Der Sozialausschuss beschloss mit 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, dem Kreistag zu empfehlen, dass die aktuellen politischen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch den neu installierten Runden Tisch „Häusliche Gewalt“ zunächst einmal in ihren Auswirkungen auf die kommunalen Hilfestrukturen evaluiert und begleitet werden, um ggf. über die Notwendigkeit der Implementierung zusätzlicher Angebote, wie z. B. eines Frauenhauses im Landkreis Cloppenburg, zu beraten.
Kreistagsabgeordnete
Thomée erläuterte unter Bezugnahme auf den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom
21.02.2018 die Notwendigkeit der Einrichtung eines Frauenhauses im Landkreis
Cloppenburg. Aus ihrer Sicht bestehe ein dringender Bedarf. Es gelte zudem,
dass Frauen in dieser Situation noch mehr an die Hand genommen werden müssten.
Ein
Frauenhaus im Landkreis Cloppenburg wäre ferner ein Angebot für die
Nachbarlandkreise, da es nicht selten Situationen gebe, in denen eine räumliche
Entfernung notwendig sei. Kreistagsabgeordnete Thomée bat abschließend, den
Antrag positiv zu bewerten.
Leiterin der
Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie (GDI), Dr. Neumann, trug
den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.:
V-SOZ/18/073 vor. Zusammenfassend meinte sie, dass es positiv zu bewerten
sei, dass mit dem NDR-Bericht das hochaktuelle Thema „Häusliche Gewalt“ und
damit einhergehend die aktuelle Versorgungssituation in Bezug auf
Frauenhausplätze in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt wurde. Es
handele sich aber um eine komplexe Problemstellung, in der zzt. auch aufgrund des
Inkrafttretens des Gesetzes zur sog. „Istanbul-Konvention“ am 01.02.2018 viel
Bewegung sei. Sie schlug vor, die weitere Entwicklung auf Bundes- und
Landesebene und auf kommunaler Ebene zu beobachten und wie im
Beschlussvorschlag dargelegt zu entscheiden.
Kreistagsabgeordnete
Wienken erklärte, dass sich die CDU-Fraktion mit dem Thema beschäftigt habe und
den Vorschlag der Verwaltung unterstütze.
Kreistagsabgeordneter
Arkenau erläuterte, dass die Polizei in der Regel zuerst das Krisenmanagement
bei häuslicher Gewalt übernehmen müsse. In den Abendstunden sowie am Wochenende
bereite es nicht selten Probleme, einen Platz in einem Frauenhaus zu finden.
Wenn es hierzu Ansprechpartner geben würde, wäre es eine große Hilfe für die
Polizei.
Kreistagsabgeordnete
Thomée meinte, dass ein Austausch zwischen den Frauenhäusern über freie Plätze
notwendig sei.
Leiterin der
Stabsstelle GDI, Dr. Neumann, schloss sich dem Vorschlag der
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros Niedersachsen an, ein Belegungsmanagement für
niedersächsische Frauenhäuser - angelehnt an das System im NRW - einzurichten.
Abschließend zog sie das Fazit, dass es noch zu früh sei für eine Entscheidung
über ein Frauenhaus im Landkreis Cloppenburg.
Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Antrag der Kreistagsabgeordneten Wienken zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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