Betreff
Vereinbarung mit den Kommunen
a) Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Andreas auf Kostenübernahme für die Hortgruppe
St. Andreas für das Kindergartenjahr 2010/2011
b) Vorschlag der Stadt Cloppenburg betr. die Kostenübernahme für Hort- und Ferien-
betreuung im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-JHA/10/012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, dass die ungedeckten Kosten der Hortgruppe beim

St. Andreas Kindergarten für das Kindergartenjahr 2010/2011 je zur Hälfte von der Stadt Cloppenburg und dem Landkreis Cloppenburg getragen werden. Sollte die Hortgruppe über diesen Zeitraum hinaus weiter eingerichtet bleiben, ist eine andere Lösung zu finden.

Die entsprechenden Haushaltsmittel (ca. 20.000 Euro) wären dann im Haushalt 2011 einzuplanen.


Sachverhalt:

 

Die Kath. Kirchengemeinde St. Andreas Cloppenburg hat mit Datum vom 27.04.2010, eingegangen beim Landkreis Cloppenburg am 29.04.2010, einen Antrag auf Kostenübernahme der Hortbetreuung im Kindergarten St. Andreas zum 01.08.2010 gestellt.

Unter Bezugnahme auf die mit den Städten und Gemeinden abgeschlossenen Vereinbarung und der Übertragung dieser Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurde der Antrag zuständigkeitshalber an die Stadt Cloppenburg übersandt mit der Bitte um weitere Veranlassung. 

Aufgrund der bestehenden unterschiedlichen Auffassung zwischen der Stadt Cloppenburg und dem Landkreis betr. die Auslegung des § 4 der Vereinbarung („Für die Schaffung von altersübergreifenden Gruppen, Hortplätzen, Ganztagsbetreuungsplätzen und Ferienbetreuung erklären sich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Übernahme in eigener Finanzverantwortung oder -verwaltung bereit.“) wurde der Antrag nochmals von der Stadt Cloppenburg an den Landkreis Cloppenburg zurück gesandt. Im einzelnen wird auf die Begründung im Schreiben der Stadt Cloppenburg vom 11.05.2010 hingewiesen.




Unverständlich ist, dass die Stadt Cloppenburg im letzten Jahr der Einrichtung einer Hortgruppe als Kleingruppe beim Kindergarten St. Andreas für das Kindergartenjahr 2009/ 2010 zugestimmt hat mit finanzieller Beteiligung an den laufenden Betriebskosten gemäß dem Rahmenvertrag mit der kath. Kirche und hierfür auch entsprechend der Vereinbarung mit dem Landkreis Cloppenburg ihre Zuständigkeit gesehen hat.

 

Aufgrund der auch in der Öffentlichkeit ausgetragenen Unstimmigkeiten hat sich der Kreistag in seiner Sitzung am 01.06.2010 mit der Angelegenheit unter dem TOP „Anfragen“ befasst. Hierzu wurde folgendes im Protokoll festgehalten:

„Kreistagsabgeordnete Korfhage erklärte, die Streitigkeiten um die finanzielle Zuständigkeit der Hortbetreuung seien ihrer Meinung nach auf eine fehlerhafte Vereinbarung zurückzuführen. Die Vereinbarung lasse eine Wahl zwischen Finanzverwaltung und Finanzverantwortung zu. Der Kreistag habe einen anderen Beschluss gefasst. Nach dem Kreistagsbeschluss liege die Finanzverantwortung bei den Städten und Gemeinden.

Der Tagesordnungspunkt solle im Jugendhilfeausschuss behandelt werden. Der Jugendhilfeausschuss tage aber erst im September. Da 16 Familien auf einen Hortplatz warten würden, müsse die Verwaltung sich überlegen, was bis dahin passieren solle. I.E. müsse eine Übergangsregelung geschaffen werden, bis die Zuständigkeiten geklärt seien.

