Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss sodann mit 13 Ja-Stimmen und 4 Nein- Stimmen, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Kreistagsgruppe GRÜNE/UWG vom 03.08.2018 (Anlage der Vorlage) abzulehnen.

 


Baudirektor Viets trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/18/220 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, er gehe davon aus, dass bei konsequenter Erhebung in erheblichem Umfang Flächen als Wegerandstreifen im Landkreis rückgeführt werden könnten. Die Blühstreifenaktion wie z. B. im Gewerbegebiet in Löningen sei eine gute Sache, aber keineswegs so nachhaltig wie eine dauerhafte Sicherung der Wegerandstreifen für Naturschutzzwecke.

Er sehe auch Potential, dieses Projekt evtl. mithilfe einer LEADER- Förderung anzuschieben.

 

Baudirektor Viets wies darauf hin, dass er mit allen Kommunen persönlich gesprochen habe. Nach dortiger einhelliger Aussage bestehe kein Bedarf, die Daten zu den Wegeseitenrändern zentral über den Landkreis zu erfassen. Diese seien dort bereits vorhanden. Nach Aussage der Bauamtsleiter stünden Aufwand und Erfolg in keinem Verhältnis, da oftmals eine kostenpflichtige Grenzfeststellung durch das Katasteramt veranlasst werden müsse. Die Auswertung allein über ein Luftbild reiche nicht. Dort, wo es nur um schmale Wegerandstreifen gehe, lohne sich der Aufwand nicht. Die Städte und Gemeinden sollten hier selbst entscheiden.

 

Kreistagsabgeordnete Hollah wies auf die Gefahr vermehrter Wildunfälle hin, wenn die Wegerandstreifen direkt an den Straßen angelegt würden. Sinnvoller sei es, Zonen für Niederwild abseits von Straßen zu schaffen.

 

Kreistagsabgeordneter Götting erklärte, als Vorsteher einer Wegegenossenschaft wisse er, dass viele Wegeseitenstreifen nur wenige Meter breit seien. Diese würden 3x pro Jahr gemäht. Einen Gewinn für die Natur sehe er dabei nicht. Er favorisiere nach wie vor die Blühstreifen.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann schlug vor, ohne Grenzfeststellung nur mit den Luftbildern eine Einigung mit den einzelnen Landwirten zu suchen. Dabei könnten die Wegeseitenstreifen auch in andere, für den Landwirt für die Bewirtschaftung weniger attraktive Bereiche gelegt werden. Er verwies darauf, dass der Landkreis Emsland die Wegeseitenstreifen flächendeckend erfasst habe, um sie als Kompensationsflächen zu verwenden. Er halte die Duldung der Nutzung der Wegeseitenstreifen durch die Landwirte nicht für richtig.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel erklärte, er halte die Erfassung der Daten durch den Landkreis nicht für erforderlich, wenn diese bei den Kommunen vorhanden seien. Ein Hinweis an die Kommunen, welche Möglichkeiten sie hier haben, reiche aus. Er gehe davon aus, dass durch die Auflegung von Landesprogrammen wie von Umweltminister Lies angekündigt der Druck steigen werde, hier tätig zu werden.

 

Kreisverwaltungsdirektor Meyer wies abschließend darauf hin, dass die Problematik der Wegeseitenstreifen bereits in einer Dienstbesprechung der Bürgermeister thematisiert worden sei und nun nochmals dort besprochen werde.