Betreff
Neuberechnung des Betriebskostenzuschusses des Landkreises Cloppenburg aufgrund der Bezuschussung von Drittkräften durch das Land Niedersachsen
Vorlage
V-JHA/15/065
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen:

a)         ab 01.01.2015 für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft mit Qualifizierung und höherer Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 156,00 Euro zu gewähren,

b)         ab 01.01.2015 für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 200,00 Euro zu gewähren,

c)         ab 01.01.2015 für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft  mit Qualifizierung und höherer Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 266,00 Euro zu gewähren,

d)         ab 01.01.2015 für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 310,00 Euro zu gewähren.

Diese Bezuschussungsregelung gilt bis zur landesgesetzlichen Neuregelung der Kinderbetreuung, längstens jedoch bis zum 31.12.2016.

 


Sachverhalt:

 

Bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.09.2014 wurde darauf hingewiesen, dass das Land Niedersachsen den Personalschlüssel in Krippengruppen durch die Finanzierung von Drittkräften verbessern will.

Im Rahmen des beschlossenen Haushaltsbegleitgesetzes 2015 wird nunmehr ab 01.01.2015 die dritte Kraft in den Krippen in Niedersachsen schrittweise eingeführt bzw. finanziert werden. Gegenüber der ersten Fassung des Gesetzesentwurfs werden jetzt neben dem Einsatz von Sozialassistentinnen/ Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik und sozialpädagogischen Fachkräften auch andere Fach- oder Betreuungskräfte wie z.B. Kinderpfleger/innen und Kinderkrankenpfleger/innen und übergangsweise auch Tagespflegepersonen finanziert. Für Tagespflegepersonen wird jedoch ein geringerer Zuschussbetrag gezahlt.

Lt. Stufenplan des Landes wird zunächst eine Finanzhilfe in Höhe von 100 % der entsprechenden Jahreswochenstundenpauschale für bis zu 20 Stunden wöchentlich für eine dritte Kraft in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen gewährt und dann ab August 2016 jährlich aufsteigend jedes Jahr weitere 3 Stunden bis August 2020. Dann wird das Land die Finanzhilfepauschale vollständig, unabhängig von der Betreuungszeit der Krippengruppe, übernehmen. Allerdings wird dann die Finanzierung für Tagespflegepersonen, wenn diese bis dahin keine entsprechende Qualifikation vorweisen können, entfallen.

 

Mit der Landesfinanzierung für Drittkräfte in Krippen ist eine Anpassung der Pauschale, die der Landkreis Cloppenburg hierfür an die Städte und Gemeinden zahlt, notwendig.

 

Derzeit bezuschusst der Landkreis Cloppenburg die Betriebskosten von Krippengruppen mit Drittkräften - ohne Unterscheidung der jeweiligen Qualifizierung/ Ausbildung - wie folgt:

 

Halbtagsgruppe mit Drittkraft                                                     250,00 Euro/ monatlich/pro Platz

Ganztagsgruppe mit Drittkraft                                      358,00 Euro/ monatlich/pro Platz

 

Unter Berücksichtigung einer Abdeckung der geringeren Finanzierung von Drittkräften, insbesondere bei den vielfach eingesetzten Tagespflegepersonen, durch den Landkreis Cloppenburg wurde eine Neuberechnung in Anlehnung an den bisherigen Berechnungsmodus vorgenommen.

 

Danach ergibt sich ab 01.01.2015 folgender Betriebskostenzuschuss des Landkreises Cloppenburg:

 

Halbtagsgruppe mit Drittkraft (Sozialass. etc.)                        156,00 Euro/monatlich/pro Platz

Halbtagsgruppe mit Drittkraft (Tagespflegeperson etc.)            200,00 Euro/monatlich/pro Platz

Ganztagsgruppe mit Drittkraft (Sozialass. etc.)                        266,00 Euro/monatlich/pro Platz

Ganztagsgruppe mit Drittkraft (Tagespflegeperson etc.)            310,00 Euro/monatlich/pro Platz

 

Die einzelnen Berechnungen sind in der Anlage beigefügt.

 

Weiter wird vorgeschlagen, dass bei der Bezuschussung pro Krippengruppe - unabhängig von der Betriebserlaubnis - 15 Plätze zugrunde gelegt werden.

 

Da das Land zum 01.08.2016 ein geändertes Kinderbetreuungsgesetz plant, in dem auch die Finanzierung neu geregelt werden soll, sollte die neue Zuschussregelung zunächst bis Juli 2016 bzw. bei einer Verzögerung der Gesetzesänderung darüber hinaus, jedoch längstens bis 31.12.2016, gelten.

 

Für Krippengruppen ohne Drittkraft und für Drittkräfte in Krippengruppen, die übergangsweise die Voraussetzungen für die Landesförderung nicht erfüllen, kann es bei der bisherigen Bezuschussung verbleiben.

 

Die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben sich mit der Reduzierung der Landkreisförderung für Drittkräfte in Krippen aufgrund der Landesfinanzierung ab 01.01.2015 einverstanden erklärt. Die Einzelheiten wurden einvernehmlich im Arbeitskreis Soziales abgestimmt.

 


Finanzierung:

 

Zuweisung Landkreis Cloppenburg für Krippenplätze

PSP-Element: P1.365000.100/ Sachkonto: 431200 –             2.071.300,00 Euro

 


Anlagenverzeichnis:

 

Zuschussberechnung Kinderkrippe mit Sozialassistentin etc. als Drittkraft ab 01.01.2015

Zuschussberechnung Kinderkrippe mit Tagespflegeperson als Drittkraft ab 01.01.2015