Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Kreistag
beschließt auf Vorschlag der Gemeinde- und Ortsbrandmeister, Herrn Berthold
Bäker, Freiwillige Feuerwehr Essen, Ortswehr Bevern, für die Zeit vom 01. April
2015 bis zum 31. März 2021 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister zu ernennen.
Sachverhalt:
Gemäß § 21 Abs. 3 des Nieders. Brandschutzgesetzes (NbrandSchG) werden
die Kreisbrandmeister sowie die stellvertretenden Kreisbrandmeister
Freiwilliger Feuerwehren für die Dauer von sechs Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach
Anhörung des
Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und
Ortsbrandmeister.
Die zweite Wahlperiode des stellvertretenden Kreisbrandmeisters, Herrn
Berthold Bäker, Freiwillige Feuerwehr Essen, Ortswehr Bevern, endet am 31. März
2015.
Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Landkreises Cloppenburg haben auf
ihrer Sitzung am 03. Febr. 2015 in der Feuerwehrtechnischen Zentrale
mehrheitlich vorgeschlagen, Herrn Berthold Bäker für eine 3. Wahlperiode von 6
Jahren mit Wirkung vom 01. April 2015 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister
zu ernennen.
Herr Regierungsbrandmeister Dieter Schnittjer hat seine Zustimmung zur
Wahl von Herrn Bäker zum stellvertretenden Kreisbrandmeister mit Schreiben vom
05. Febr. 2015 erklärt.
Gemäß der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von
Entschädigungen an im Bereich des Feuerschutzes tätige Ehrenbeamte und sonstige
ehrenamtlichen Funktionsträger i.d.F. vom 10. Januar 2013 erhalten die
Vertreter des Kreisbrandmeisters eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe
von 350,00 €.