Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem SkF für die Einrichtung einer Hebammenzentrale einen Zuschuss für das Jahr 2019 in Höhe von bis zu 24.600,00 EUR sowie für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von bis zu 16.600,00 EUR als Defizitausgleich zu gewähren.

Des Weiteren wird den Hebammen in 2019 bis 2021 je Wochenbettbetreuung im Landkreis Cloppenburg ein Zuschuss in Höhe von 20,00 EUR, höchstens jedoch bis zu 10.000,00 EUR pro Jahr, bewilligt. Die Abrechnung des Zuschusses mit den Hebammen erfolgt durch die Hebammenzentrale des SkF.


Vorsitzender Dr. Vaske erklärte, dass er aus Termingründen die Sitzung verlassen müsse. Stellv. Vorsitzender Schmidt übernahm die Sitzungsleitung.

 

Kreistagsabgeordnete Wienken nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Lt. Medizinaldirektor Dr. Tabeling trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/18/086 vor. Er ergänzte, dass bezüglich des Zuschusses für die Wochenbettbetreuung von 20,00 EUR pro Fall dem SkF in der Gesamtsumme ein Rechenfehler unterlaufen sei und dies nicht 2.000 EUR sondern 10.000 EUR heißen müsse.

 

Kreistagsabgeordneter Arkenau zeigte Verständnis für den Antrag und begrüßte die geplante Unterstützung. Er bat um Auskunft, ob der Zuschuss von 20,00 EUR rechtlich zulässig sei.

 

Erster Kreisrat Frische entgegnete, dass dies dem Grunde nach eine Aufgabe des SGB V, also der Krankenkassen, sei. Da der Zuschuss aber eine freiwillige Leistung sei, gebe es keine rechtlichen Probleme. 

 

Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie (GDI), Dr. Neumann, erläuterte nochmals die schwierige Lage, Hebammen zu finden. Im Landkreis Cloppenburg und auch in den benachbarten Städten und Landkreisen herrsche seit geraumer Zeit ein massiver Mangel an Hebammen. Die Situation sei durchaus vergleichbar mit der bei den Hausärzten.

 

Zur finanziellen Förderung der Hebammen mit 20,00 EUR pro Wochenbettbetreuung, führte sie weiter aus, dass eine Hebamme nach dem SGB V von den Krankenkassen dafür einen Betrag von 38,46 EUR erhalte. Die Pauschale von 20,00 EUR pro Wochenbettbetreuung wäre ein Anreiz für Hebammen, im Landkreis Cloppenburg tätig zu werden, tätig zu bleiben und nicht in andere Landkreise abzuwandern, die bereits eine Förderung gewährten, wie zzt. der Landkreis Ammerland, der Landkreis Wesermarsch (30,00 EUR) und die Stadt Oldenburg. Entsprechende Überlegungen gebe es im Emsland und im Landkreis Oldenburg. Die 20,00 EUR sollten zudem auch junge Hebammen motivieren, sich im Landkreis Cloppenburg niederzulassen.

 

20,00 EUR könnten ein wichtiger Anreiz sein. Gerade für Hebammen, die eher in den Randgebieten des Landkreises tätig seien und dafür evtl. eine weitere Wegstrecke in Kauf nehmen müssten. Denn Hebammen bekämen Fahrtkosten nur bis zu 20 km erstattet. Das dafür eingestellte Budget vom 10.000 EUR sei als Schätzwert zu verstehen, da momentan noch nicht abgesehen werden könnte, wie viele Hebammen diesen Zuschuss von 20,00 EUR beantragen werden.

 

Der Landkreis Cloppenburg brauche dringend Hebammen, machte Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung, Dr. Neumann, abschließend nochmals deutlich. Die Zahlen seien seit Jahren rückläufig, der Altersdurchschnitt bei den Hebammen sei entsprechend dem demografischen Wandel steigend. Es gelte daher, sich um Nachwuchsförderung bemühen.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée erklärte ihre Unterstützung für den Antrag.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck schlug vor, die Koordinatorin für die Hebammenzentrale bei der Kreisverwaltung einzustellen.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer äußerte seine Zustimmung und betonte, dass es wichtig sei, schwangere Frauen, die eine Hebamme suchten, zu unterstützen. Durch die Hebammenzentrale erwarte er eine Effizienzsteigerung bei der Vermittlung der Hebammen.

 

Kreistagsabgeordneter Eilers erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag unterstütze. Des Weiteren führte er aus, dass beim Land die Akademisierung der Ausbildung der Hebammen beraten werde. Die Akademisierung werde allerdings noch kritisch gesehen. Wenn die Hebammenschulen ausgebaut würden, wäre ein Standort in den Landkreisen Cloppenburg/Vechta interessant.

 

Stellv. Vorsitzender Schmidt stellte die Beschlussvorlage, mit der Ergänzung der Wochenbettbetreuung von 20,00 EUR, zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: