Sitzung: 15.11.2018 Schulausschuss
Kreisrat Herr Varnhorn teilte mit,
dass im Sommer 2017 von Bundestag und Bundesrat eine Erweiterung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KInvFG) um 3,5 Mrd. Euro
beschlossen wurde. Auf das Land Niedersachsen entfallen ca. 289 Mio. Euro und
werden durch den Zweiten Teil des Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
(NKomInvFöG) bereitgestellt. In seiner Sitzung vom 16.05.2018 hat der
Niedersächsische Landtag einstimmig die entsprechende Änderung des NKomInvFöG
beschlossen, welche am 25.05.2018 in Kraft getreten ist.
Mit dem KIP 2
stehen den finanzschwachen Kommunen in Niedersachsen für die Sanierung, den
Umbau und die Erweiterung ihrer Schulinfrastruktur somit weitere 289 Mio. Euro
zur Verfügung. Der Förderzeitraum beträgt hier 5,5 Jahre und endet 2022.
Dem Landkreis Cloppenburg stehen
als Förderhöchstgrenze 1.645.244,82 € zur Verfügung. Der zu leistende
Eigenanteil des Landkreises liegt bei mind. 10 % am Gesamtvolumen. Investitionen können gefördert werden, wenn sie nach dem
30.06.2017 begonnen werden und bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen und
die im Jahr 2023 vollständig abgerechnet werden.
Der Landkreis Cloppenburg
beabsichtigt für die Sanierung und die Erweiterung des Copernicus-Gymnasiums
Löningen die Fördermittel zu beantragen.