Betreff
Verwendung der Investitionspauschale nach dem Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Vorlage
V-PLA/15/132
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung schlägt dem Ausschuss für Planung und Umwelt vor, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Die dem Landkreis Cloppenburg zugewiesenen Mittel aus dem Kommunalinvestitions-förderpaket einschließlich Eigenanteil werden - vorbehaltlich der Kofinanzierung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in gleicher Höhe - für die Glasfaserversorgung von Gewerbegebieten/Gewerbeflächen im Kreisgebiet eingesetzt.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes v. 20.04.2015, der dazu zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung sowie dem Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz v. 14.07.2015 werden finanzschwache Kommunen in Niedersachsen bei ihrer Investitionstätigkeit gefördert. Dafür stehen über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren 327,5 Mio. € bereit. Der Landkreis Cloppenburg erhält aus diesem  Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) des Bundes eine Investitionszulage in Höhe von 1.992.106,53 €. Der dazu vom Landkreis aufzubringende Eigenanteil beträgt 268.119,03 €, so dass insgesamt ein Budget in Höhe von 2.260.225,56 € zur Verfügung steht. Die Kommunen haben die Freiheit, die Mittel gemäß den Vorgaben des Bundes nach ihren  örtlichen Bedürfnissen einzusetzen.

Mit dem anliegenden Antrag vom 21.07.2015 hat die CDU-Fraktion vorgeschlagen, die Mittel – vorbehaltlich der Prüfung der gesetzlichen Vorgaben - für das Lebensmitteltechnikum und/oder die Breitbandversorgung zu verwenden. Beide Vorhaben sind im Haushalts- bzw. Finanzplan des Landkreises veranschlagt. Der Einsatz der Mittel für diese Maßnahmen würde somit zu einer Entlastung des Kreishaushaltes in Höhe von 1.992.106,53 € führen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Mittel aus dem KIP

-                 nur sehr eingeschränkt einsetzbar sind,

 

Investition mit Schwerpunkt Infrastruktur

§             Krankenhäuser,

§             Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbedingtem Lärm

§             Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung,

§             Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 MBit/s-Ausbauziels

§             Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen

§             Luftreinhaltung

 

Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

§            Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird,

§            Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur,

§            Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung

§           Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

 

 

-          nicht mit EU- und anderen Bundesmitteln kumuliert werden dürfen,

-          bis zum 31.12.2018 gebunden werden müssen,

-          nur für Investitionen eingesetzt werden können, die nicht bereits vor dem 30.06.2015 begonnen wurden,

 

sind die Breitbandversorgung und das Lebensmitteltechnikum auf ihre „KIP-Eignung“ geprüft  worden.

 

a)      Rahmenbedingungen für die Realisierung des Lebensmitteltechnikums

 

Vorläufige Eckdaten des von der Ernährungswirtschaft geforderten Lebensmitteltechnikums sind:

Baulichkeit:

Errichtung einer 50 x 28 m großen praxisorientierten

Schulungseinrichtung im Bereich Lebensmitteltechnik

Ort:    

Angliederung an die BBS Technik, Lankumer Ring

Kosten:

4,5 Mio. € (ohne Grundstück und Planungskosten)

Aufgabe des Technikums:

Ergänzung des bisher rein schulischen d.h. theoretischen Angebotes durch

·                                   Berufsorientierung im Bereich Lebensmitteltechnik mit möglichst vielen Jugendlichen (z.B. Berufsorientierungs-maßnahmen und Profilfachunterrricht im Auftrage von Haupt-, Real- und Oberschulen)

·       Praxisorientierte Ausbildung i. S. der Wirtschaft

·        Bedarfsorientierte und individuelle Weiterbildungsangebote (z.B. im Auftrage von Bildungsträgern, Agentur für Arbeit, Großunternehmen, etc.)

·      Seminare, Projektwochen, Aktionstage

Ziele:

Fachkräftesicherung, Aus- und Weiterbildung, Qualitätssteigerung, Erhöhung der Fachkompetenz in der Branche, Profilierung der  Region und der Ernährungsbranche

Projektträger:

Landkreis Cloppenburg

Projektmanagement/ Betrieb:

BBS/Verein/Stiftung (noch zu klären)

Umfang des Vorhabens

·                   Gebäude einschl. Erschließung; Möbel, Hygieneschleuse, Analyselabor,  Umkleideräume, Unterrichtsraum, sanitäre Anlagen (insgesamt  3,1 Mio. €)

·                                                                                                                                        Produktionsanlagen für den Betrieb mit Kunststoffprodukten – jedoch mit der Möglichkeit des Echtbetriebes in Projektwochen, Aktionstagen, Weiterbildungskomponenten; Anlagenbestandteile (Mischer, Portionierer, Verpackungsmaschine, Entstapler, Röntgengerät, Waage,  Etikettiergerät, Förderanlage, Robotik, Gasmischung, Videosystem, Automatisierungstechnik, Drucklufterzeugung, Kühlwasseraufbereitung, Vakuumerzeugung) für die Kleinserienfertigung in den Bereichen Fleisch/Wurst, Backwaren, Kartoffeln ( insgesamt 1,4 Mio. €.)

