.2019 vor.

 

Der Änderungsantrag ist in der Anlage zu TOP 10 beigefügt.

 

Bei diesem Antrag handele es sich um eine Wiederholung aus August 2017 teilte Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier mit. Seines Erachtens sei es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer gleichwertig seien. Der Kraftfahrzeugverkehr sei für den Landkreis Cloppenburg ebenso wichtig wie alle anderen Verkehrsteilnehmer, wie z. B. Radfahrer. Beim Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG handele es sich um einen Verhinderungsantrag, der die Durchführung der Verbreiterungsmaßnahmen verzögere.

 

Der Antrag bedeute keine Verhinderung, erwiderte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann, sondern sei eine Modifikation des Antrags der CDU-Fraktion. Es sei auch keine Begünstigung oder Benachteiligung von Verkehrsteilnehmer damit verbunden. Die Maßnahmen sollten mit Rücksicht auf die Natur durchgeführt werden und die Verkehrssicherheit erhöhen. Zudem sprach er sich gegen eine pauschale Anwendung von Regelungen wie der RPS 2009 aus.

 

Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer erläuterte, dass bei jeder Maßnahme neben der RPS 2009 auch die Belange von Natur und Umwelt berücksichtigt und sorgfältig abgearbeitet werden.

 

Er unterstütze den Antrag der CDU-Fraktion teilte Herr Kreistagsabgeordneter Roder mit. Es gebe immer mehr E-Bike-Fahrer und ältere Menschen mit Elektromobilen, die auf ein ausgebautes Radwegenetz angewiesen seien.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Cloppenburg merkte an, dass es sich beim Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG nicht um eine Modifikation handele. Es habe sich keine Änderung der Sach- und Rechtslage zum Antrag im August 2017 ergeben. Daher sei es auch nicht erforderlich, über diesen Antrag zu entscheiden. Er stelle den Antrag, nicht über den Änderungsantrag zu entscheiden.

 

Er verstehe diese Vorgehensweise nicht, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann mit. Es gehe darum, andere Vorschläge zum Tagesordnungspunkt zu beraten.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Cloppenburg erklärte daraufhin, dass er seinen Antrag zurückziehe und man sich mit dem Änderungsantrag der Gruppe GRÜNE/UWG befassen könne. Da sich inhaltlich jedoch nichts zum Antrag im August 2017 geändert habe, sprach er sich dafür aus, den Antrag abzulehnen.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, bat sodann um Abstimmung über den Änderungsantrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 08.02.2019.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, den Änderungsantrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 08.02.2019 abzulehnen.

 

Anschließend bat der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, um Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion vom 31.12.2018.