Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, der Stiftung Edith Stein für die Fachstelle Sucht und Suchtprävention für die Jahre 2019 und 2020 einen jeweils um 32.318,80 EUR erhöhten Zuschuss in Höhe von bis zu 363.737,57 EUR als Defizitausgleich zu gewähren.


Lt. Medizinaldirektor Dr. Tabeling trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/18/084 vor. Gegen den Vorschlag, die Tagesordnungspunkte 10. und 11. gemeinsam zu beraten, wurden keine Bedenken erhoben.

 

Kreistagsabgeordneter Stratmann erläuterte, dass die Anträge zu TOP 10. und 11. in der CDU-Fraktion erörtert worden seien. Er dankte den Drogenberatungsstellen für ihre Arbeit und schlug vor, den Beschlussempfehlungen zu folgen.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck erläutere Lt. Medizinaldirektor Dr. Tabeling die zunehmenden Probleme in der Substitutionstherapie: zurückliegend habe es vier niedergelassene Ärzte/innen sowie Frau Dr. Blömer im Gesundheitsamt gegeben, die die Substitution von Hartdrogenabhängigen sicherstellten. Zudem sei am Wochenende im Krankenhaus Sankt Joseph die Substitution umgesetzt worden. Dies habe die Synergie beinhaltet, dass diese Patienten regelmäßig fachärztlich gesehen sowie erforderliche Diagnostiken und Therapien umgesetzt wurden.

 

Aktuell gebe es im Landkreis Cloppenburg (aber auch überregional) nur einen substituierenden Arzt (den Leiter des Gesundheitsamtes), der jedoch nicht diagnostisch oder therapeutisch agieren könne bzw. dürfe. Leider sei es bei den entsprechenden Patienten so, dass diese sich aufgrund ihrer Persönlichkeit / Verhaltensstörung nicht regelmäßig in ärztliche Betreuung begeben würden, erläuterte Lt. Medizinaldirektor Dr. Tabeling. Dies habe katastrophale Auswirkungen. In den zurückliegenden Monaten sei vermehrt festzustellen gewesen, dass sich aufgrund der stets vorhandenen Begleiterkrankungen sowie der unregelmäßigen ärztliche Betreuung der gesundheitliche Zustand der Patienten erheblich verschlechtert habe. Wegen der sich verschlechternden Gesundheit komme es parallel nicht selten zu der Problematik, dass weitere - primär nicht medizinische - Anforderungen des alltäglichen Lebens von diesen Patienten nicht mehr erledigt werden konnten. Daher sei es aktuell zwingend erforderlich, dass dies auf sozialarbeiterischer Ebene aufgefangen würde.

 

Aufgrund der strengen Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes sei es - so Lt. Medizinaldirektor Dr. Tabeling abschließend - durchaus verständlich, dass sich die Hausärzte aus diesem Bereich zurückgezogen hätten. Bei der Sicherstellung der Substitutionstherapie sah er die Kassenärztliche Vereinigung in der Pflicht.

 

Vorsitzender Dr. Vaske stellte die Beschlussvorlage zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: