Betreff
Antrag der Stiftung Edith Stein auf Gewährung eines Zuschusses für 2015 - 2017 in Höhe von jeweils 291.890,67 Euro für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Vorlage
V-SOZ/14/047
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stiftung Edith Stein beantragt für die Jahre 2015, 2016 und 2017 jährlich einen gesteigerten Kreiszuschuss in Höhe von 291.890,67 Euro. Entsprechend dem anliegenden Wirtschaftsplan handelt es sich dabei um einen Mittelwert aus dem jeweils jährlich steigenden Bedarf.

 

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist u.a. die Suchtkrankenhilfe eine Verpflichtung für den Landkreis Cloppenburg, die er selbst übernehmen oder an Dritte übertragen kann. Die Stiftung Edith Stein übernimmt seit 1980 für den Bereich des Landkreises Cloppenburg diese Aufgaben. Neben der Beratungsstelle in Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle in Friesoythe, Löningen und Barßel.

 

Mit Vertrag vom 15.08.2003 zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Stiftung Edith werden die Aufgabenwahrnehmung und die Finanzierung der Beratungsstelle abgesichert. Für die finanzielle Beteiligung des Landkreises ist eine Festbetragsregelung vorgesehen. Die Stiftung selber hat jährlich eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Dazu erhält sie einen jährlichen Zuschuss vom Landes-Caritasverband. Die Finanzierung der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention erfolgt daneben über eine Landeszuwendung als institutionelle Förderung.

 

Der Zuschuss des Landkreises wurde nach politischen Beschluss vom 14.01.2014 entsprechend dem Antrag der Stiftung Edith Stein für 2014 in einer Höhe von 273.171 Euro gegenüber einem Betrag für 2013 in Höhe von 271.210 Euro als Festbetragsfinanzierung beschlossen. Eine Aufstellung über die Bezuschussung der Stiftung Edith Stein seit 2003 für die Fachstelle Sucht und Suchtprävention ist als Anlage beigefügt. Die Zuschusserhöhung für 2013 wurde unter der Auflage bewilligt, dass die Stiftung Edith Stein und die Kreisverwaltung gemeinsam auf eine angemessene Beteiligung der übrigen Kostenträger hinwirken sollten. Ich verweise dazu auf meine noch folgenden Ausführungen zu den Einnahmen der Fachstelle.

 

Inhaltliche Änderungen des Beratungsangebots liegen nicht vor.

 

Die Erhöhung des beantragten Zuschusses um 7 % (+ 18.719,67 € im Vergleich zu 2014) begründet die Edith Stein Stiftung laut ihrem Wirtschaftsplan und dem Schreiben vom 22.09.2014 wie folgt: Die Steigerung der Personalkosten ergibt sich entsprechend der tariflichen Erhöhung des TVÖD für die Zeit vom 01.01. bis 28.02.2015 um 3 % und für die Zeit vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016 um 2,4 %. Für die Zeit vom 01.03.2016 bis 28.02.2017 und vom 01.03.2017 bis zum 31.12.2017 wurde eine tarifliche Erhöhung um 2,5% einkalkuliert.

 

Zudem ist auch eine Erhöhung der Sachkosten um jährlich 2 % sowie eine Mietkostenerhöhung um monatlich 200 € ab dem 01.06.2015 eingeplant. Weiterhin wurden zusätzliche Miet- und Nebenkosten für die Außenstelle in Barßel berücksichtigt, da die bisherige kostenfreie Unterbringung nicht mehr möglich ist.

Eine detaillierte Kostenplanung ist aus dem beiliegenden Wirtschaftsplan ersichtlich.

 

Auf der Einnahmeseite ist eine leichte Erhöhung der Landeszuwendung um 5,5% auf 90.276,00 Euro zu erkennen.

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. (LAG –FW), deren Mitglied der Landes-Caritasverband ist, hatte bereits im Dezember 2012 beim Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration einen Antrag auf Erhöhung der Landesmittel für die Suchtbekämpfung ab 2014 gestellt. Begründet wurde der Antrag mit den gestiegenen Löhnen und Gehältern sowie Betriebskosten und den ausgeweiteten Aufgaben der Suchthilfeeinrichtungen, verursacht z.B. durch die neuen synthetischen Drogen, das Online-Spielen und den Gebrauch des Internets. Die Landeszuwendung wurde daraufhin bereits in 2014 um fast 2 % auf 85.589 Euro erhöht. Für 2015 geht die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention nochmals von einer Erhöhung um 5,5 % auf 90.276 Euro aus. Von weiteren zukünftigen Zuschusserhöhungen durch das Land kann derzeit nicht ausgegangen werden.

