Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Um die Eisenbahnstrecke langfristig als Verkehrsinfrastruktur
vorzuhalten, wird der notwendigen Sanierung vorbehaltlich der Gewährung der
beantragten Fördermittel zugestimmt.
Sollten die Zuwendungen nicht gewährt werden, wird die Zustimmung dazu
erteilt, dass in 2015 die zwingend notwendigen Maßnahmen mit einem Kostenumfang
von rd. 52.000 € durchgeführt und im Folgejahr erneut die Förderungen bei Bund
und Land beantragt werden sollen.
Sachverhalt:
Die Emsländische Eisenbahn GmbH (EEB) hat am
24.11.2014 mitgeteilt, dass nach einer Begutachtung der Güterverkehrsstrecke
Sedelsberg-Ocholt durch die ConTrack Consulting-Gesellschaft für
Schienenbahnen, Hannover im Oktober 2014, eine Sanierung bestimmter Streckenabschnitten vorzunehmen ist, um die
Betriebssicherheit der Bahn zu gewährleisten.
Betroffen ist
a)
der
Streckenabschnitt Bahn – km 40,840 bis Bahn – km 42,070 (Belegenheit im
Landkreis Cloppenburg, Ramsloh)
Hier sind die noch vorhandenen Holzschwellen
abgängig. Der biologische Verfall ist fortgeschritten, eine kraftschlüssige
Verspannung zwischen Schwelle und Schiene ist teilweise nicht mehr gegeben.
Hier muss ein Schwellenwechsel mit Erneuerung der Bettung erfolgen.
b)
der
Streckenabschnitt Bahn – km 57,383 bis Bahn – km 62,200 (Belegenheit im
Landkreis Ammerland, Ocholt)
Das aus S64-Schienen und Holzschwellen mit
Federnagel-Befestigung bestehende Gleis ist komplett abgängig und muss einschl.
der Schotterbettung in 2015 erneuert werden. Der biologische Verfall ist
fortgeschritten, eine kraftschlüssige Verspannung zwischen Schwelle und Schiene
ist teilweise nicht mehr gegeben. Auch die zur Stabilisierung eingebauten
Schwellenschrauben lösen sich bereits von der Schwelle. In 8 Bahnübergängen
sind die bituminösen Befestigungen im Zuge der Gleisertüchtigung zu erneuern.
Das Planungsbüro beziffert die
Gesamtinvestitionskosten einschl. der Gebühren des Eisenbahnbundesamtes auf rd.
2.800.000 €.
Zwischen der EEB und dem Landkreis
Cloppenburg ist gemäß Vertrag v. 06.02./20.02.2001 zuletzt geändert am
30.06.2010 folgendes geregelt:
-
„Wenn die
Kosten für eine Einzelmaßnahme mehr als 30.000 € betragen, hat die EEB vor
Baubeginn die schriftliche Zustimmung des Landkreises einzuholen.
-
Die EEB ist
verpflichtet, alle Aufgaben, die mit der Schieneninfrastruktur im Zusammenhang
stehen und aus eisenbahnrechtlicher Sicht notwendig sind, zu erfüllen.
-
Die EEB ist
verpflichtet, mögliche Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen und in Anspruch zu
nehmen.
-
Der Landkreis
gewährt einen Zuschuss in Höhe der durch die Zuschüsse Dritter nicht gedeckten
Kosten, die der EEB für die Instandsetzung entstehen.
-
Der Landkreis
ist verantwortlich für die Einholung von Zuschüssen, die die Kommunen und
Verlader gewähren“.
Die EEB will vorsorglich (zur Einhaltung der
Förderantragsfrist 31.01.2015) einen Antrag auf 40%-Förderung an die
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) und einen weiteren Antrag
auf zusätzlich 50%-Förderung nach dem
Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz an den Bund richten. Gleichzeitig
bittet die EEB den Landkreis um Übernahme der Restfinanzierung in Höhe von 10%
(280.000 €). Die EEB selbst wird – wie bei früheren Instandsetzungs- und
Sanierungsmaßnahmen - keine Kofinanzierungsmittel bereitstellen.
Um den Finanzierungsanteil des Landkreises in
Höhe von 280.000 € zu reduzieren, müssten finanzielle Unterstützungen Dritter
eingeworben werden. Der Landkreis Ammerland, auf dessen Gebiet ein Teil der
Sanierung erfolgen muss, hat bei den letzten Sanierungs- und
Ertüchtigungsmaßnahmen in 2006 und 2010 eine Beteiligung stets abgelehnt. Inwieweit
die Verlader nach der Mitfinanzierung der Ertüchtigung im Jahre 2010 (Anteil
rd. 140.000 €) erneut bereit und in der Lage sind, sich an der Sanierung zu
beteiligen, muss in Erfahrung gebracht werden. Ferner wird die Bereitschaft der
Belegenheitskommunen Barßel und Saterland zur Beteiligung an der Maßnahme zu
erkunden sein.
Für den Fall, dass die geplanten Maßnahmen
nicht gefördert werden, muss in 2015 eine Lösung für den Weiterbetrieb der
Strecke gefunden werden. Nach Mitteilung der EEB ist dieses nur schwer möglich
und erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Es wäre denkbar,
Spurstangen in den Schienensteg zu schrauben, um auf diese Weise beide Schienen
kraftschlüssig miteinander zu verbinden. Gleichzeitig müssten wahrscheinlich
weitere Schwellenschrauben eingebaut werden. Mit diesen Maßnahmen kann die
Betriebssicherheit allenfalls für mehrere Monate, aber nicht dauerhaft
hergestellt werden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 52.500 €
geschätzt, die dann allerdings bei einer Sanierung im darauffolgenden Jahr
„verlorene Instandhaltung“ wären.
Im Zusammenhang mit der notwendigen Sanierung
der Eisenbahnstrecke wird ergänzend auf folgendes hingewiesen:
-
Mit den
Fördermitteln des Bundes ist eine 25-jährige und mit den Mitteln des Landes
eine 10-jährige Zweckbindungsfrist verbunden. Die EEB wird dementsprechend auch
eine 25-jährige Vertragsverlängerung mit dem Landkreis Cloppenburg einfordern.
Damit würde der Vertrag dann nicht wie bislang 2020, sondern erst 2040 enden.
Bis dahin – so die EEB – müsste die Strecke betriebsbereit vorgehalten werden.
Der Landkreis wäre somit langfristig zur Unterhaltung verpflichtet. (Im
„Worst-case“ d.h. ohne Betrieb auf der Strecke würden die Unterhaltungskosten
geschätzt 25.000 – 50.000 € jährlich betragen).
-
Wesentliche
Nutzer der Eisenbahnstrecke sind Torfabbauunternehmen, deren Abbaugenehmigungen
in weiten Teilen bis 2025 auslaufen werden. Neue Nutzer müssen auf Dauer
beworben werden.
Mit den mittel- bis langfristigen strukturpolitischen Zielsetzungen des
Landkreises (trimodale Anbindung des c-port, ÖPNV, Verlagerung von Verkehren
von der Straße auf umweltfreundliche Verkehrsträger, Erhöhung der
Standortattraktivität des Landkreises für Neuansiedlungen) dürfte die
dauerhafte Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur nach Ansicht der Verwaltung
vereinbar sein.
Investives PSP-Element
(Produkt)
Im Haushalt bislang nicht vorgesehen