Betreff
Radwegebau an Kreisstraßen; hier: Antrag der Gemeinden Saterland und Barßel auf Neubau eines Radweges an der K 329 von Strücklingen bis zur K 145 in Elisabethfehn
Vorlage
V-VERK/15/089
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Gemeinden Saterland und Barßel auf Bezuschussung von 50 % der nicht geförderten Kosten in Höhe von ca. 250.000,00 € jedoch maximal 25 % der Gesamtkosten für den Neubau eines Radweg an der K 329 von Strücklingen bis zur K 145 wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Im Jahre 2004 wurde in den Gremien des Landkreises Cloppenburg die Durchführung und Bezuschussung von Radwegebaumaßnahmen an Kreisstraßen vor dem Hintergrund knapper werdender GVFG-Mittel und dringender Ausbauvorhaben an Kreisstraßen beraten. Die Finanzierung der Radwegebaumaßnahmen sollte außerhalb der GVFG-Förderung insbesondere mit Drittmitteln erfolgen. Der von den Gemeinden Saterland und Barßel gestellte Antrag auf Neubau und Bezuschussung eines Radweges an der K 329 wurde im Rahmen dieser Beratungen mit Hinweis auf die zukünftige Abstufung der K 329 infolge des Ausbaus der K 318 (Ostermoorstraße) abgelehnt.

 

In 2007 wurde dann die Förderpraxis für den Radwegeneubau an Kreisstraßen neu ausgerichtet. Der Verkehrsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 20.02.2007 in einer Grundsatzentscheidung, ein Konzept für den Radwegebau an Kreisstraßen umzusetzen, welches am 17.07.2007 vom Kreistag bestätigt wurde.

 

Inhalt dieses Konzeptes ist, dass die Gemeinden nach den Kriterien des Beschlusses vom 20.02.2007 Vorschläge für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen machen. Sofern die festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden, können die Maßnahmen dann vom Landkreis Cloppenburg mit 50 % der nicht durch Dritte gedeckten Kosten, maximal aber nur bis zu 25 % der Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten, bezuschusst werden. Die Finanzierung des Gemeindeanteils kann mit eigenen Haushaltsmitteln oder einer Förderung, allerdings nicht mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz erfolgen.

 

In der darauf folgenden Verkehrsausschusssitzung am 19.06.2007 wurden dann sämtliche von den Gemeinden des Landkreises Cloppenburg angemeldeten Radwegeneubaumaßnahmen unter Berücksichtigung des festgelegten Konzeptes überprüft. Der Neubau eines Radweges entlang der K 329 wurde abgelehnt, da die Antragsvoraussetzungen von den Gemeinden Saterland und Barßel nicht erfüllt wurden.

 

Der Grundsatzbeschluss vom 20.02.2007 wurde mit Beschluss des Kreistages vom 06.05.2014 dahingehend geändert, dass auch eine Förderung mit GVFG-Mitteln beantragt werden kann, sofern seitens des Landes explizit für den Bau von Radwegen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Von den Gemeinden Saterland und Barßel wurde daher die Radwegeneubaumaßnahme entlang der K 329 von Strücklingen bis zur K 145 in Elisabethfehn gemeldet (Siehe Anlage). Die Finanzierung dieser Maßnahme wurde von beiden Gemeinden in Aussicht gestellt. Weiterhin sollen aus dem Sonderprogramm des Landes Niedersachsen für den Radwegebau GVFG-Mittel eingeworben werden. Darüber hinaus wird beantragt, den Radwegebau nach den Kriterien des Beschlusses vom 20.02.2007 durch den Landkreis Cloppenburg zu bezuschussen.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Radwegneubaumaßnahme entlang der K 329 betragen nach Angaben der Gemeinde Saterland ca. 1.102.500,00 €. Der Kostenanteil des Landkreises Cloppenburg von 50 % der nicht förderfähigen Kosten würde ca. 250.000,00 € betragen. Dieses würde zum Tragen kommen, da die Kosten nicht 25 % der Gesamtkosten überschreiten.

 

Mit der Umsetzung des Radwegeneubaus ist aufgrund planerischer Vorbereitungen frühestens im Jahre 2016 zu rechnen.

 

Es ist beabsichtigt, die K 329 in Folge des PPP-Projektes (Ausbau der K 318 und K 296) und nach Fertigstellung des Radweges im Jahre 2017 zur Gemeindestraße abzustufen.

 

 

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt):

 

Ist noch einzurichten


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag der Gemeinden Saterland und Barßel