Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) entsprechend dem Vereinbarungsentwurf vom 20.08.2018 für die Jahre 2019 bis 2021 zu beschließen.

 

 


Kreisverwaltungsoberrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr. VSOZ/18/081 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock bescheinigte den Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis bei der Umsetzung der Sozialleistungen eine gute Zusammenarbeit. Vor dem Hintergrund, dass die örtlichen Sozialämter im Asylbereich neue Aufgaben übernommen hätten, sei die Anhebung der Pauschale angemessen. Die CDU-Fraktion stelle daher den Antrag, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bestätigte, dass die Zusammenarbeit der Sozialämter im Landkreis Cloppenburg gut geregelt sei und gute Arbeit geleistet werde. Sie bat um ergänzende Auskunft zur 170,00 EUR-Pauschale für die soziale Flüchtlingsbetreuung durch die Städte und Gemeinden.

 

Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie (GDI), Dr. Neumann, erläuterte, dass es dazu ebenfalls eine Einigung mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden gebe. Die Pauschale des Landkreises über 170,00 EUR für die Personalkosten sollte für die nächsten 3 Jahre – also den gleichen Zeitraum wie die Heranziehungspauschale – fest zugesichert werden. Damit hätten die Städte und Gemeinden sowie das eingesetzte Personal eine ausreichende Planungssicherheit. Die Flüchtlinge hätten zudem die Sicherheit, in den kommenden 3 Jahren, einen vertrauten Ansprechpartner vor Ort zu haben.

 

Um Fragen und Themen der Flüchtlingsbetreuerinnen und -betreuer in der täglichen Arbeit zu erörtern, würden in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen angesetzt, so die Leiterin der Stabsstelle GID, Dr. Neumann. Mittlerweile habe sich die Aufgabenstellung stark geändert. Nunmehr stünde nicht die Erstorientierung im Vordergrund, sondern die nachhaltige Integration in Gesellschaft und Berufsleben.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder erläuterte ergänzend, dass die Integration der Flüchtlinge von den Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden. Die 170,00 EUR-Pauschale sei daher nur ein 50%-iger Anteil an den Personalkosten. Die Städte und Gemeinden seien deshalb gehalten, ebenfalls einen entsprechenden Beitrag zu leisten.

 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen sagte Leiterin der Stabsstelle GID, Dr. Neumann, zu, die Aufgabenbeschreibung der Flüchtlingsbetreuerinnen und -betreuer der Städte und Gemeinden nach Aktualisierung nachzureichen.

 

Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Antrag des Kreistagsabgeordneten Karnbrock zur Abstimmung.