Finanzierung:

50% Förderung

25% Beteiligung der hiesigen Wirtschaft (Unternehmen aus LK   Cloppenburg, LK Vechta und ggf. weiteren Umkreis) – wenn möglich über Jahre verteilt; entsprechende letter of intents sind bzw. werden ergänzend eingeholt

25% LK Cloppenburg 

Folgekosten:

45.000 € jährlich für ½ Stelle Anlagenführer, Energie,

Verpackungsmaterial, Instandhaltung, Wartung, Reinigung, Laborbedarf, Müllentsorgung

Regionale Bedeutung:           

Einrichtung hat Alleinstellungsmerkmal in Niedersachsen; vergleichbare Einrichtung gibt es bislang nicht;

·                                                                                                                                         Ausstrahlung auf Gesamtniedersachsen

·                                                                                                                                         das Vorhaben kann als Leuchtturmprojekt im Rahmen der regionalen Handlungsstrategie Weser-Ems und im Rahmen der Wissensökonomie Weser-Ems bezeichnet werden

·       Bestandteil der nachhaltigen Fachkräftesicherung

·         Kompetenz- und Qualitätssteigerung in der Branche

·       Imageverbesserung

 

Förderfähig nach dem KIP sind gem. Vorgaben des Bundes nur die „Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“ oder  die „Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten“. Eine Anfrage bei den zuständigen KIP-Beratern im Nds. Ministerium für Inneres und Sport ergab, dass sowohl die Sanierung als auch die Modernisierung von Bildungsstätten das Vorhandensein einer entsprechenden Einrichtung voraussetzt. Dann kann u.U. auch eine Erweiterung erfolgen. Ein gänzlicher Neubau wurde jedoch sehr kritisch gesehen. Es besteht der Auskunft zufolge ein Risiko, dass das Vorhaben im Nachhinein nicht als zulässig angesehen wird und in der Folge die Mittel zurückzuzahlen sind. Vor diesem Hintergrund wurde empfohlen eine „sichere“ Maßnahme in Angriff zu nehmen.

 

 

b)      Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau

 

Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau stellten sich bislang durch die unterschiedlichen Vorgaben und Absichten von EU, Bund und Land so uneinheitlich dar, dass alle Landkreise in Niedersachsen keine endgültige Ausbaustrategie entwickeln konnten. Voraussichtlich wird es neben den KIP-Mitteln noch fünf weitere  Fördergrundlagen geben mit z.T. unterschiedlicher Ausrichtung.

Nachdem der Bund am 21.10.2015 seine „große“ Breitbandförderrichtlinie verabschiedet und das Land seine Förderabsichten ebenfalls konkretisiert hat, kann eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob der Einsatz der KIP-Mittel für den Breitbandausbau im Landkreis Cloppenburg sinnvoll ist. Unter Berücksichtigung aller bekannten relevanten Daten wurde folgendes festgestellt:

-            Selbst mit einer Maximalförderung nach den aktuellen Bundes- und Landesbreitbandförderrichtlinien kann das mit der Förderung verbundene Ausbauziel, 85% der Anschlussnehmer im Landkreis mit mind. 50 Mbit/s zu versorgen, absehbar nicht erreicht werden. Die dazu notwendige Kofinanzierung des Landkreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden würde voraussichtlich im zweistelligen Millionenbereich liegen.

-            Mit dem Einsatz der KIP-Mittel kann ein schrittweises Vorgehen praktiziert werden, dass

o       den aktuellen Bedarfen in der Region entgegenkommt,

o       den weiteren Erschließungsbedarf  durch Schaffung von Synergieeffekten senkt

o       und die finanzielle Belastung der Kommunen entzerrt

-            Der Einsatz der KIP-Mittel verhindert oder erschwert nicht die künftige Beantragung weiterhin notwendiger Bundes- und Landesmittel.

 

Für den Breitbandausbau sind bislang im Kreishaushalt Investitionsausgaben von insgesamt 6 Mio. € für die Jahre 2015/2016 eingeplant. Dem stehen zur Kofinanzierung Einnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Höhe von 2 Mio. € und Fördermittel in Höhe von 2 Mio. € gegenüber.

Mit den KIP-Mitteln des Landkreises (einschl. Eigenanteil) allein lässt sich im Bereich „Informationstechnologie zur Erreichung des 50M Bit/s Ausbauziels“ nur ein sehr begrenzter Ausbau realisieren. Bereits in 2013 wurde jedoch mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbart, dass der Eigenanteil an den Breitbandausbaukosten zur Hälfte vom Landkreis und zur anderen Hälfte von den Städten und Gemeinden getragen wird. Vor diesem Hintergrund könnte mit den dann insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rd. 4,5 Mio. € die Versorgung von Gewerbegebieten (rd. 620 Gewerbeflächen) im Landkreis mit Glasfaser (> 50 MBit/s) als ein abgegrenztes Ausbauziel erreicht werden. Andere geeignete Breitbandförderungen speziell für die Versorgung von Gewerbebetrieben sind auch perspektivisch nicht erkennbar.

Die verbleibende Unterversorgung der Haushalte mit mind. 50 MBit/s müsste dann in 2016 unter Ausschluss der bereits mit KIP-Mitteln versorgten Gebiete neu geplant werden. Ob und inwieweit dann ggf. mit Bundes- und Landesförderungen  weitere weiße Flecken zur Versorgung der Haushalte erschlossen werden können, müsste zu gegebener Zeit kurzfristig entschieden werden. Leider stehen die Bundesmittel wie die KIP-Mittel nur bis 2018 zur Verfügung, so dass sich die gesamte Kofinanzierung des Landkreises und der Städte und Gemeinden auf einen engen Zeitraum konzentriert.

 

Vorteile des Mitteleinsatzes aus dem KIP für den Breitbandausbau im gewerblichen Bereich:

·           Die Erschließung erfolgt bedarfsgerecht, weil aktuell insbesondere Gewerbebetriebe verstärkt schnelleres Internet benötigen und nachfragen

·           Es ist eine kurzfristige Umsetzung möglich, weil die Planungsgrundlagen größtenteils vorliegen.

·           Der Landkreis muss sich mit dem Vorhaben nur den EU-Leitlinien, der Bundesrahmenregelung und den Vergabevorschriften unterwerfen. Verhindert wird der umfangreiche Nachweis von Qualitätskriterien (Förderbedarf, Anzahl der Anschlussnehmer, Kosten je Anschlussnehmer, Nachhaltigkeit, etc.) und die Bewährung im Wettbewerb um Fördergelder.

·           Es wird eine große Breitenwirkung erreicht d.h. es werden alle Branchen und das gesamte Kreisgebiet erfasst

·           Die FttB-Erschließung stellt aktuell die nachhaltigste und zukunftsträchtigste Lösung dar; es ist in diesem Bereich also absehbar nicht mit neuen Investitionen zu rechnen

·           Der Landkreis kann die Versorgung der aktuellen weißen Flecken (d.h. die zulässigen Aktivitäten) hinsichtlich der Gewerbebetriebe im Kreisgebiet zu einem Großteil abschließen (abgegrenztes Ausbauziel) und erreicht daneben auch in vielen Fällen eine Verbesserung der Versorgung der Haushalte

·            Es besteht gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 des NKomInvFöG  theoretisch die Möglichkeit zusätzliche KIP-Mittel aus Budgets, die von anderen Kommunen bis 31.12.2018 nicht abgerufen wurden, einzuwerben („das Land kann Kommunen zusätzliche Mittel gewähren, wenn der Eigenanteil bei den mit der Investitionspauschale geförderten Investitionsvorhaben so weit überschritten wird, dass die geforderte Eigenanteilsquote auch nach Zuweisung von Mitteln aus der Neuverteilung noch erfüllt wird“).

 

Voraussetzung ist jedoch, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dem Ausbau zustimmen und die Kofinanzierung (aus eigenen Mitteln oder auch aus KIP-Mitteln) stellen.

In der Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten am 26.11.2015 soll das Thema erörtert werden, wobei erste positive Signale von diversen Kommunen bereits aufgenommen wurden.

Mit einer zeitnahen Entscheidung der Kreisgremien kann mit den Städten und Gemeinden kurzfristig eine verbindliche Breitbandstrategie festlegt und die Umsetzung forciert werden.

 

 

PSP-Element (Produkt)

I1.500056.525