Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, der Stiftung Edith Stein für die Fachstelle Sucht und Suchtprävention für die Jahre 2019 und 2020 einen jeweils um 32.318,80 EUR erhöhten Zuschuss in Höhe von bis zu 363.737,57 EUR als Defizitausgleich zu gewähren.
Lt.
Medizinaldirektor Dr. Tabeling trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/18/084 vor. Gegen
den Vorschlag, die Tagesordnungspunkte 10. und 11. gemeinsam zu beraten, wurden
keine Bedenken erhoben.
Kreistagsabgeordneter
Stratmann erläuterte, dass die Anträge zu TOP 10. und 11. in der CDU-Fraktion
erörtert worden seien. Er dankte den Drogenberatungsstellen für ihre Arbeit und
schlug vor, den Beschlussempfehlungen zu folgen.
Auf Frage des
Kreistagsabgeordneten Riesenbeck erläutere Lt. Medizinaldirektor Dr. Tabeling
die zunehmenden Probleme in der Substitutionstherapie: zurückliegend habe es
vier niedergelassene Ärzte/innen sowie Frau Dr. Blömer im Gesundheitsamt
gegeben, die die Substitution von Hartdrogenabhängigen sicherstellten. Zudem
sei am Wochenende im Krankenhaus Sankt Joseph die Substitution umgesetzt
worden. Dies habe die Synergie beinhaltet, dass diese Patienten regelmäßig
fachärztlich gesehen sowie erforderliche Diagnostiken und Therapien umgesetzt
wurden.
Aktuell gebe es im
Landkreis Cloppenburg (aber auch überregional) nur einen substituierenden Arzt
(den Leiter des Gesundheitsamtes), der jedoch nicht diagnostisch oder
therapeutisch agieren könne bzw. dürfe. Leider sei es bei den entsprechenden
Patienten so, dass diese sich aufgrund ihrer Persönlichkeit / Verhaltensstörung
nicht regelmäßig in ärztliche Betreuung begeben würden, erläuterte Lt.
Medizinaldirektor Dr. Tabeling. Dies habe katastrophale Auswirkungen. In den
zurückliegenden Monaten sei vermehrt festzustellen gewesen, dass sich aufgrund
der stets vorhandenen Begleiterkrankungen sowie der unregelmäßigen ärztliche
Betreuung der gesundheitliche Zustand der Patienten erheblich verschlechtert
habe. Wegen der sich verschlechternden Gesundheit komme es parallel nicht
selten zu der Problematik, dass weitere - primär nicht medizinische - Anforderungen
des alltäglichen Lebens von diesen Patienten nicht mehr erledigt werden
konnten. Daher sei es aktuell zwingend erforderlich, dass dies auf
sozialarbeiterischer Ebene aufgefangen würde.
Aufgrund der
strengen Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes sei es - so Lt.
Medizinaldirektor Dr. Tabeling abschließend - durchaus verständlich, dass sich
die Hausärzte aus diesem Bereich zurückgezogen hätten. Bei der Sicherstellung
der Substitutionstherapie sah er die Kassenärztliche Vereinigung in der Pflicht.
Vorsitzender Dr. Vaske stellte die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|