Betreff
Sanierung der Eisenbahnstrecke Sedelsberg- Ocholt
Vorlage
V-PLA/14/106
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Um die Eisenbahnstrecke langfristig als Verkehrsinfrastruktur vorzuhalten, wird der notwendigen Sanierung vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel zugestimmt.

Sollten die Zuwendungen nicht gewährt werden, wird die Zustimmung dazu erteilt, dass in 2015 die zwingend notwendigen Maßnahmen mit einem Kostenumfang von rd. 52.000 € durchgeführt und im Folgejahr erneut die Förderungen bei Bund und Land beantragt werden sollen.

 


Sachverhalt:

 

Die Emsländische Eisenbahn GmbH (EEB) hat am 24.11.2014 mitgeteilt, dass nach einer Begutachtung der Güterverkehrsstrecke Sedelsberg-Ocholt durch die ConTrack Consulting-Gesellschaft für Schienenbahnen, Hannover im Oktober 2014, eine Sanierung bestimmter  Streckenabschnitten vorzunehmen ist, um die Betriebssicherheit der Bahn zu gewährleisten.

Betroffen ist

 

a)             der Streckenabschnitt Bahn – km 40,840 bis Bahn – km 42,070 (Belegenheit im Landkreis Cloppenburg, Ramsloh)

Hier sind die noch vorhandenen Holzschwellen abgängig. Der biologische Verfall ist fortgeschritten, eine kraftschlüssige Verspannung zwischen Schwelle und Schiene ist teilweise nicht mehr gegeben. Hier muss ein Schwellenwechsel mit Erneuerung der Bettung erfolgen.

 

b)             der Streckenabschnitt Bahn – km 57,383 bis Bahn – km 62,200 (Belegenheit im Landkreis Ammerland, Ocholt)

Das aus S64-Schienen und Holzschwellen mit Federnagel-Befestigung bestehende Gleis ist komplett abgängig und muss einschl. der Schotterbettung in 2015 erneuert werden. Der biologische Verfall ist fortgeschritten, eine kraftschlüssige Verspannung zwischen Schwelle und Schiene ist teilweise nicht mehr gegeben. Auch die zur Stabilisierung eingebauten Schwellenschrauben lösen sich bereits von der Schwelle. In 8 Bahnübergängen sind die bituminösen Befestigungen im Zuge der Gleisertüchtigung zu erneuern. 

 

Das Planungsbüro beziffert die Gesamtinvestitionskosten einschl. der Gebühren des Eisenbahnbundesamtes auf rd. 2.800.000 €.

Zwischen der EEB und dem Landkreis Cloppenburg ist gemäß Vertrag v. 06.02./20.02.2001 zuletzt geändert am 30.06.2010 folgendes geregelt:

 

-                 „Wenn die Kosten für eine Einzelmaßnahme mehr als 30.000 € betragen, hat die EEB vor Baubeginn die schriftliche Zustimmung des Landkreises einzuholen.

-                 Die EEB ist verpflichtet, alle Aufgaben, die mit der Schieneninfrastruktur im Zusammenhang stehen und aus eisenbahnrechtlicher Sicht notwendig sind, zu erfüllen.

-                 Die EEB ist verpflichtet, mögliche Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.

-                 Der Landkreis gewährt einen Zuschuss in Höhe der durch die Zuschüsse Dritter nicht gedeckten Kosten, die der EEB für die Instandsetzung entstehen.

-                 Der Landkreis ist verantwortlich für die Einholung von Zuschüssen, die die Kommunen und Verlader gewähren“.

 

Die EEB will vorsorglich (zur Einhaltung der Förderantragsfrist 31.01.2015) einen Antrag auf 40%-Förderung an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) und einen weiteren Antrag auf zusätzlich 50%-Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz an den Bund richten. Gleichzeitig bittet die EEB den Landkreis um Übernahme der Restfinanzierung in Höhe von 10% (280.000 €). Die EEB selbst wird – wie bei früheren Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen - keine Kofinanzierungsmittel bereitstellen.

 

Um den Finanzierungsanteil des Landkreises in Höhe von 280.000 € zu reduzieren, müssten finanzielle Unterstützungen Dritter eingeworben werden. Der Landkreis Ammerland, auf dessen Gebiet ein Teil der Sanierung erfolgen muss, hat bei den letzten Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen in 2006 und 2010 eine Beteiligung stets abgelehnt. Inwieweit die Verlader nach der Mitfinanzierung der Ertüchtigung im Jahre 2010 (Anteil rd. 140.000 €) erneut bereit und in der Lage sind, sich an der Sanierung zu beteiligen, muss in Erfahrung gebracht werden. Ferner wird die Bereitschaft der Belegenheitskommunen Barßel und Saterland zur Beteiligung an der Maßnahme zu erkunden sein.

 

Für den Fall, dass die geplanten Maßnahmen nicht gefördert werden, muss in 2015 eine Lösung für den Weiterbetrieb der Strecke gefunden werden. Nach Mitteilung der EEB ist dieses nur schwer möglich und erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Es wäre denkbar, Spurstangen in den Schienensteg zu schrauben, um auf diese Weise beide Schienen kraftschlüssig miteinander zu verbinden. Gleichzeitig müssten wahrscheinlich weitere Schwellenschrauben eingebaut werden. Mit diesen Maßnahmen kann die Betriebssicherheit allenfalls für mehrere Monate, aber nicht dauerhaft hergestellt werden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 52.500 € geschätzt, die dann allerdings bei einer Sanierung im darauffolgenden Jahr „verlorene Instandhaltung“ wären.

 

Im Zusammenhang mit der notwendigen Sanierung der Eisenbahnstrecke wird ergänzend auf folgendes hingewiesen:

 

-                 Mit den Fördermitteln des Bundes ist eine 25-jährige und mit den Mitteln des Landes eine 10-jährige Zweckbindungsfrist verbunden. Die EEB wird dementsprechend auch eine 25-jährige Vertragsverlängerung mit dem Landkreis Cloppenburg einfordern. Damit würde der Vertrag dann nicht wie bislang 2020, sondern erst 2040 enden. Bis dahin – so die EEB – müsste die Strecke betriebsbereit vorgehalten werden. Der Landkreis wäre somit langfristig zur Unterhaltung verpflichtet. (Im „Worst-case“ d.h. ohne Betrieb auf der Strecke würden die Unterhaltungskosten geschätzt 25.000 – 50.000 € jährlich betragen).

-                 Wesentliche Nutzer der Eisenbahnstrecke sind Torfabbauunternehmen, deren Abbaugenehmigungen in weiten Teilen bis 2025 auslaufen werden. Neue Nutzer müssen auf Dauer beworben werden.

 

Mit den mittel- bis langfristigen strukturpolitischen Zielsetzungen des Landkreises (trimodale Anbindung des c-port, ÖPNV, Verlagerung von Verkehren von der Straße auf umweltfreundliche Verkehrsträger, Erhöhung der Standortattraktivität des Landkreises für Neuansiedlungen) dürfte die dauerhafte Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur nach Ansicht der Verwaltung vereinbar sein.

 

Investives PSP-Element (Produkt)

Im Haushalt bislang nicht vorgesehen