Der Sozialausschuss beschloss mit 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung und 11 Ja-Stimmen, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 03.02.2018 abzulehnen.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/18/075 vor.
Zusammenfassend
erinnerte sie daran, dass der Sozialausschuss und der Kreistag sich vor zwei
Jahren bereits mit dem Thema befasst hätten. Zuvor habe das Land Niedersachsen
mit den gesetzlichen Krankenversicherungen eine Rahmenvereinbarung über die
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge getroffen.
Der
Antrag auf Einführung der Gesundheitskarte im Landkreis Cloppenburg wäre
seinerzeit vom Kreistag mit der Maßgabe abgelehnt worden, die Entwicklung bei
anderen Kommunen im Auge zu behalten.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder erläuterte, dass bislang in ganz Niedersachsen nur die kreisfreie
Stadt Delmenhorst die Gesundheitskarte eingeführt habe. Eine abschließende
Bewertung - vor allem hinsichtlich der Kosten - könne noch nicht abgegeben
werden. Andere Großstädte außerhalb Niedersachsens hätten teilweise positive
Erfahrungen damit gemacht. Die jeweiligen Bundesländer hätten eigene
Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, die nur bedingt mit denen in Niedersachsen
vergleichbar seien. Auch deren Struktur lasse sich nach ihrer Einschätzung
nicht einfach auf einen Flächenlandkreis mit 13 herangezogenen kleinen Städten
und Gemeinden übertragen.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder ging auf die Beispiele aus dem Antrag hinsichtlich der Erfahrungen anderer
Kommunen ein. Bei näherem Hinsehen würden sich diese Beispiel oft durchwachsen
darstellen. Daneben gebe es in NRW, wo nur 23 von 396 Kommunen beigetreten
waren, auch schon einige Städte, die den Rahmenvertrag wieder gekündigt hätten
bzw. kündigen wollten, da deren Erfahrungen eben nicht positiv gewesen seien.
Der Nds.
Landkreistag habe auf neuerliche Anfrage erklärt, dass er nach wie vor bei
seiner negativen Bewertung des Rahmenvertrages bleibe. Außerdem spiele die
elektronische Gesundheitskarte auf Landesebene in Niedersachsen keine Rolle
mehr.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder kam zu folgendem Fazit:
-
Das
jetzige System laufe gut. Für Haus- und Zahnärzte würden grds.
Krankenbehandlungsscheine für ein Quartal ausgestellt werden. Die
Grundversorgung laufe daher unproblematisch.
-
Notfälle
könnten immer unverzüglich behandelt werden.
-
Bei
speziellen Behandlungen insbesondere Zahnersatz, Therapien, fachärztliche
weitergehende Untersuchungen, bei orthopädischen Behandlungen usw. werde das
Gesundheitsamt hinzugezogen, um zu prüfen, ob die Behandlung/Untersuchung durch
das AsylbLG gedeckt sei. Dabei komme es nicht selten zu Stellungnahmen, dass
besondere Maßnahmen nicht den Vorgaben des AsylbLG entsprechen würden. Dann
erfolge durch das örtliche Sozialamt eine Ablehnung dieser
Krankenhilfeleistung.
-
15
Monate nach Einreise in die Bundesrepublik bzw. schon vorher, wenn eine
Anerkennung als Flüchtling und damit dann eine Leistungsgewährung durch das
Jobcenter erfolge, würde auf eine Krankenversicherung mit Chipkarte
umgestellt.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder bekräftigte ihre Auffassung, dass es nicht erforderlich sei, die
bisherige Vorgehensweise zugunsten einer elektronischen Gesundheitskarte zu
ändern. Dabei fasse sie die Vorlagen von 2016 und die jetzige Vorlage zusammen.
Abschließend
nahm Kreisverwaltungsoberrätin Schröder auf die aktuellen Entwicklungen auf
Bundesebene Bezug. Der Umgang mit neu einreisenden Flüchtlingen sei im Umbruch.
Hier sei immer mehr im Gespräch, dass die Flüchtlinge erst dann in die Kommunen
gehen sollten, wenn die Bleibeperspektive positiv geklärt bzw. eine Anerkennung
erfolgt sei. In den kommenden Wochen wolle das Bundesinnenministerium ein
Konzept für sog. ANKER-Zentren vorlegen. Die ersten Zentren in den Bundesländern
sollten im August/September dieses Jahres ans Netz gehen.
Sollten
die ANKER-Zentren tatsächlich kommen, so Kreisverwaltungsoberrätin Schröder,
hätte dies zur Folge, dass die meisten Flüchtlinge dann wohl nur sehr kurz oder
überhaupt nicht in den Leistungsbezug nach dem AsylbLG kämen, sondern direkt
zum Jobcenter gehen würden. Dann wäre für eine elektronische Gesundheitskarte
ohnehin kaum noch Raum. Mit anderen Worte, das ohnehin schon enge Zeitfenster
würde sich dann weiter verkleinern.
Kreistagsabgeordnete
Thomée verwies auf den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 03.02.2018. Aus ihrer
Sicht sei der Antrag nach wie vor berechtigt.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck meinte, dass im Landkreis Cloppenburg der Zugang zur ärztlichen
Versorgung funktioniere, sofern die in Einzelfällen notwendige Prüfung durch
das Gesundheitsamt zeitnah erfolge. Für die SPD sah er keine Notwendigkeit, die
Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen.
Kreistagsabgeordneter Schmidt schlug für die
CDU-Fraktion vor, wie in der Beschlussvorlage zu entscheiden.
Beratendes Mitglied Fangmann äußerte, dass er für
die Einführung sei und eine andere Entscheidung begrüßt hätte. Viele
Flüchtlinge würden auf die Gesundheitskarte warten. Nach seiner Auffassung sei
die Vorsprache wegen einer erforderlichen Krankenbehandlung eine
Diskriminierung der Flüchtlinge. Er habe mit dem Sachbearbeiter in Delmenhorst
gesprochen. Dieser habe eine Entlastung bestätigt. Die weitere Entwicklung
würde beobachtet werden.
Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer wies den
Vorwurf der Diskriminierung zurück. Die Ausstellung der
Krankenbehandlungsscheine sei ein sachliches Verfahren, das die Versorgung
sicherstelle.
Landrat Wimberg verwahrte sich ebenfalls gegen die
Verwendung des Begriffes der Diskriminierung. Die Wortwahl sei nicht
zutreffend. Die gesundheitliche Versorgung erfolge im Rahmen der rechtlichen
Regelungen und unter Beachtung eines verantwortlichen Umganges mit den
Finanzen. Von den niedersächsischen Kommunen werde die Gesundheitskarte
abgelehnt.
Die medizinische Versorgung der Flüchtlinge im
Landkreis Cloppenburg sei gut, so Landrat Wimberg weiter. Insgesamt sei
Deutschland bei diesem Thema vorbildlich. Die Vorsprache beim Sozialamt sei
keine Diskriminierung. Viele andere Menschen müssten eine notwendige
medizinische Behandlung ebenfalls vorab bei den Kassen beantragen. Die
Willkommenskultur in Deutschland und auch in Cloppenburg sei gut.
Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 03.02.2018 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|