Betreff
Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln aus dem Gewässerrandstreifenprogramm des Landkreises Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/15/129
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreisausschuss die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln aus dem Gewässerrandstreifenprogramm des Landkreises Cloppenburg gemäß Anlage 2.

 

 


Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.1990 fördert der Landkreis Cloppenburg die Nutzungsaufgabe auf einem mindestens 5 m breiten Ackerrandstreifen entlang eines Gewässers. Ziel dieser Förderung war die Minderung von Gewässerbelastungen insbesondere durch eine Verringerung des Nährstoffeintrags in das Gewässer und die ökologische Verbesserung der Gewässerrandstreifen durch eine Reduzierung der Nutzungsintensität. Seit Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie hat das Gewässerrandstreifenprogramm an Aktualität gewonnen.

 

Da die Förderbeträge seit 25 Jahren nicht angepasst worden sind, hat das Gewässerrandstreifenprogramm aufgrund der allgemeinen Pachtpreisentwicklung in den letzten Jahren zunehmend an Attraktivität verloren. Um das Programm wirksam fortsetzen zu können, ist eine Anpassung der Förderbeträge an die Pachtpreisentwicklung erforderlich. Sie wurde zum Anlass genommen, die Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln aus dem Gewässerrandstreifenprogramm des Landkreises Cloppenburg umfassend inhaltlich und redaktionell zu überarbeiten.

 

Die vorgesehenen Änderungen der Richtlinie in der gegenwärtig gültigen Fassung ergeben sich aus Anlage 1. Sofern sich Regelungen nicht bewährt haben, sind die entsprechenden Textpassagen ganz oder teilweise gestrichen worden. Dafür vorgesehene Änderungen und Ergänzungen sind farblich dargestellt worden. Die Ziffern der Richtlinie, die farblich nicht gekennzeichnet wurden, sollen unverändert erhalten bleiben.

 

Wesentliche inhaltliche Änderungen sind in Ziff. 2.1 und Ziff. 3.2 der Richtlinie vorgesehen. Da sich Landwirte zunehmend längerfristig nicht binden wollen und können, soll die Regellaufzeit der Pachtverträge von 10 auf 5 Jahre und die Mindestlaufzeit von 5 auf 3 Jahre gesenkt werden.

Um den ökologischen Zustand in Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereiche in besonderem Maße zu verbessern, soll in der Neufassung der Ziff. 3.1 ein Gewässerrandstreifen bis zu 20 m und ausnahmsweise auch die Gesamtfläche gefördert werden können.

In Ziff. 3.3 ist in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer eine Erhöhung des Fördergrundbetrags von 5,11 € auf 7,5 € je ar sowie des Förderhöchstbetrags von 8,69 € auf 11,00 € vorgesehen.

Eine gestaffelte Förderung nach Vertragslaufzeit entsprechend Ziff. 3.5 wurde ersatzlos gestrichen, da sie sich als nicht praktikabel erwiesen hat.

Auch die Regelung der Auspflockung des Gewässerrandstreifens entsprechend Ziff. 4.4 ist in Zeiten von GPS nicht mehr zeitgemäß und soll durch eine praktikablere Lösung ersetzt werden.

Die übrigen vorgesehenen Änderungen sind redaktioneller Natur, die überwiegend aufgrund der genannten inhaltlichen Veränderungen erforderlich werden.

 

Der Entwurf der Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln aus dem Gewässerrandstreifenprogramm des Landkreises Cloppenburg ist Anlage 2 zu entnehmen.

 

PSP-Element:

P1.554100