Betreff
Entscheidung über einen Antrag auf Erhöhung des bereits bewilligten Landkreiszuschusses für den Krippenbau
- Stadt Löningen, beim St. Marien Kindergarten
Vorlage
V-JHA/15/064
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, aufgrund der vorliegenden Neuberechnung für den Krippenbau beim Kindergarten St. Marien der Stadt Löningen einen geänderten Höchstbetrag von 302.529,90 € zu bewilligen.

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Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg dargelegt. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.

Ergeben sich gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan durch neuere Kostenschätzungen bzw. im Rahmen der Abrechnungen höhere Bau- bzw. Ausstattungskosten, so können diese Mehrkosten – sofern sie die vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.03.2009 beschlossenen Höchstbeträge entsprechend dem angepassten Baukostenindex nicht überschreiten – berücksichtigt werden. Eine entsprechende politische Beschlussfassung ist notwendig.

 

Es liegt folgender Änderungsantrag zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:

 

Stadt Löningen, Krippe beim kath. Kindergarten St. Marien

Der Stadt Löningen wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 07.05.2013 für den Neubau von zwei Krippengruppen beim kath. Kindergarten „St. Marien“ in Löningen ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 248.613,88 Euro bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 19.02.2015 hat die Stadt Löningen unter Verweis auf den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis darum gebeten, die tatsächlich angefallenen Mehrkosten in Höhe von 94.532,04 Euro bei der Gewährung des Landkreiszuschusses zu berücksichtigen.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

Baukosten (Baukostenindex vom 01.10.2012 unterschritten)            600.363,22 Euro

Ausstattung (Höchstbetrag unterschritten)                                         31.696,58 Euro

Zusammen:                                                                                           632.059,80 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT II                                      231.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                            401.059,80 Euro

Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK

(435.000,00 Euro – 231.000,00 Euro) = Nachteilsausgleich

durch den Landkreis CLP                                                             204.000,00 Euro

verbleiben                                                                                             197.059,80 Euro

davon Anteil LK CLP (50%)                                                                98.529,90 Euro

zusammen (mit dem Nachteilsausgleich)                                           204.000,00 Euro

Anteil LK CLP                                                                             302.529,90 Euro

 

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 3.029.993,58 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300010  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            832.700,00 Euro