Betreff
Bezuschussung der Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle der Stiftung Edith Stein, Cloppenburg, ab 2016
Vorlage
V-JHA/15/073
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass der Landkreis Cloppenburg der Stiftung Edith-Stein zur Finanzierung der Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 einen Zuschuss von 525.850 Euro pro Jahr gewährt.

 


Sachverhalt:

 

Der Stiftung Edith Stein wurde für die Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien – Erziehungsberatung - (EB) für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 lt. Kreistagsbeschluss vom 10.01.2013 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 459.600,00 Euro bewilligt.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.06.2015 hat Herr Massmann, Leiter der Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle bereits dargelegt, dass die Inanspruchnahme der Beratungen umfangreicher und oftmals von längerer Dauer sind. Weiter haben die Beratungen nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und § 8b SGB VIIII (Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – Beratung von Berufsgeheimnisträgern -) zugenommen, so dass insgesamt der jetzige Personalschlüssel für die Psychologische Beratungsstelle nicht mehr ausreichend ist.

In den stattgefundenen Gesprächen zwischen Vertretern des Landkreises Cloppenburg und der Stiftung Edith Stein wurde dies nochmals bestätigt.

Für den weiteren Bewilligungszeitraum ab 2016 wurde daher um Personalaufstockung sowie um Berücksichtigung voraussichtlicher zukünftiger Tariferhöhungen gebeten.

 

Man hat sich darauf geeinigt, folgenden Vorschlag für die Beschlussfassung vorzulegen:

 

  • Es wird der Erhöhung um ½ Personalstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 19,5 Stunden zugestimmt. Die zusätzliche Teilzeitstelle wird mit 30.000,00 Euro kalkuliert
  • Es wird eine Laufzeit von drei Jahren (2016 bis 2018) vereinbart
  • Für die Jahre 2017 und 2018 wird eine Kostensteigerung bei den Personalkosten von jährlich 3% zugrunde gelegt
  • Die Sachkosten/ Sachkostensteigerungen wurden plausibel erläutert und werden daher entsprechend den Angaben im Wirtschaftsplan akzeptiert
  • Der Zuschuss des Landes-Caritasverbandes wird in der angegebenen Höhe mit den entsprechenden Erhöhungen für die Jahre 2017 und 2018 als Eigenmittel zugrunde gelegt.

 

Die nähere Begründung zur notwendigen Personalaufstockung ist dem beigefügten Antrag der Stiftung Edith Stein vom 04.08.2015 zu entnehmen. Die Kostenvoranschläge für die Jahre 2016 bis 2018 sind im vorgelegten Wirtschaftsplan dargelegt.

 


Finanzierung:

 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden für 2016 und die beiden Folgejahre in Höhe von aufgerundet 525.900 Euro bei entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag eingeplant.

PSP-Element: P1.363300.099/ Sachkonto: 431800

 


Anlagenverzeichnis:

 

·        Antrag der Stiftung Edith Stein für die Erziehungsberatungsstelle auf Erhöhung des Personalschlüssels vom 04.08.2015

·        Wirtschaftsplan 2016/ 2017/ 2018