Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem
Kreistag zu empfehlen, die Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die
Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg mit der Ergänzung zu
beschließen, dass der Schulausschuss über die geringfügigen Maßnahmen nach IV.6
der Richtlinie vollständig und regelmäßig informiert wird.
Kreisamtsrätin Frau
Krogmann trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/18/123 vor.
Dabei ging sie
insbesondere auf die Umstellung der Berechnung der bezuschussungsfähigen Kosten
über die Baukostenindexes abhängig von der Schulform nachdem
Baukosteninformationsdienst (BKI) ein. Sie berichtete, dass die Richtlinie für
die Kreisschulbaukasse bereits mit den Hauptverwaltungsbeamten abgestimmt sei.
Zudem erläuterte Kreisamtsrätin Frau Krogmann, dass nach den neuen Richtlinien
kleine Baumaßnahmen bis 2.500,00 EUR nicht durch die Kreisschulbaukasse
gefördert werden sollen. Des Weiteren sollen geringfügige Baumaßnahmen oder
geringfügige Abweichungen bei bereits vom Kreistag beschlossenen Zuschüssen von
bis zu 50.000,00 EUR nicht mehr von den politischen Gremien beschlossen werden
müssen.
Kreistagsabgeordnete
Frau Thomeé befürwortete grundsätzlich die Richtlinie. Auf Ihre Nachfrage
bestätigte Kreisrat Herr Varnhorn, dass auch Ablehnungen von Anträgen aus der
Kreisschulbaukasse den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt wurden. Dies
gilt auch nach der neuen Richtlinie.
Kreistagsabgeordneter
Herr Meyer vertrat die Auffassung, dass die neue Berechnungsgrundlage kein
Nachteil für die betroffenen Kommunen sein dürfe.
Darauf erwiderte
Kreisrat Herr Varnhorn, dass bei der neuen Berechnungsmethode im Regelfall
höhere bezuschussungsfähige Kosten ermittelt werden.
Kreistagsabgeordneter
Herr Dr. Steenken begrüßte, dass durch die Richtlinie keine Nachteile für die
Kommunen entstehen werden. Zudem forderte er, dass der Schulausschuss über die
Maßnahmen, für die aufgrund der Bagatellgrenze (50.000 EUR) keine Entscheidung
der politischen Gremien erforderlich ist, zumindest informiert wird. Dies
sollte in der Richtlinie unter Ziffer 6 noch ergänzt werden.
Außerdem erkundigte
sich Kreistagsabgeordneter Herr Dr. Steenken, ob bei Planungsänderungen während
der Bauphase Erhöhungsanträge durch die Kommunen gestellt werden dürften. Laut
Kreisrat Herr Varnhorn ist dies generell möglich. Der Antrag kann nach oder zum
Baubeginn gestellt werden. Es wird der jeweils aktuelle Baukostenindex für die
Neuberechnung zugrunde gelegt. Falls erhöhte Materialkosten während der
Bauphase entstehen, liegt dies im Risikobereich des jeweiligen Schulträgers.
Kreisrat Herr Varnhorn betonte nochmal, dass der Baukostenindex der Realität am
nächsten komme und eine Abrechnung nach tatsächlich anfallenden Baukosten nicht
erfolgen sollte, um zu verhindern, dass die verschiedenen Schulträger
unterschiedliche Baustandards abrechnen könnten.
Kreistagsabgeordneter
Herr Meyer bemerkte, dass die Richtlinie eine gute Richtschur sei. Die
Richtlinie sollte mit der Ergänzung zu Ziffer 6 so beschlossen werden.
Ausschussvorsitzender Herr Schute ließ dann über den entsprechend geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.