Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen Folgendes:

Die Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen und Elstern wird nach § 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes um 5 Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. 

 


Kreistagsabgeordneter Middendorf, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Umwelt, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-PLA/18/200 vor.