Ohne Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt anschließend einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, den Verordnungsentwurf über das Landschaftsschutzgebiet „Lethetal“ (LSG CLP 30) in der Gemeinde Garrel, Landkreis Cloppenburg, in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 3 der Vorlage) zu beschließen.

 


Baudirektor Viets verdeutlichte die Zuständigkeiten des Landkreises Oldenburg und Cloppenburg anhand einer Übersichtskarte (siehe Anlage). Aufgrund des Verlaufes des FFH- Gebietes werde deutlich, dass der Landkreis Oldenburg für die Ausweisung des Flusslaufes der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche zuständig sei. Für den Bereich von den Fischteichen nordwärts zur Kreisgrenze habe dann jeder Landkreis auf seiner Seite die Ausweisung vorzunehmen.

Dann trug er den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/18/218 vor.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Wesselmann bestätigte Baudirektor Viets, dass die vom Landkreis Cloppenburg noch auszuweisenden FFH- Schutzgebiete mit Abschluss der heute beschlossenen Verfahren vollständig ausgewiesen seien.