Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 13.07.2015: Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßen
Vorlage
V-VERK/15/095
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

1.      Unfallträchtige Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung (alternativ: Unfallträchtige Kreuzungsbereiche im Landkreis Cloppenburg mit Beteiligung ausschließlich klassifizierter Straßen) sollen – wie bisher – von der VUK untersucht werden. Sollte die Auswertung der Verkehrsunfälle ergeben, dass zwar die Kriterien der M Uko für eine Unfallhäufungsstelle nicht erreicht sind, bei Erweiterung des zeitlichen Betrachtungsraumes allerdings erreicht würden, soll die VUK geeignete bauliche Maßnahmen zur Entschärfung des Kreuzungsbereiches vorschlagen.

2.      Für die von der Unfallkommission empfohlenen Maßnahmen werden die Kosten ermittelt.

3.      Die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet der zu entschärfende Knotenpunkt liegt, muss sich an der Maßnahme beteiligen. Diese Beteiligung muss verbindlich vor Beginn der Maßnahme zugesichert werden.
Über die Höhe des jeweiligen Anteils der Standortgemeinde an den Gesamtkosten (Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten) soll in der HVB-Tagung ein Vorschlag erarbeitet werden.

4.      In Abstimmung mit den jeweiligen Städten und Gemeinden wird der Zeitpunkt der Realisierung vorgeschlagen. Der Verkehrsausschuss beschließt die durchzuführenden Maßnahmen vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.


Sachverhalt:

 

Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 13.07.2015 folgende Beschlussfassung im Kreistag:

 

„Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung zu erarbeiten. Hierbei soll entsprechend der Dringlichkeit eine Prioritätenliste erarbeitet werden, die nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel abgearbeitet werden soll.“

 

Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Anlass hierfür ist der schwere Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich der K 171 und K 173 in Sevelten vom 11.06.2015.

 

Nach Überprüfung des Unfallgeschehens in diesem Kreuzungsbereich durch die Unfallkommission des Landkreises Cloppenburg ist hier nach den Vorgaben des Merkblattes zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M Uko) keine Unfallhäufungsstelle (UHS) gegeben, die eine Entschärfung des Kreuzungsbereiches zwingend notwendig macht.

 

Die CDU-Kreistagsfraktion hält aber auch für die Kreuzungsbereiche, die gefährlich, jedoch keine Unfallhäufungsstelle sind, eine Entschärfung für geboten. Daher sollen gefährliche Kreuzungspunkte ermittelt werden. Die jeweiligen Maßnahmen sollen dann unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel nach Dringlichkeit umgesetzt werden. Von einer angemessenen Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Maßnahmen wird in dem CDU-Antrag ausgegangen.

 

Das Unfallgeschehen wird kreisweit von der Polizei und der Unfallkommission kontinuierlich überwacht und nach den bereits oben genannten bundesweit geltenden Vorgaben (M Uko) analysiert. Anlass- und einzelfallbezogen werden von der Unfallkommission Empfehlungen für verkehrssichernde Maßnahmen ausgesprochen, auch wenn es sich noch nicht um eine UHS /UHL handelt. Bei weitergehenden baulichen Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass die Straßenbaulastträger der Bundes- und Landesstrassen die zwingende Erforderlichkeit nur bei festgestellten Unfallhäufungsstellen sehen. Sollten Baumaßnahmen unterhalb dieser Schwelle auf Veranlassung des Landkreises erfolgen, wird die gesamte Maßnahme demnach vom Landkreis zu finanzieren sein.

 

Ein weiterer Kreuzungsbereich, der mit der Kreuzung in Sevelten vergleichbar ist, befindet sich in Bunnen. Hierbei handelt es sich um die Kreuzung L 838 / L 840 / K 298 / K 358, die ebenfalls nach den vorgenannten Kriterien der M Uko noch keine Unfallhäufungsstelle darstellt.

 

Neben den benannten Kreuzungspunkten in Sevelten (K 171 und K 173) sowie in Bunnen (L 838 / L 840 / K 298 / K 358) sind nach der Bewertung der Unfallkommission zurzeit keine weiteren gefährlichen Kreuzungsbereiche im Landkreis Cloppenburg vorhanden. Insofern dürfte sich eine weitere Prioritätensetzung zum derzeitigen Zeitpunkt erübrigen. Eine verallgemeinerungsfähige Aussage zu einem Konzept, das für alle in Frage kommenden Kreuzungspunkte anzuwenden ist, scheint eher schwierig zu sein. Vielmehr sollten nach der Aussage der Mitglieder der VUK die zukünftig in Frage kommenden Kreuzungspunkte im Einzelfall in den Fokus genommen und von der VUK als das Fachgremium bewertet werden. Sollten zukünftig weitere unfallhäufige Kreuzungen hinzukommen, schlägt die Verwaltung vor, im Einzelfall über entsprechende bauliche Maßnahmen nach Empfehlung der VUK und in Abstimmung mit der jeweiligen Stadt/ Gemeinde (auch hinsichtlich eines zu erbringenden Eigenanteils) zu beraten und zu beschließen.

 

Zu überlegen ist noch, ob nur diejenigen Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung (wie von der CDU-Fraktion beantragt) in den Fokus der Betrachtung zu ziehen sind oder ob auch diejenigen einzubeziehen sind, die ausschließlich höher klassifizierte Straßen (Landes- und Bundesstraßen) betreffen.

 

Seitens der Kreisverwaltung wird daher vorgeschlagen, die Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßen wie folgt zu behandeln:


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt):

 

Ist noch einzurichten


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 13.07.2015