Betreff
Verwendung der Investitionspauschale nach dem Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG)
Vorlage
V-PLA/15/125
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung schlägt dem Ausschuss für Planung und Umwelt vor, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Die dem Landkreis Cloppenburg zugewiesenen Mittel aus dem Kommunalinvestitions-förderpaket einschließlich Eigenanteil werden - vorbehaltlich der Kofinanzierung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in gleicher Höhe - für die Glasfaserversorgung von Gewerbegebieten/Gewerbeflächen eingesetzt.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KInvFG), der dazu zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung sowie dem Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG) werden finanzschwache Kommunen in Niedersachsen bei ihrer Investitionstätigkeit gefördert. Dafür stehen über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren 327,5 Mio. € bereit. Der Landkreis Cloppenburg erhält aus diesem  Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) des Bundes eine Investitionszulage in Höhe von 1.992.106,53 €. Der dazu vom Landkreis aufzubringende Eigenanteil beträgt 268.119,03 €, so dass insgesamt ein Budget in Höhe von 2.260.225,56 € zur Verfügung steht. Die Kommunen haben die Freiheit, die Mittel gemäß den Vorgaben des Bundes nach ihren  örtlichen Bedürfnissen einzusetzen.

 

Mit dem anliegenden Antrag vom 21.07.2015 hat die CDU-Fraktion vorgeschlagen, die Mittel – vorbehaltlich der Prüfung der gesetzlichen Vorgaben - für das Lebensmitteltechnikum und/oder die Breitbandversorgung zu verwenden. Beide Vorhaben sind im Haushalts- bzw. Finanzplan des Landkreises veranschlagt. Der Einsatz der Mittel für diese Maßnahmen würde somit zu einer Entlastung der Kreishaushalt in Höhe von 1.992.106,53 € führen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Mittel aus dem KIP

-                 nur sehr eingeschränkt einsetzbar sind,

 

o            Investition mit Schwerpunkt Infrastruktur

§      Krankenhäuser,

§      Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbedingtem Lärm

§      Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung,

§      Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 MBit/s-Ausbauziels

§      Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen

§      Luftreinhaltung

 

o             Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

§      Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird,

§      Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur,

§      Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung

§     Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

 

 

-          nicht mit EU- und anderen Bundesmitteln kumulierbar sind,

-          bis zum 31.12.2018 gebunden werden müssen,

-          nur für Investitionen eingesetzt werden können, die nicht bereits vor dem 30.06.2015 begonnen wurden,

 

sind die Breitbandversorgung und das Lebensmitteltechnikum auf ihre „KIP-Eignung“ geprüft  worden.

 

a)      Rahmenbedingungen für die Realisierung des Lebensmitteltechnikums

Vorläufige Eckdaten des von der Ernährungswirtschaft geforderten Lebensmitteltechnikums sind

 

Baulichkeit:

Errichtung einer 50 x 28 m großen praxisorientierten

Schulungseinrichtung im Bereich Lebensmitteltechnik

Ort:    

Angliederung an die BBS Technik, Lankumer Ring

Kosten:

4,5 Mio. € (ohne Grundstück und Planungskosten)

Aufgabe des Technikums:

Ergänzung des bisher rein schulischen d.h. theoretischen Angebotes durch

·         Berufsorientierung im Bereich Lebensmitteltechnik mit möglichst vielen Jugendlichen (z.B. Berufsorientierungs-maßnahmen und Profilfachunterrricht im Auftrage von Haupt-, Real- und Oberschulen)

·       Praxisorientierte Ausbildung i. S. der Wirtschaft

·        Bedarfsorientierte und individuelle Weiterbildungsangebote (z.B. im Auftrage von Bildungsträgern, Agentur für Arbeit, Großunternehmen, etc.)

