Sitzung: 06.09.2018 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: V-PLA/18/218
Ohne Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt anschließend einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, den Verordnungsentwurf über das Landschaftsschutzgebiet „Lethetal“ (LSG CLP 30) in der Gemeinde Garrel, Landkreis Cloppenburg, in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 3 der Vorlage) zu beschließen.
Baudirektor Viets verdeutlichte die Zuständigkeiten des Landkreises
Oldenburg und Cloppenburg anhand einer Übersichtskarte (siehe Anlage). Aufgrund
des Verlaufes des FFH- Gebietes werde deutlich, dass der Landkreis Oldenburg
für die Ausweisung des Flusslaufes der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche
zuständig sei. Für den Bereich von den Fischteichen nordwärts zur Kreisgrenze habe
dann jeder Landkreis auf seiner Seite die Ausweisung vorzunehmen.
Dann trug er den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/18/218 vor.
Auf Rückfrage des Abgeordneten Wesselmann bestätigte Baudirektor Viets,
dass die vom Landkreis Cloppenburg noch auszuweisenden FFH- Schutzgebiete mit
Abschluss der heute beschlossenen Verfahren vollständig ausgewiesen seien.