- Stadt Löningen, beim St. Marien Kindergarten
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, aufgrund der vorliegenden
Neuberechnung für den Krippenbau beim Kindergarten St. Marien der Stadt
Löningen einen geänderten Höchstbetrag von 302.529,90 € zu bewilligen.
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg dargelegt. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.
Ergeben sich gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan durch neuere Kostenschätzungen bzw. im Rahmen der Abrechnungen höhere Bau- bzw. Ausstattungskosten, so können diese Mehrkosten – sofern sie die vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.03.2009 beschlossenen Höchstbeträge entsprechend dem angepassten Baukostenindex nicht überschreiten – berücksichtigt werden. Eine entsprechende politische Beschlussfassung ist notwendig.
Es liegt folgender Änderungsantrag zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:
Stadt Löningen,
Krippe beim kath. Kindergarten St. Marien
Der Stadt Löningen wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 07.05.2013 für den Neubau von zwei Krippengruppen beim kath. Kindergarten „St. Marien“ in Löningen ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 248.613,88 Euro bewilligt.
Mit Schreiben vom 19.02.2015 hat die Stadt Löningen unter Verweis auf den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis darum gebeten, die tatsächlich angefallenen Mehrkosten in Höhe von 94.532,04 Euro bei der Gewährung des Landkreiszuschusses zu berücksichtigen.
Damit ergibt
sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten (Baukostenindex vom 01.10.2012 unterschritten) 600.363,22 Euro
Ausstattung (Höchstbetrag
unterschritten) 31.696,58 Euro
Zusammen: 632.059,80
Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT
II 231.000,00 Euro
Verbleiben 401.059,80 Euro
Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK
(435.000,00 Euro – 231.000,00 Euro) = Nachteilsausgleich
durch den Landkreis CLP 204.000,00 Euro
verbleiben 197.059,80 Euro
davon Anteil LK CLP (50%) 98.529,90 Euro
zusammen (mit dem Nachteilsausgleich) 204.000,00 Euro
Anteil LK CLP 302.529,90 Euro
Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 3.029.993,58 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300010 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 832.700,00 Euro