Kreisrat Herr Varnhorn teilte mit, dass im Sommer 2017 von Bundestag und Bundesrat eine Erweiterung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KInvFG) um 3,5 Mrd. Euro beschlossen wurde. Auf das Land Niedersachsen entfallen ca. 289 Mio. Euro und werden durch den Zweiten Teil des Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (NKomInvFöG) bereitgestellt. In seiner Sitzung vom 16.05.2018 hat der Niedersächsische Landtag einstimmig die entsprechende Änderung des NKomInvFöG beschlossen, welche am 25.05.2018 in Kraft getreten ist.

 

Mit dem KIP 2 stehen den finanzschwachen Kommunen in Niedersachsen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung ihrer Schulinfrastruktur somit weitere 289 Mio. Euro zur Verfügung. Der Förderzeitraum beträgt hier 5,5 Jahre und endet 2022.

Dem Landkreis Cloppenburg stehen als Förderhöchstgrenze 1.645.244,82 € zur Verfügung. Der zu leistende Eigenanteil des Landkreises liegt bei mind. 10 % am Gesamtvolumen. Investitionen können gefördert werden, wenn sie nach dem 30.06.2017 begonnen werden und bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen und die im Jahr 2023 vollständig abgerechnet werden.

 

Der Landkreis Cloppenburg beabsichtigt für die Sanierung und die Erweiterung des Copernicus-Gymnasiums Löningen die Fördermittel zu beantragen.