Landrat Eveslage erklärte, es gebe Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadt Cloppenburg und dem Landkreis Cloppenburg, seines Wissens aber nicht mit den übrigen 12 Städten und Gemeinden. Die Stadt Cloppenburg habe im letzten Jahr den Hort eingerichtet und den Landkreis dabei nicht beteiligt. Es müsse eine Lösung gefunden werden. Diesbezüglich würden auch bereits Gespräche geführt. Es bestehe ein Arbeitskreis mit den Städten und Gemeinden, der sich mit dieser Frage befasse. Im übrigen weise er darauf hin, dass es sich nicht um Regelungen zwischen Landrat und Bürgermeister handele, sondern um eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden.“

 

Mit Schreiben vom 10.06.2010 hat die Stadt Cloppenburg bis zur endgültigen vertraglichen Neuregelung eine Zwischenlösung vorgeschlagen. Danach sollen die kreisangehörigen Kommunen und der Landkreis die gemeinsame Verantwortung für die altersgerechte Betreuung von Kindern bis zu 14 Jahren tragen und sich die Kosten für die Hort- und Ferienbetreuung im Landkreis Cloppenburg jeweils zu 50 % teilen.

 

Wie der Presse zu entnehmen war, hat der Verwaltungsausschuss des Stadtrates am 21.06.2010 beschlossen, die Hortgruppe im Kindergarten St. Andreas ab August 2010 auf

20 Plätze zu erweitern. Die Stadt Cloppenburg wird den Defizit-Zuschuss vorfinanzieren bis eine Entscheidung in den politischen Gremien des Landkreises erfolgt ist. Die Stadt geht davon aus, dass die nicht gedeckten Kosten je zur Hälfte von der Stadt und dem Landkreis getragen werden.

 

In den übrigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird keine Hortbetreuung angeboten. Es wird hier mehrheitlich auch kein Bedarf gesehen, insbesondere durch die zunehmenden Ganztagsschulangebote. Weiter wird davon ausgegangen, dass die anderen Kommunen mit Ausnahme der Stadt Cloppenburg auch keine Notwendigkeit einer Kostenübernahme für Ferienbetreuungsangebote sehen.

So hat sich auch keine andere Kommune dahingehend geäußert, dass sie sich dem Vorschlag der Stadt Cloppenburg vom 10.06.2010 auf Teilung der Kosten für Hort- und Ferienbetreuung in allen Gemeinden im Landkreis Cloppenburg anschließt.

Sie haben jedoch keine Bedenken geäußert, wenn für die Finanzierung der Hortgruppe in Cloppenburg für das Kindergartenjahr 2010/2011 zwischen der Stadt und dem Landkreis eine einmalige Sonderregelung getroffen wird.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die ungedeckten Kosten der Hortgruppe beim

St. Andreas Kindergarten für das Kindergartenjahr 2010/2011 je zur Hälfte von der Stadt Cloppenburg und dem Landkreis Cloppenburg getragen werden. Sollte die Hortgruppe über diesen Zeitraum hinaus weiter eingerichtet bleiben, ist eine andere Lösung zu finden.

Die entsprechenden Haushaltsmittel (ca. 20.000 Euro) wären dann im Haushalt 2011 einzuplanen.

 

Eine darüber hinausgehende Kostenbeteiligung an der Ferienbetreuung wird nicht für notwendig erachtet und sollte daher abgelehnt werden.

 

Anmerkung:

Der Landkreis Cloppenburg hat eine Überarbeitung der Vereinbarung mit den Kommunen vorgenommen. Darin wird – wie mehrheitlich im Arbeitskreis Soziales abgestimmt – geregelt, dass die Finanzverantwortung und –verwaltung für altersübergreifende Gruppen, Hortplätzen, Ganztagsbetreuungsplätzen und Ferienbetreuung von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden übernommen wird.

Es bleibt abzuwarten, ob alle Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg ihr Einvernehmen zu der neuen Vereinbarung geben und eine Entscheidung des Landkreises Cloppenburg hierzu in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses/Kreistages eingeholt werden kann.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Haushaltsmittel sind hierfür nicht eingeplant.

 


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Andreas vom 27.04.2010 auf Kostenübernahme der Hortbetreuung im Kindergarten St. Andreas zum 01.08.2010
  2. Schreiben der Stadt Cloppenburg vom 11.05.2010
  3. Schreiben die Stadt Cloppenburg vom 10.06.2010