·      Seminare, Projektwochen, Aktionstage

Ziele:

Fachkräftesicherung, Aus- und Weiterbildung, Qualitätssteigerung, Erhöhung der Fachkompetenz in der Branche, Profilierung der  Region und der Ernährungsbranche

Projektträger:

Landkreis Cloppenburg

Projektmanagement/ Betrieb:

BBS/Verein/Stiftung (noch zu klären)

Umfang des Vorhabens

·                   Gebäude einschl. Erschließung; Möbel, Hygieneschleuse, Analyselabor,  Umkleideräume, Unterrichtsraum, sanitäre Anlagen (insgesamt  3,1 Mio. €)

·      Produktionsanlagen für den Betrieb mit Kunststoffprodukten – jedoch mit der Möglichkeit des Echtbetriebes in Projektwochen, Aktionstagen, Weiterbildungskomponenten; Anlagenbestandteile (Mischer, Portionierer, Verpackungsma-schine, Entstapler, Röntgengerät, Waage,  Etikettiergerät, Förderanlage, Robotik, Gasmischung, Videosystem, Automatisierungstechnik, Drucklufterzeugung, Kühlwasserauf-bereitung, Vakuumerzeugung) für die Kleinserienfertigung in den Bereichen Fleisch/Wurst, Backwaren, Kartoffeln (insgesamt 1,4 Mio. €.)

Finanzierung:

50% Förderung

25% Beteiligung der hiesigen Wirtschaft (Unternehmen aus LK   Cloppenburg, LK Vechta und ggf. weiteren Umkreis) – wenn möglich über Jahre verteilt; entsprechende letter of intents sind bzw. werden ergänzend eingeholt

25% LK Cloppenburg 

Folgekosten:

45.000 € jährlich für ½ Stelle Anlagenführer, Energie,

Verpackungsmaterial, Instandhaltung, Wartung, Reinigung, Laborbedarf, Müllentsorgung

Regionale Bedeutung:   

Einrichtung hat Alleinstellungsmerkmal in Niedersachsen; vergleichbare Einrichtung gibt es bislang nicht;

·       Ausstrahlung auf Gesamtniedersachsen

·       das Vorhaben kann als Leuchtturmprojekt im Rahmen der regionalen Handlungsstrategie Weser-Ems und im Rahmen der Wissensökonomie Weser-Ems bezeichnet werden

·       Bestandteil der nachhaltigen Fachkräftesicherung

·         Kompetenz- und Qualitätssteigerung in der Branche

·       Imageverbesserung

 

 

Vorteile des Mitteleinsatzes aus dem KIP für das Lebensmitteltechnikum:

·           Der Bau des Technikums erfolgt bedarfsgerecht, weil die Schwerpunktbranche seit Jahren auf diese Kompetenzeinrichtung zur Fachkräftesicherung drängt

·           Das Vorhaben unterstützt die Kompetenz- und Qualitätssteigerung in der Branche und dient gleichzeitig der Imageverbesserung der Region (OM-Studie)

·           Das Technikum ist durch die Verankerung in der Regionalen Handlungsstrategie Weser-Ems sowie im Masterplan Bioökonomie der Wissensvernetzung Weser-Ems 2020 ein Leuchtturmprojekt in Weser-Ems

·           Es ist eine kurzfristige Umsetzbarkeit möglich; da der Landkreis als Bauherr die Planung, Abstimmung, Ausschreibung, Vergabe und Baubetreuung in eigener Zuständigkeit wahrnimmt

·            Es besteht gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 des NKomInvFöG  theoretisch die Möglichkeit zusätzliche KIP-Mittel aus Budgets, die von anderen Kommunen bis 31.12.2018 nicht abgerufen wurden, einzuwerben (das Land kann Kommunen zusätzliche Mittel gewähren, wenn der Eigenanteil bei den mit der Investitionspauschale geförderten Investitionsvorhaben so weit überschritten wird, dass die geforderte Eigenanteilsquote auch nach Zuweisung von Mitteln aus der Neuverteilung noch erfüllt wird).

 

Das KIP fördert jedoch nur die „Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten“. Eine Anfrage bei den zuständigen KIP-Beratern im Nds. Ministerium für Inneres und Sport ergab, dass die Modernisierung das Vorhandensein einer überbetrieblichen Bildungsstätte voraussetzt. Dann kann auch eine großzügige Erweiterung erfolgen. Ein gänzlicher Neubau wurde jedoch sehr kritisch gesehen. Es besteht der Auskunft zufolge ein Risiko, dass das Vorhaben im Nachhinein nicht als zulässig angesehen wird und in der Folge die Mittel zurückzuzahlen sind. Vor diesem Hintergrund wurde empfohlen eine „sichere“ Maßnahme in Angriff zu nehmen.

