Der Sozialausschuss beschloss einstimmig,
dem Kreistag zu empfehlen, dem SkF für die Einrichtung einer Hebammenzentrale
einen Zuschuss für das Jahr 2019 in Höhe von bis zu 24.600,00 EUR sowie für die
Jahre 2020 und 2021 in Höhe von bis zu 16.600,00 EUR als Defizitausgleich zu
gewähren.
Des Weiteren wird den Hebammen in 2019 bis 2021 je Wochenbettbetreuung im Landkreis Cloppenburg ein Zuschuss in Höhe von 20,00 EUR, höchstens jedoch bis zu 10.000,00 EUR pro Jahr, bewilligt. Die Abrechnung des Zuschusses mit den Hebammen erfolgt durch die Hebammenzentrale des SkF.
Vorsitzender Dr.
Vaske erklärte, dass er aus Termingründen die Sitzung verlassen müsse. Stellv.
Vorsitzender Schmidt übernahm die Sitzungsleitung.
Kreistagsabgeordnete
Wienken nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teil.
Lt.
Medizinaldirektor Dr. Tabeling trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/18/086 vor. Er
ergänzte, dass bezüglich des Zuschusses für die Wochenbettbetreuung von 20,00
EUR pro Fall dem SkF in der Gesamtsumme ein Rechenfehler unterlaufen sei und
dies nicht 2.000 EUR sondern 10.000 EUR heißen müsse.
Kreistagsabgeordneter
Arkenau zeigte Verständnis für den Antrag und begrüßte die geplante
Unterstützung. Er bat um Auskunft, ob der Zuschuss von 20,00 EUR rechtlich
zulässig sei.
Erster Kreisrat
Frische entgegnete, dass dies dem Grunde nach eine Aufgabe des SGB V, also der
Krankenkassen, sei. Da der Zuschuss aber eine freiwillige Leistung sei, gebe es
keine rechtlichen Probleme.
Leiterin der
Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie (GDI), Dr. Neumann,
erläuterte nochmals die schwierige Lage, Hebammen zu finden. Im Landkreis
Cloppenburg und auch in den benachbarten Städten und Landkreisen herrsche seit
geraumer Zeit ein massiver Mangel an Hebammen. Die Situation sei durchaus
vergleichbar mit der bei den Hausärzten.
Zur finanziellen
Förderung der Hebammen mit 20,00 EUR pro Wochenbettbetreuung, führte sie weiter
aus, dass eine Hebamme nach dem SGB V von den Krankenkassen dafür einen Betrag
von 38,46 EUR erhalte. Die Pauschale von 20,00 EUR pro Wochenbettbetreuung wäre
ein Anreiz für Hebammen, im Landkreis Cloppenburg tätig zu werden, tätig zu
bleiben und nicht in andere Landkreise abzuwandern, die bereits eine Förderung
gewährten, wie zzt. der Landkreis Ammerland, der Landkreis Wesermarsch (30,00
EUR) und die Stadt Oldenburg. Entsprechende Überlegungen gebe es im Emsland und
im Landkreis Oldenburg. Die 20,00 EUR sollten zudem auch junge Hebammen
motivieren, sich im Landkreis Cloppenburg niederzulassen.
20,00 EUR könnten
ein wichtiger Anreiz sein. Gerade für Hebammen, die eher in den Randgebieten
des Landkreises tätig seien und dafür evtl. eine weitere Wegstrecke in Kauf nehmen
müssten. Denn Hebammen bekämen Fahrtkosten nur bis zu 20 km erstattet. Das
dafür eingestellte Budget vom 10.000 EUR sei als Schätzwert zu verstehen, da
momentan noch nicht abgesehen werden könnte, wie viele Hebammen diesen Zuschuss
von 20,00 EUR beantragen werden.
Der Landkreis
Cloppenburg brauche dringend Hebammen, machte Leiterin der Stabsstelle
Gleichstellung, Dr. Neumann, abschließend nochmals deutlich. Die Zahlen seien
seit Jahren rückläufig, der Altersdurchschnitt bei den Hebammen sei entsprechend
dem demografischen Wandel steigend. Es gelte daher, sich um Nachwuchsförderung
bemühen.
Kreistagsabgeordnete
Thomée erklärte ihre Unterstützung für den Antrag.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck schlug vor, die Koordinatorin für die Hebammenzentrale bei der
Kreisverwaltung einzustellen.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Hoffschroer äußerte seine Zustimmung und betonte, dass es wichtig sei,
schwangere Frauen, die eine Hebamme suchten, zu unterstützen. Durch die
Hebammenzentrale erwarte er eine Effizienzsteigerung bei der Vermittlung der
Hebammen.
Kreistagsabgeordneter
Eilers erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag unterstütze. Des Weiteren
führte er aus, dass beim Land die Akademisierung der Ausbildung der Hebammen
beraten werde. Die Akademisierung werde allerdings noch kritisch gesehen. Wenn
die Hebammenschulen ausgebaut würden, wäre ein Standort in den Landkreisen
Cloppenburg/Vechta interessant.
Stellv. Vorsitzender Schmidt stellte die Beschlussvorlage, mit der Ergänzung der Wochenbettbetreuung von 20,00 EUR, zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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