Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss bei einer Gegenstimme mehrheitlich, dem Kreistag zu empfehlen, dem Erlass des beigefügten „Sonderprogramms des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen durch den Landkreis Cloppenburg und seinen Städten und Gemeinden“ zuzustimmen.

 

 


Kreisverwaltungsoberrat Herr Deeken trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/18/117 vor und begrüßte zur Beantwortung weiterer Fragen zum Thema Herrn Block und Herrn Rohling vom Kreissportbund. Ergänzend trug Kreisrat Herr Varnhorn die Inhalte des Sonderprogrammes vor. Pro Jahr sollen demnach maximal 3 Kunstrasenplätze gefördert werden und zwar grundsätzlich ein Platz im „Alten Amt Friesoythe“, im „Alten Amt Cloppenburg“ sowie im „Alten Amt Löningen“. Gefördert werden sollen 40 % der Herstellungskosten pro Platz unter der Voraussetzung, dass ein mindestens gleich hoher Förderanteil von der jeweiligen Standortgemeinde übernommen wird. Außerdem sollen die Vereine einen angemessenen Eigenanteil leisten.

 

Kreistagsabgeordnete Frau Thomée sprach sich aufgrund gesundheitlicher Bedenken sowie der ökologisch schlechten Eigenschaften von Kunstrasenplätzen gegen den Erlass eines Förderprogrammes des Landkreises Cloppenburg für Kunstrasenplätze aus.

 

Kreistagsabgeordneter Herr Cloppenburg führte aus, dass seine anfänglichen Zweifel zur Anregung des B.V.C., durch den Landkreis Cloppenburg ein Förderprogramm für den Bau von Kunstrasenplätzen auflegen zu lassen, zwischenzeitlich ausgeräumt seien. Seitens der CDU-Kreistagsfraktion würde das vorgeschlagene Sonderprogramm unterstützt. Seines Erachtens seien Kunstrasenplätze keinesfalls gesundheitsgefährdender als Naturrasenplätze. Eine Förderung der Kunstrasenplätze käme den Vereinen und Fußballern des Landkreises zugute.

 

Nach Aussage von Kreistagsabgeordneten Herrn Arkenau unterstützt auch die SPD-Kreistagsfraktion das vorgeschlagene Förderprogramm für den Bau von Kunstrasenplätzen. Zu seinen Bedenken, dass kleinere Vereine aufgrund der erforderlichen Eigenbeteiligung benachteiligt würden, entgegnete Kreisrat Herr Varnhorn, dass eine Nutzung der geförderten Kunstrasenplätze durch umliegende Vereine eine Fördervoraussetzung sei. Kreisverwaltungsoberrat Deeken ergänzte, dass auch mehrere Vereine die notwendige Eigenbeteiligung gemeinsam erbringen könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Herr Roder erkundigte sich nach den Folgekosten von Kunstrasenplätzen. Herr Rohling vom Kreissportbund erläuterte, dass ein Pflegeaufwand von ca. 2 Std. wöchentlich für das Abfegen eines Kunstrasenplatzes bestände. Dies bedeute einen ähnlichen Aufwand wie das wöchentliche Rasenmähen bei Naturrasenplätzen. Zusätzlich ist beim Kunstrasenplatz eine regelmäßige Materialpflege erforderlich. Auf die Frage der Haltbarkeit eines Kunstrasenplatzes erwiderte Herr Rohling, dass eine Erneuerung des Belages nach ca. 15 Jahren erforderlich sei, der vorbereitete Untergrund bleibe erhalten. Die Kunstrasenplätze an der Sportschule Lastrup bestehen seit 2011, krebserregendes Material sei dort nicht enthalten.

 

Auf die Nachfrage von Kreistagsabgeordneter Frau Thomée zur Entsorgung des Belages aufgrund einer erforderlichen Erneuerung verwies Herr Rohling auf die Herstellerangaben.