Betreff
Außerplanmäßige Zuwendung an die Städte und Gemeinden
Vorlage
V-KA/15/272
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, die außerplanmäßige Auszahlung des vollen Zuwendungsbetrages in Höhe von 1.500.000 Euro an die Städte und Gemeinden im Verhältnis der für 2014 gezahlten Kreisumlage zu beschließen.

 

Die Abdeckung der außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung soll - wie von der Verwaltung vorgeschlagen - durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen und der Dividende des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes erfolgen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.02.2015 unter TOP 25 einstimmig beschlossen, den Städten und Gemeinden einmalig eine außerplanmäßige Zuwendung bis zur Höhe von maximal 1,5 Mio. Euro zu zahlen, soweit der geprüfte Jahresabschluss 2014 über das geplante ordentliche Ergebnis für 2014 in Höhe von 4.326.400 Euro hinaus einen entsprechenden Überschuss ausweist. Falls der Überschuss niedriger als 1,5 Mio. Euro ausfällt, verringert sich der Überschuss demensprechend. Die Auszahlung erfolgt im Verhältnis der von den Städten und Gemeinden gezahlten Kreisumlage.

 

Der vom RPA geprüfte Jahresabschluss weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 9.986.276,49 Euro aus, übersteigt das geplante ordentliche Ergebnis also um 5.659.876,49 Euro. Demnach ist nach dem Vorbeschluss die einmalige außerplanmäßige Zuwendung von 1,5 Mio. Euro in voller Höhe an die Städte und Gemeinden auszuzahlen.

 

Da dieser Betrag noch nicht im Haushaltsplan 2015 veranschlagt werden konnte, ist eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung erforderlich, die durch Mehrerträge wie folgt abgedeckt werden kann:

PSP-Element

Sachkonto

Betrag

Grund

P1.531000

365100

513.000 €

Mehreinnahme Dividende Ems-Weser-Elbe-Versorgungs u. Entsorgungsverband

P1.611000

313100

987.000 €

Mehreinnahmen Schlüsselzuweisungen

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

P1.611000, neues Sachkonto 435200 für Auszahlung