Beschlussvorschlag:
Vor dem Hintergrund
der dargestellten Rechtslage und der Ergebnisse des Gesprächs mit dem
Kreislandvolkverband wird dem Kreistag empfohlen, den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen für ein „Moratorium für Stallneubauten im Landkreis
Cloppenburg“ nicht weiter zu verfolgen.
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Kreistag Cloppenburg beantragt,
die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten eines Moratoriums für
Stallneubauten im Landkreis Cloppenburg zu prüfen.
Ziel des Moratoriums soll sein, die Genehmigung weiterer Stallneubauten
und Stallumbauten für einen begrenzten Zeitraum von 2 oder 3 Jahren
auszusetzen. Dieser Zeitraum soll von allen gesellschaftlichen Akteuren in der
Region genutzt werden, in Zusammenarbeit mit der Gesetzgebung auf Landes-,
Bundes- und EU- Ebene ein Konzept für den Umbau der Nutztierhaltung in unserem
Landkreis zu erarbeiten.
Es sollen ebenso Gespräche mit Vertretern der Landwirtschaft geführt
werden mit dem Ziel einer einvernehmlichen Vorgehensweise.
Rechtliche Würdigung der
Möglichkeit eines Moratoriums
Gemäß § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz kann der
Kreistag einen Beschluss fassen über die grundlegenden Ziele der Entwicklung
der Kommune. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, durch ein
Moratorium die Genehmigung von Stallbauten vorübergehend auszusetzen zum Zwecke
der Erarbeitung eines neuen Konzeptes für den Umbau der Nutztierhaltung stellt
auf jeden Fall eine Grundsatzentscheidung für die weitere Entwicklung des
Landkreises dar.
Allerdings liefe ein solcher Beschluss ins Leere und wäre aufgrund
anderer gesetzlicher Vorschriften wirkungslos.
Hierzu wird auf den vorausgegangenen Vortrag verwiesen (siehe TOP 4).
Nach § 70 der niedersächsischen Bauordnung oder § 5 und 6 des
Bundesimmissionsschutzgesetzes ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn die
Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Sind die Voraussetzungen hierfür erfüllt, hat der Bürger einen
einklagbaren Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung z.B. auch für einen
Stallbau.
Gespräch mit dem
Kreislandvolkverband
Seitens der Verwaltung wurde am 02.09.2015 zu diesem Thema ein Gespräch
mit den Vertretern des Kreislandvolkes geführt.
Als Ergebnis teilte der Kreislandvolkverband folgendes mit:
„Die gesetzlichen Vorgaben für Stallneubauten
haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert.
Es gibt auf Gemeindeebene Möglichkeiten,
landwirtschaftliche Bauvorhaben zu steuern. Die Gemeinden im Landkreis
Cloppenburg machen hiervon derzeit Gebrauch.
Darüber hinaus ist das
Baugesetzbuch geändert worden. Allein diese Änderung führt schon zu
Einschränkungen bei Bauvorhaben.
Viele landwirtschaftliche Betriebe schließen
derzeit freiwillig Vereinbarungen hinsichtlich der Verbesserung des Tierwohls.
Dies führt in der Regel auch zu
einer Reduktion der Tierbestände.
Der Kreislandvolkverband Cloppenburg e.V. sieht
sich nicht in der Lage, für seine Mitglieder Entscheidungen darüber zu treffen,
ob eine Bautätigkeit noch ausgeübt werden soll oder nicht.
Die Entscheidungen sind einzelbetrieblicher Art und
hängen von den Gegebenheiten des Betriebes ab. So kann es durchaus sinnvoll
sein, den Betrieb baulich zu erweitern, wenn dies für die Entwicklung des
Betriebes wichtig ist.“
Eine Vereinbarung mit dem Kreislandvolkverband ist somit nicht zu
erreichen.