Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, Kontakt mit den Krankenhäusern in Cloppenburg und Friesoythe aufzunehmen, um die Bereitschaft zur Einrichtung einer Untersuchungsstelle im Rahmen des Netzwerkes ProBeweis zu klären.
Leiterin
der Stabsstelle, Dr. Neumann, erläuterte einleitend, dass sich das Netzwerk
ProBeweis die Dokumentation und Beweissicherung nach häuslicher oder sexueller
Gewalt zur Aufgabe
gemacht habe. Dahinter stehe das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen
Hochschule Hannover (MHH).
Opfer von
häuslicher oder sexueller Gewalt seien oftmals in einer körperlichen und
seelischen Ausnahmesituation und manchmal noch nicht sicher, ob sie eine
Anzeige bei der Polizei erstatten sollten, so Leiterin der Stabsstelle, Dr.
Neumann. Hier gebe es die Möglichkeit der Verletzungsdokumentation und der
Spurensicherung über das Netzwerk ProBeweis für eine evtl. spätere Verwendung.
Angeboten würden
·
kostenfreie und vertrauliche Dokumentation und
Beweissicherung,
·
kostenlose Untersuchung unter Gewährleistung der
Schweigepflicht,
·
gerichtsverwertbare (Foto-) Dokumentation von
Verletzungen und Spurensicherung,
·
Aufbewahrung der Beweismittel für mindestens 3
Jahre,
·
Kontakt zu Opferunterstützungseinrichtungen,
·
(Anonyme) telefonische Beratung.
Das Netzwerk sei in
den letzten Jahren sukzessive ausgebaut worden und unterstütze mittlerweile
Untersuchungsstellen in 37 Partnerkliniken in Niedersachsen. Ziel des
Netzwerkes ist es, dass niedersachsenweit in jedem Landkreis eine
Untersuchungsstelle zur Verfügung zu steht. Bereits in 2012 habe hier im
Kreishaus eine Informationsveranstaltung zum Netzwerk stattgefunden, an der
zahlreiche Berufsgruppen und MultiplikatorInnen teilgenommen hätten. Auch im
ElternRatgeber des Landkreises Cloppenburg werde auf das Angebot des Netzwerkes
hingewiesen.
Zur Installierung
einer Untersuchungsstelle werde ein Kooperationsvertrag zwischen dem Netzwerk
und dem jeweiligen Krankenhaus geschlossen. Das entsprechende Personal werde
regelmäßig kostenfrei fortgebildet, die Untersuchungsmaterialien zur Verfügung
gestellt und die Untersuchungskosten erstattet.
Leiterin der
Stabsstelle, Dr. Neumann, bot abschließend an, dass die Verwaltung Kontakt zu
den hiesigen Krankenhäusern aufnehme, um dort den Wunsch und die Notwendigkeit
der Einrichtung einer Untersuchungsstelle vorzutragen.
Kreistagsabgeordnete
Thomée verwies auf den Antrag vom 03.11.2018 und äußerte ihre Unterstützung für
das Netzwerk.
Erster Kreisrat
Frische fasste die Ausführungen des Kreistagsabgeordneten Dr. Hoffschroer,
dahingehend zusammen, dass der Sozialausschuss beschließen könne, die
Verwaltung zu beauftragen, zunächst Kontakt mit den Krankenhäusern im Landkreis
aufzunehmen, um deren Bereitschaft zur Einrichtung einer Untersuchungsstelle zu
klären.
Auf Frage des
Kreistagsabgeordneten Karnbrock erläuterte Erster Kreisrat Frische, dass die
Krankenhäuser über eine gynäkologische und eine chirurgische Abteilung verfügen
müssten.
Stellv. Vorsitzender Schmidt stellte den Vorschlag des Ersten Kreisrates Frische zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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