Betreff
Beschlussfassung über die Höhe des Zuschusses des Landkreises Cloppenburg an die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
V-KUL/14/051
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Cloppenburg ist Mitglied des Vereins „Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V.“

 

Mit dem als Anlage I beigefügten Schreiben vom 13.11.2014 beantragt der Verein einen Zuschuss für den Haushalt 2015 in Höhe von 570.000,00 €.

 

Nach Auffassung des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes des Landkreises ist eine Beteiligung an privatrechtlichen Vereinen seitens des Landkreises nur dann zulässig, wenn die Haftungs- und Einzahlungspflicht auf einen der Leistungsfähigkeit des Landkreises angemessenen Betrag begrenzt wird.

 

Über die Höhe des Zuschussbetrages ist daher jährlich neu zu beschließen.

 

Nach der bisherigen Satzungsvorgabe wurde das Defizit des Vereins bis zur Höhe von 383.500,00 € hälftig von den Städten/Gemeinden und dem Landkreis getragen.

Den über 383.500,00 € hinausgehenden Defizitbetrag übernahm der Landkreis laut Vereinssatzung zu 100 %.

Nunmehr ist die Änderung der Satzung (siehe Anlage II) dahingehend geplant, dass das Defizit des Vereins bis zur Höhe von 500.000,00 € hälftig von den Städten/Gemeinden und dem Landkreis getragen wird.

Den über 500.000,00 € hinausgehenden Defizitbetrag übernimmt weiterhin der Landkreis laut Satzung zu 100 %.

 

Der auf die Städte und Gemeinden entfallende Defizitanteil von 250.000,00 € wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und Gemeinden aufgeteilt.

Der Zuschussbetrag des Landkreises an die Musikschule für das Haushaltsjahr 2014 wurde durch Beschluss des Kreistages vom 14.01.2014 auf insgesamt bis zu 570.000,00 € festgesetzt.

 

In der Mitgliederversammlung der Musikschule am 04.09.2014 wurde seitens der Mitglieder angeregt, den Landkreiszuschuss in Höhe von 570.000,00 € sowohl für das Haushaltsjahr 2014 als auch für das Haushaltsjahr 2015 und die Folgejahre als Festbetragszuschuss beim Landkreis zu beantragen.

Begründet wurde dies u.a. damit, dass es der Musikschule so ermöglicht werde, zukünftig zweckgebundene Rücklagen zu bilden und so Defizite durch Tariferhöhungen im Personalbereich, allgemeinen Steigerungen bei den Bewirtschaftungs- und baulichen Unterhaltungskosten in der Zukunft aufzufangen.

Weiterhin wurde erörtert, dass damit auch die Motivation zum Sparen gefördert werden könnte und zur Selbständigkeit der Musikschule beigetragen werde.

 

Zur Erläuterung der Finanzen der Musikschule der Jahre 2013/2014/2015 wird auf die als Anlage III beigefügte Gegenüberstellung verwiesen.

 

Der Zuschussbetrag in Höhe von 570.000,00 € ist im Haushaltsplan 2015 veranschlagt.