 

 

b)      Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau

Für den Breitbandausbau sind bislang im Kreishaushalt Investitionsausgaben von insgesamt 6 Mio. € für die Jahre 2015/2016 eingeplant. Dem stehen zur Kofinanzierung Einnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Höhe von 2 Mio. € und Fördermittel in Höhe von 2 Mio. € gegenüber.

Mit den zur Verfügung stehenden KIP-Mitteln des Landkreises allein lässt sich im Bereich „Informationstechnologie zur Erreichung des 50MBit/s Ausbauziels“ nur ein sehr begrenzter Ausbau realisieren. Bereits in 2013 wurde jedoch mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbart, dass der Eigenanteil an den Breitbandausbaukosten zur Hälfte vom Landkreis und zur anderen Hälfte von den Städten und Gemeinden getragen wird. Vor diesem Hintergrund könnte mit den dann insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rd. 4,5 Mio. € die Versorgung von Gewerbegebieten (619 Gewerbeflächen) im Landkreis mit Glasfaser (> 50MBit/s) als ein abgegrenztes Ausbauziel erreicht werden. Andere geeignete Breitbandförderungen speziell für die Versorgung von Gewerbebetrieben sind auch perspektivisch nicht erkennbar. Insbesondere stellen die vom Land angekündigten EU-Mittel für die Breitbanderschließung von Gewerbegebieten in Höhe von rd. 10 Mio. € bis 2020 für ganz Niedersachsen keine Alternative dar. Zudem sollen mit den EU-Mitteln nur Gewerbeflächen innerhalb von ausgewiesenen Gewerbegebieten erschlossen werden dürfen. Gewerbliche Versorgungslücken liegen im Landkreis Cloppenburg jedoch oftmals auch außerhalb von ausgewiesenen Gewerbegebieten.

 

Die Versorgung der Haushalte mit mind. 30 MBit/s ist ein Ausbauziel, dass dann ggf. aus Kostengründen zunächst zurückgestellt werden müsste. Diese Erschließung könnte im Anschluss an die Versorgung von Gewerbeflächen unter Einwerbung bereits angekündigter Bundes- und Landesförderungen in einem nächsten Schritt erfolgen.

 

Vorteile des Mitteleinsatzes aus dem KIP für den Breitbandausbau im gewerblichen Bereich:

·           Die Erschließung erfolgt bedarfsgerecht, weil aktuell insbesondere Gewerbebetriebe verstärkt schnelleres Internet benötigen und nachfragen

·           Es ist eine kurzfristige Umsetzbarkeit möglich, weil sonstige in Aussicht gestellte Breitbandförderungen der EU, des Bundes und Landes rechtlich und finanziell noch nicht abschließend geregelt sind und insbesondere für das Gewerbe allein voraussichtlich auch nicht erreicht werden können

·           Der Landkreis muss sich mit dem Vorhaben nur den EU-Leitlinien und Vergabevorschriften unterwerfen jedoch nicht mit Qualitätsnachweisen (Förderbedarf, Anzahl der Anschlussnehmer, Kosten je Anschlussnehmer, Nachhaltigkeit, etc.) im Wettbewerb um Fördergelder bewähren

·           Es wird eine große Breitenwirkung erreicht d.h. es werden alle Branchen und das gesamte Kreisgebiet erfasst

·           Die FttB-Erschließung stellt aktuell die nachhaltigste und zukunftsträchtigste Lösung dar

·           Der Landkreis kann damit die Versorgung der aktuellen weißen Flecken (d.h. die zulässigen Aktivitäten) hinsichtlich der Gewerbebetriebe im Kreisgebiet zu einem Großteil abschließen (abgegrenztes Ausbauziel)

·            Auch hier besteht gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 des NKomInvFöG zumindest  theoretisch die Möglichkeit zusätzliche KIP-Mittel aus Budgets, die von anderen Kommunen bis 31.12.2018 nicht abgerufen wurden, einzuwerben.

 

Voraussetzung ist jedoch, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dem Ausbau zustimmen und die Kofinanzierung (aus eigenen Mitteln oder auch aus KIP-Mitteln) stellen.

In der Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten am 14.09.2015 soll das Thema erörtert werden. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt berichtet.

 

 

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