Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Ltd. Kreisbaudirektor Ribinski beantwortete die Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG vom 03.08.2018 wie folgt:

 

Zu 1.      Die Kostenschätzung für die Planung bis zum Beginn der Planfeststellungsverfahren werde derzeit fortgeschrieben. Diese Fortschreibung sei erforderlich, weil im Landkreis Cloppenburg noch in drei von vier Planungsabschnitten und im Landkreis Emsland noch in einem von drei Planungsabschnitten an der Erstellung der Feststellungsentwürfe für die Planfeststellungsverfahren gearbeitet werde. Im Rahmen der Bearbeitung der Feststellungsentwürfe seien beispielsweise die Prüfanmerkungen aus dem Gesehen-Vermerk einzuarbeiten sowie Kartierungen zu aktualisieren und zu ergänzen. Ein Abschnitt im Landkreis Emsland befinde sich noch in der Vorentwurfsaufstellung.

Der Mittelbedarf für die einzelnen Kostenstellen werde derzeit ermittelt und zwischen den Landkreisen abgestimmt, um mit dem Haushalt 2019 eine Budgetanpassung vorzunehmen. Aktuell betrage das Budget 14,4 Mio. Euro.

Hinzuweisen sei darauf, dass abhängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens und von eventuellen Klagen weitere Kosten entstehen können. Die Höhe sei derzeit jedoch nicht verlässlich abzuschätzen.

 

Zu 2.      Im INTERREG IV A-Projekt, welches ein Volumen von ca. 6,0 Mio. Euro habe, sei der Landkreis mit ca. 0,65 Mio. Euro beteiligt. Die darüber hinausgehenden Kosten tragen die Landkreise Cloppenburg und Emsland jeweils zur Hälfte. Daraus ergebe sich bezogen auf das bisherige Budget eine jeweilige Beteiligung der Landkreise in Höhe von 4,2 Mio. Euro, sodass sich der Anteil des Landkreises Cloppenburg derzeit auf ca. 4,85 Mio. Euro belaufe.

Bei Realisierung des 4-streifigen Ausbaus der E233 erstatte der Bund dem Land den Planungsaufwand pauschal mit 2% der Baukosten. Aus diesen Mitteln habe das Land den Landkreisen Cloppenburg und Emsland die Erstattung der Planungskosten nach Umsetzung der Baumaßnahme zugesagt.

 

Zu 3.      Zustimmungen zur Planung erfolgen beim Bund durch den Gesehen-Vermerk. Dieser werde für den jeweiligen Abschnitt erteilt. In allen vorgelegten Planungen des Landkreises Cloppenburg habe der Bund die Wirtschaftswege mitgetragen.

Die rechtliche Prüfung der Planung erfolge unabhängig vom Gesehen-Vermerk durch die Planfeststellungsbehörde. Dabei werde hinterfragt, ob der Eingriff in das nachgeordnete Wegenetz (i.e. Ausbau, Anpassung, Verlegung etc.) rechtlich zulässig sei. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung können sich Änderungen in der Planung ergeben.

Konkret lägen bisher Änderungen im PA 6 vor. Dort sei die Stapelfelder Kirchstraße auch wieder an die Straße Blankenborg anzuschließen. Der Ausbau der Straßen Blankenborg und Dwagtweg sei dagegen nicht vorzunehmen. Hinterfragt werde auch die Erschließung im Bereich Nieholter Mühle. Der Prüfprozess dort sei jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann bat um Aufklärung hinsichtlich der Kostentragung für den Ausbau des nachgeordneten Wegenetzes, da es hierzu unterschiedliche Aussagen gegeben habe.

 

Hierzu stellte Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer klar, dass es aufgrund des Presseartikels in der Münsterländischen Tageszeitung vom 21.08.2018 Irritationen gegeben hätte. Die dortige Berichterstattung, dass der Ausbau des nachgelagerten Wegenetzes von Bund und Land aus Kostengründen nicht wie geplant getragen werde, sei nicht korrekt. Der Bund habe durch den Gesehen-Vermerk seine Zustimmung zur Planung, somit auch zum nachgelagerten Wegenetz, gegeben. Die Planungen zum Ausbau der E 233 werden jedoch unabhängig hiervon rechtlich durch die Planfeststellungsbehörde, die beim Land ansässig sei, überprüft. Von dort erfolge der Hinweis, welche Maßnahmen aus rechtlicher Sicht in die Planung aufgenommen werden können oder nicht. Seitens der Planfeststellungsbehörde habe der Wiederanschluss der Stapelfelder Kirchstraße an die Straße Blankenborg zu erfolgen.

 

Weiterhin erläuterte Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer, dass der Lärmschutz im Planungsabschnitt 7 im Zuge der Ortsumgehung von der Stadt Cloppenburg eingefordert worden sei. Für den PA 7 (vierspurige Ortsumgehung Cloppenburg) werde kein Straßenausbau geplant. Der Antrag auf Lärmschutz hierfür werde unabhängig davon seitens der zuständigen Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Lingen bearbeitet. Ein entsprechender Lärmsanierungsplan liege dem Bund vor. Von dort werde jetzt der Gesehen-Vermerk erwartet.

 

Außerdem wolle er noch klarstellen, so Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer, dass es eine Verwechslung des im Artikel vom 21.08.2018 dargestellten Anhörungstermins gegeben habe. Es habe ein Erörterungstermin zum Bau der Südtangente im Bereich der Stadt Cloppenburg stattgefunden und nicht zum Ausbau der E 233.

 

Das nachgelagerte Wegenetz werde immer mehr zusammengestrichen, merkte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann an. Er befürchte, dass letztendlich die Kosten für den Ausbau des Netzes den Kommunen und evtl. sogar den Anliegern aufgebürdet werde. Er erkundigte sich, ob der Bund die Kosten hierfür auch außerhalb der Planungen für den Ausbau der E 233 übernehme.

 

Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer erklärte, dass das nachgelagerte Wegenetz so angepasst würde, dass die dort zukünftig vorhandenen Verkehre auch abgewickelt werden könnten. Für diese Verkehre müssten entsprechende Wege und Anbindungen hergestellt werden. Darüber hinausgehende Maßnahmen der Gemeinden könnten nicht von der Planung zum Ausbau der E 233 abgedeckt werden.