Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, Kontakt mit den Krankenhäusern in Cloppenburg und Friesoythe aufzunehmen, um die Bereitschaft zur Einrichtung einer Untersuchungsstelle im Rahmen des Netzwerkes ProBeweis zu klären.


Leiterin der Stabsstelle, Dr. Neumann, erläuterte einleitend, dass sich das Netzwerk ProBeweis die Dokumentation und Beweissicherung nach häuslicher oder sexueller Gewalt zur Aufgabe gemacht habe. Dahinter stehe das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH).

 

Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt seien oftmals in einer körperlichen und seelischen Ausnahmesituation und manchmal noch nicht sicher, ob sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten sollten, so Leiterin der Stabsstelle, Dr. Neumann. Hier gebe es die Möglichkeit der Verletzungsdokumentation und der Spurensicherung über das Netzwerk ProBeweis für eine evtl. spätere Verwendung.

 

Angeboten würden

·         kostenfreie und vertrauliche Dokumentation und Beweissicherung,

·         kostenlose Untersuchung unter Gewährleistung der Schweigepflicht,

·         gerichtsverwertbare (Foto-) Dokumentation von Verletzungen und Spurensicherung,

·         Aufbewahrung der Beweismittel für mindestens 3 Jahre,

·         Kontakt zu Opferunterstützungseinrichtungen,

·         (Anonyme) telefonische Beratung.

 

Das Netzwerk sei in den letzten Jahren sukzessive ausgebaut worden und unterstütze mittlerweile Untersuchungsstellen in 37 Partnerkliniken in Niedersachsen. Ziel des Netzwerkes ist es, dass niedersachsenweit in jedem Landkreis eine Untersuchungsstelle zur Verfügung zu steht. Bereits in 2012 habe hier im Kreishaus eine Informationsveranstaltung zum Netzwerk stattgefunden, an der zahlreiche Berufsgruppen und MultiplikatorInnen teilgenommen hätten. Auch im ElternRatgeber des Landkreises Cloppenburg werde auf das Angebot des Netzwerkes hingewiesen.

 

Zur Installierung einer Untersuchungsstelle werde ein Kooperationsvertrag zwischen dem Netzwerk und dem jeweiligen Krankenhaus geschlossen. Das entsprechende Personal werde regelmäßig kostenfrei fortgebildet, die Untersuchungsmaterialien zur Verfügung gestellt und die Untersuchungskosten erstattet.

 

Leiterin der Stabsstelle, Dr. Neumann, bot abschließend an, dass die Verwaltung Kontakt zu den hiesigen Krankenhäusern aufnehme, um dort den Wunsch und die Notwendigkeit der Einrichtung einer Untersuchungsstelle vorzutragen.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée verwies auf den Antrag vom 03.11.2018 und äußerte ihre Unterstützung für das Netzwerk.

 

Erster Kreisrat Frische fasste die Ausführungen des Kreistagsabgeordneten Dr. Hoffschroer, dahingehend zusammen, dass der Sozialausschuss beschließen könne, die Verwaltung zu beauftragen, zunächst Kontakt mit den Krankenhäusern im Landkreis aufzunehmen, um deren Bereitschaft zur Einrichtung einer Untersuchungsstelle zu klären. 

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Karnbrock erläuterte Erster Kreisrat Frische, dass die Krankenhäuser über eine gynäkologische und eine chirurgische Abteilung verfügen müssten.

 

Stellv. Vorsitzender Schmidt stellte den Vorschlag des Ersten Kreisrates Frische zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: