Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/15/097
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 36.750,00 €, der Gemeinde Essen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 9.870,25 € und der Gemeinde Saterland auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 33.047,05 € für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Sach- und Rechtslage:

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, ein-schließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskosten-

defiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebs-leistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)      75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaß-nahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaß-nahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebun-denen ÖPNV an.

 

 

1)

Die Stadt Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 01.06.2015 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den beidseitigen Ausbau der Haltestelle „Kellerhöhe, Kirche“.

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 14.000,00 € für die Ostseite und ca. 35.000,00 € für die Westseite.

 

Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 10.500,00 € (75 %) für die Ostseite und 26.250,00 € (75 %) für die Westseite.

 

2)

Die Gemeinde Essen beantragt mit Schreiben vom 23.07.2015 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Bartmannsholte, Zur Breiten Wiese“ und „Bartmannsholte, Moordamm“.

 

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 13.160,33 €.

 

Die Gemeinde Essen erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 9.870,25 € (75 %).

 

3)

Die Gemeinde Saterland beantragt mit Schreiben vom 14.09.2015 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den beidseitigen Ausbau der Haltestelle „Bollingen, Taubenweg“.

 

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 33.578,83 € für die Nordseite (Einstieg) und ca. 10.483,90 € für die Südseite (Ausstieg).

 

Die Gemeinde Saterland erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von ca. 25.184,12 € (75 %) für die Nordseite und ca. 7.862,93 € für die Südseite.

 

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnach-weise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.


Finanzierung:

 

PSP-Element:

I1.500021.525.001

I1.500024.525.001

I1.500034.525.001

I1.500043.525.001

I1.500050.525.001

 

 

Sachkonto: 781200


Anlagenverzeichnis:

 

1 Mittelabfluss