Betreff
Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Oldenburg;
a) Wahl eines Mitgliedes und seines Vertreters für die Versammlung der Wahlbevollmächtigten zur Wahl der Vertrauensleute in den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
b) Wahl einer Vertrauensperson und eines Vertreters zur Wahl in den Wahlausschuss
Vorlage
V-KA/14/226
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Das Amt der derzeitigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Oldenburg endet mit Ablauf des 30.06.2015.

Die Amtszeit der derzeitigen Vertrauensleute des bei jedem Verwaltungsgericht bestehenden Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter läuft ebenfalls ab.

 

Um die rechtzeitige Neuwahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter sicherzustellen, haben die Vertretungskörperschaften der Landkreise und kreisfreien Städte des Verwaltungsgerichtsbezirkes zunächst je ein Mitglied und einen Vertreter für die Versammlung der Wahlbevollmächtigten zu wählen; § 26 VwGO und § 5 Nds. AG VwGO

 

Die Versammlung dieser Wahlbevollmächtigten wählt dann für den beim Verwaltungsgericht zu bestellenden Ausschuss 7 Vertrauensleute und 7 stellvertretende Vertrauensleute. Hierfür sind aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Cloppenburg eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson vorzuschlagen.

Die Vertrauenspersonen müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter erfüllen; §§ 20 – 22 VwGO. Sie müssen deutsche Staatsbürger sein, das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben. Nicht berufen werden können u. a.:

·        Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung und einer Landesregierung

·        Richter

·        Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind

·        Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

·        Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten berufsmäßig besorgen

 

Im Jahre 2010 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg folgende Personen gewählt:

 

als Wahlbevollmächtigten:             Antonius Lamping, Emsteker Weg 1, 49696 Molbergen

als Vertreter:                             Gerhard Höffmann, Osterloh, Aumühlen 3, 26219 Bösel

 

als Vertrauensperson:            Gerhard Höffmann, Osterloh, Aumühlen 3, 26219 Bösel

als Vertreter:                             Hans Meyer, Gehlenberg, Hauptstr. 41, 26169 Friesoythe

 

 

 

Hinweis zum weiteren Verfahren:

 

Der neu bestellte Wahlausschuss bestimmt nach § 28 Satz 2 VwGO für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt die Anzahl der Personen, die in die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufzunehmen sind. Nach Mitteilung dieser Anzahl wird vom Kreistag nach § 28 Satz 4 VwGO im ersten Halbjahr 2015 eine Vorschlagsliste aufzustellen und dem Verwaltungsgericht Oldenburg mitzuteilen sein.

Aus dieser Vorschlagsliste wird dann der Wahlausschuss gemäß § 29 VwGO die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern wählen.