Betreff
Erneuerung der Klappbrücke im Zuge der K 351 (Deichstraße) über den Dreyschloot in Roggenberg
Vorlage
V-KA/15/261
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Mit dem NLWKN wird vereinbart, die Brücke im Zuge der K 351 über den Dreyschloot einstreifig mit einer verbreiterten Nebenanlage (2,00 m) gemäß der 1. Alternative zu planen und zu bauen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2016 einzuplanen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die denkmalgeschützte Klappbrücke im Zuge der K 351 (Deichstraße) über den Dreyschloot in Roggenberg befindet sich in einem baulich schlechten Zustand, so dass die Klappfunktion nicht mehr gegeben ist. Aufgrund dessen musste bereits der Dreyschloot für den Schiffverkehr gesperrt werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beabsichtigt nunmehr, das Brückenbauwerk zu erneuern, um die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Brücke und die Schiffbarkeit des Dreyschloots wiederherzustellen.

 

Für die Erneuerung dieser Brücke wurden dem NLWKN für das Jahr 2015 entsprechende Mittel vom Land zugeteilt. Um die Baumaßnahme in 2015 durchführen und die zugeteilten Mittel in Anspruch nehmen zu können, ist es nach Aussage des NLWKN erforderlich, noch vor den Sommerferien Klarheit über die Planung zu erlangen. Nur so könne sichergestellt werden, dass unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben noch eine Vergabe in diesem Jahr erfolgen kann.

 

Der NLWKN beabsichtigt, den Ersatzbau der Brücke so wie er sich im Bestand darstellt, unter Berücksichtigung der neuesten Richtlinien und der Vorgaben des Denkmalschutzes vorzunehmen. Sofern seitens des Landkreises Cloppenburg weitergehende Ausbauwünsche bestehen, sind diese dem NLWKN somit rechtzeitig zur Erstellung der Planunterlagen mitzuteilen. Die Mehrkosten für einen weitergehenden Ausbau sind vom Landkreis Cloppenburg zu tragen.

 

Für eine entsprechende Erweiterung des Brückenbauwerkes bedarf es der Beschlussfassung des Kreisausschusses.

 

Folgende Ausbauvarianten kommen für die Erneuerung der Brücke in Betracht:

 

·        Wiederherstellung des Status quo: einstreifige Fahrbahn, 3,70 m breit mit Notgehweg (ca. 1,00 m)

·        1. Alternative: einstreifige Fahrbahn, 3,70 m breit mit Radweg (2,00 m)

·        2. Alternative: zweistreifige Fahrbahn, 7,00 m breit mit Radweg (2,00 m)

 

 

Die Kosten für eine Erweiterung um einen Radweg (1. Alternative) würden sich nach einer ersten groben Schätzung auf 270.000,- € belaufen. Beim Ausbau der 2. Alternative würden Kosten in Höhe von 800.000.- € anfallen. Darüber hinaus müsste für die Unterhaltung der Erweiterung eine Ablösesumme in Höhe von geschätzten 50 % der Bausumme an den NLWKN gezahlt werden. Somit würden für die 1. Alternative insgesamt ca. 405.000,- € und für die 2. Alternative insgesamt 1.200.000,- € an Kosten anfallen. Unabhängig davon sind zusätzlich anteilig Kosten für Ingenieurleistungen zu tragen.

 

Eine Förderung der Baumaßnahme mit GVFG-Mitteln kann nach Aussage der Förderstelle nicht in Aussicht gestellt werden. Die Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2015 ist nicht mehr möglich, da dieses bereits ausgeschöpft ist. Eine Anmeldung für das Jahresbauprogramm 2016 kann nicht erfolgen, wenn bereits mit der Baumaßnahme in 2015 begonnen wurde, wie dies vom NLWKN beabsichtigt ist.

 

Bei der K 351 handelt es sich um eine 4,50 m breite ca. 1 km lange Kreisstraße. Sie beginnt an der K 307 im Süden und bindet an der Kreisgrenze des Landkreises Leer im Norden an die dortige K 61 an. Die K 351 stellt die direkte Verbindung für Verkehre aus Barßel nach Detern und weiter zur B 72 dar.

 

Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen auf der K 351 hat sich nach den Verkehrszählungen im Jahre 2005 und 2010 von 1.408 Kfz. auf 1.142 Kfz. verringert und liegt damit im letzten Drittel der Kreisstraßen des Landkreises Cloppenburg hinsichtlich der Verkehrsbelastung. Die K 351 ist somit von der Verkehrsbedeutung eher gering einzustufen.

 

Auf der westlichen Seite der K 351 verläuft ein Radweg, der südlich der Klappbrücke endet. Unmittelbar nördlich der Klappbrücke schließt nach Westen hin in Richtung Stickhausen (Stickhauser See) im Zuge des Deichsicherungsweges ein offiziell ausgeschilderter Radwanderweg an. Insgesamt stellt die K 351 eine touristisch wichtige Verbindungsstrecke für den Radwanderverkehr aus dem Raum des Erholungsgebietes Barßel – Saterland nach Ostfriesland dar.

 

Die K 351 durchquert den Landschafts- und Erholungsraum des Grenzgewässers Dreyschloot im Erholungsgebiet Barßel-Saterland. Der Bereich zeichnet sich durch einen hohen Freizeitwert und eine überdurchschnittliche Umweltqualität aus. Entsprechend der Zielrichtung, die Gebietsansprüche im Erholungsgebiet zu erhalten und auszubauen, ist der Talraum, in dem sich auch die denkmalgeschützte Brücke befindet, im Regionalen Raumordnungsprogramm als Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft und als Vorranggebiet für Natur und Landschaft festgelegt.

 

Aufgrund dieser Kombination von landschaftlichen Vorzügen und der Vorhaltung erholungswirksamer Infrastruktur bietet sich eine verkehrstechnisch maßvolle Ausgestaltung der Brücke an, zumal das KFZ-Verkehrsaufkommen hier relativ stark abgenommen hat.

Daher wird empfohlen, entsprechend der 1. Alternative eine Brücke mit einstreifiger Fahrbahn und einem Radweg umzusetzen.