 

Die Einnahmen durch die Rentenversicherungen und Krankenkassen sind für die Jahre 2015, 2016 und 2017 um 12,5 % auf 90.000 € höher angesetzt worden. Dabei handelt es sich um Einnahmen aus fallbezogenen Abrechnungen durch die Sozialversicherungsträger, die abhängig von der Art und der Anzahl der durchgeführten ambulanten Reha-Maßnahmen festgelegt werden und nicht durch die Fachstelle beeinflussbar sind. Allerdings wird derzeit durch die Suchtberatungsstelle beobachtet, dass die Fallzahlen der ambulanten Therapien und/oder die Therapiedauer ansteigend sind.

 

Der Landes-Caritasverband hat seinen Zuschuss in 2013 um etwa 9,5 % auf einen Betrag von 33.500 € und in 2014 nochmals um 9% auf 37.600 € erhöht. In den Jahren 2015, 2016 und 2017 erfolgt keine weitere nennenswerte Steigerung der Bezuschussung (siehe anliegenden Wirtschaftsplan), so dass eine weitere Beteiligung der Caritas an den künftigen Kostensteigerungen nicht ersichtlich ist.

 

Die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention ist neben einem Dipl.-Sozialpädagogen als Leiter der Einrichtung mit 4 weiteren Dipl.-Sozialpädagogen bzw. staatlich anerkannten Sozialpädagogen (3,6 Stellenanteile) und einer Dipl.-Psychologin (0,6 Stellenanteil) besetzt. Zusätzlich wird eine Ärztin auf Honorarbasis beschäftigt. Neben einer vollzeitbeschäftigten Sekretärin ist außerdem eine Raumpflegerin mit 6 Stunden wöchentlich angestellt.

 

Aus der geprüften Gewinn- und Verlustrechnung für 2013 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 2.846,13 €. Entsprechend dem für die Stiftung geltenden Gemeinnützigkeitsrecht ist dieser Überschuss jedoch innerhalb von 2 Jahren für zusätzliche Aufgaben entsprechend dem Zweck der Stiftung zu verwenden und kann nicht zurückgelegt werden. Dies gilt, wenn ein Zuschussbetrag nur jährlich gewährt wird. Erfolgt dagegen eine Bezuschussung über 3 Jahre, so können in dem Zeitraum Überschüsse mit Fehlbeträgen verrechnet werden.

 

Eine Abfrage bezogen auf 2012 bei den niedersächsischen Flächenlandkreisen hatte ergeben, dass der Landkreis Cloppenburg bereits 2012 mit den Zuwendungen für die Suchtberatung und –prävention im oberen Bereich lag. Eine aktuelle Kennzahl liegt dazu jedoch nicht vor. Außerdem sind diese Kennzahlen für sich genommen nicht aussagekräftig genug. Sie geben keine Auskunft über die Qualität des Angebotes an Suchtberatung. Die Suchtberatung wird im Landkreis Cloppenburg sowohl in beraterischer als auch in therapeutischer und nicht zuletzt präventiver Sicht, regional über den Landkreis verteilt und mit flankierenden Angeboten bestens vernetzt, optimal auf verschiedene Zielgruppen zugeschnitten, angeboten.

 

 

Es ist zu beraten,

 

§         ob der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention für das Haushaltsjahr 2015 - 2017 ein Zuschuss in Höhe von 291.890,67 € gewährt werden soll

 

§         ob der Zuschuss wieder in Form eines Festbetrages gewährt werden soll

 


Finanzierung:

 

In der Haushaltsplanung 2015 ist der von der Stiftung Edith Stein beantragte Zuschuss vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

 


Anlagenverzeichnis:

 

·        Antrag der Stiftung Edith Stein vom 14.08.2014 einschließlich Wirtschaftsplan 2015-2017

·        Aufstellung über die Bezuschussung der Stiftung Edith Stein seit 2003 für die Fachstelle Sucht und Suchtprävention