Betreff
Entscheidung über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/ Gemeinden bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten durch den Landkreis - Gemeinde Emstek -
Vorlage
V-JHA/10/014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2009 Neuregelungen bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten und deren Ausstattung beschlossen. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO)  50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.

Der Antrag der kreisangehörigen Stadt/ Gemeinde auf Landesförderung wird hierbei gleichzeitig als Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses gewertet.

 

 

Es liegt folgender Antrag zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:

 

Gemeinde Emstek

Die Gemeinde Emstek hat mit Datum vom 09.04.2010 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau einer Krippengruppe beim vorhandenen Franziskus Kindergarten in Emstek gestellt.

 

Die Gesamtausgaben für den Neubau wurden mit 437.666,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Die Kosten für die Ausstattung der Krippe wurden mit 35.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Somit ergibt sich folgende Berechnung:

 

Kosten für den Neubau                                   

(angemessene Höchstgrenze Landkreis-angepasst

an den Baukostenindex vom Stand 01.10.2009)                 353.129,55 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstbetrag)                         195.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                158.129,55 Euro

Anteil Landkreis (50%)                                                    79.064,77 Euro

                       

Kosten für die Ausstattung                                                         35.000,00 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               22.500,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  12.500,00 Euro

Anteil Landkreis (50 %)                                                            6.250,00 Euro

 

Landkreisanteil zusammen                                                           85.314,77 Euro

 

 

Bislang wurden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg Fördergelder in Höhe von 2.835.682,92 Euro für die Schaffung von 16 Krippengruppen vom Land bewilligt. Die Entscheidung über beantragte Fördergelder für weitere 3 Krippengruppen steht noch aus. Die vom Land zur Verfügung stehenden Fördergelder bis 2013 betragen insgesamt 5.773.373,00 Euro. 

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Bezugnahme auf die obige Berechnung sowie die bereits mit Kreistagsbeschlüssen vom 24.03.2009, 01.10.2009 und 11.02.2010 bewilligten Bezuschussungen auf insgesamt 805.666,90 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 

Den Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden. Die Auszahlung erfolgt dann nach Vorlage des Verwendungsnachweises und dem Abzug der gewährten Drittmittel.

 

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300001.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            230.000,00 Euro